Zuständigkeitsfragen in der privaten Kartellrechtsdurchsetzung – Generalanwalt Bobek legt ordentlich vor
Sind nationale Gerichte für die Anwendung von Art. 101 Abs. 1 AEUV und Art. 53 Abs. 1 EWR‑Abkommen auf wettbewerbswidrige Verhaltensweisen zuständig? Diese Frage wurde dem Europäischen Gerichtshof durch die Rechtbank Amsterdam (Bezirksgericht Amsterdam) am 6. November 2019 vorgelegt (Rs. C‑819/19). GA Bobek hat in seinen Schlussanträgen vom 6. Mai 2021 dazu Stellung genommen. Anna-Jacqueline Limprecht berichtet. Preisabsprachen für Luftfrachtdienste sind Auslöser des Verfahrens Vorwarnend ist zu erwähnen, dass zunächst eine Vielzahl von Zahlen, Daten, Fakten folgt, die für das weitere Verständnis leider unerlässlich sind. Also bitte Augen zu auf und durch, es lohnt sich! Die…