Offiziell: GWB10-RefE

Offiziell: GWB10-RefE

Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute offiziell den Referentenentwurf zum neuen Kartellrecht veröffentlicht. Seit Monaten warten wir auf den großen Wurf, die 10. GWB-Novelle (#GWB10). Der Referentenentwurf ließ aber auf sich warten: zuerst wurde lange im Ministerium von Peter Altmaier gefeilt, um dem digitalen Update des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Gestalt zu geben, dann blockierte das Bundesjustizministerium die Veröffentlichung.

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In der Zwischenzeit hatte D’Kart eine Version publiziert, die zum Gegenstand vieler Debatten wurde. Doch damit müssen wir uns nun nicht mehr behelfen. Hier ist der Link zum Referentenentwurf zur GWB-Digitalisierungsnovelle:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gwb-digitalisierungsgesetz-referentenentwurf.pdf

Im Vergleich zu der bisher bekannten Version aus dem Herbst haben sich – nach erster Durchsicht – noch einmal Änderungen ergeben:

Remondis-Klausel in der Fusionskontrolle

Das Ministerium hat einen § 39a GWB-E aufgenommen, demzufolge das Anmelderegime der Fusionskontrolle eine erhebliche Ergänzung erfährt: Das Bundeskartellamt kann bestimmte Unternehmen demnach verpflichten, jeden Zusammenschluss mit einem Target von mehr als 2 Mio. Umsatz anzumelden – unabhängig von den sonstigen Aufgreifkriterien. Voraussetzung sind „Anhaltspunkte“, dass „durch künftige Zusammenschlüsse der Wettbewerb im Inland“ eingeschränkt werden kann. Diese Norm wird als Remondis-Klausel in die Geschichte des Kartellrechts eingehen: Das Entsorgungsunternehmen, so die Sorge des Kartellamts, kauft nach und nach kleine regionale Entsorger auf, ohne dass eine Anmeldepflicht beim Amt besteht und monopolisiert damit den Entsorgungsmarkt. (Der ebenfall vieldiskutierte Flixbus-Fall hingegen ist kein gutes Beispiel für diese Norm).

Selbstverständlich ist das aber auch eine Vorschrift, mit der Google, Amazon, Facebook und Apple verpflichtet werden können. Bislang laufen deren Akquisitionen ja oft unter dem Radar des Kartellrechts. Es ist nicht das Ende der „Killer Acquisitions“, aber vielleicht ein Anfang? Die Kritik der Startups, die auf einen Exit via Übernahme hoffen, wird jedenfalls nicht lange auf sich warten lassen.

Nachbesserungen zu nemo tenetur

Nachbesserungen hat es bei den Ermittlungsbefugnissen und Fragen der Bußgeldzumessung gegeben. Hier blieb die Kritik, die auch in diesem Blog und bei unserer Veranstaltung in Düsseldorf geäußert wurde, offenbar nicht ungehört.

Veranstaltungstipp

Dr. Thorsten Käseberg, head of unit for competition and consumer policy in the Federal Ministry of Economic Affairs and Energy.
Dr. Thorsten Käseberg

Heute, am 24.1.2020, findet übrigens im Münchner Kartellrechtsforum eine Art „Autorenlesung“ statt: Dr. Thorsten Käseberg, zuständiger Referatsleiter im Bundeswirtschaftsministerium, ist zu Gast und spricht über den Referentenentwurf. Beginn ist um 18.00 Uhr im Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb am Marstallpatz in München.

Das weitere Verfahren

In drei Wochen soll die sog. Verbändeanhörung stattfinden, danach beschließt das Bundeskabinett den Regierungsentwurf. Damit ist der Weg frei für die Einbringung in den Bundestag.

Es geht weiter, die Diskussionen werden aus den Hinterzimmern in offizielle Gremien verlagert. In trockenen Tüchern ist noch nichts, die Lobbymaschinen laufen erst richtig heiß. Wir wünschen allen viel Spaß und gute Erkenntnisse beim Lesen und Diskutieren der Novelle. Den Parlamentariern (m/w/d) unter unseren Leserinnen und Lesern wünschen wir eine glückliche Hand bei den Abstimmungen!

5 Gedanken zu „Offiziell: GWB10-RefE

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