Conference Debriefing (32): 5. Offenes Doktorandenseminar

Conference Debriefing (32): 5. Offenes Doktorandenseminar

Das Institut für Kartellrecht der HHU Düsseldorf (IKartR) lud am 5. und 6. September zum mittlerweile fünften Mal zum Doktorandenseminar im Kartellrecht ein und setzte damit eine Reihe fort, die als Tradition bezeichnet werden kann. In diesem Jahr konnte das Seminar nach zwei Corona-Jahren erstmals wieder traditionsgemäß im Haus der Universität in der Düsseldorfer Innenstadt abgehalten werden. Philipp Offergeld, Nils Overhoff und Severin Stratmann berichten.

Ein Wochenanfang in Düsseldorf mit Kartellrecht fühlt sich an wie ein Wochenende

Mit diesem Motto begannen Rupprecht Podszun und Christian Kersting die Begrüßung und stimmten auf die kommenden Tage ein. Bereits zum Auftakt der Veranstaltung wurde das Kartellrecht von zwei Gästen, Richterin am OLG Düsseldorf Alexandra Poling-Fleuß und dem Düsseldorfer Ökonom Prof. Dr. Paul Heidhues, aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. 

Alexandra Poling-Fleuß, die stellvertretende Vorsitzende des 1. Kartellsenats des OLG Düsseldorf führte in ein Verfahren über Entgelte für die Nutzung der Breitbandkabelanlagen ein, das den Senat schon seit 2018 beschäftigt. Den Zuschauern wurde das Ping-Pong zwischen Bundesgerichtshof und OLG Düsseldorf auch live vorgeführt: Im Rahmen der sich an ihren Vortrag anschließenden Fragerunde lieferten sich Frau Poling-Fleuß und der ebenfalls anwesende Prof. Dr. Peter Meier-Beck, der ehemalige Vorsitzende Richter des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs, einen Live-Austausch zu den unterschiedlichen Standpunkten der Gerichte. 

Nach dieser aufregenden Einführung in den kartellrechtlichen Instanzenzug folgte ein volkswirtschaftlicher Vortrag von Prof. Dr. Paul Heidhues, der sein Modell zu den Auswirkungen von Konsumentenschutz und Regulierung auf den Wettbewerb vorstellte. Der Vortrag begann mit der Erkenntnis, dass die Aufmerksamkeit von Verbrauchern begrenzt sei und dies in den Wettbewerbsmodellen auf Verbrauchermärkten berücksichtigt werden müsse. Der Vortrag endete mit der überraschenden Erkenntnis, dass Verbraucherschutz Vertrauen in Märkte schafft und so den Wettbewerb zwischen Unternehmen entfachen und fördern kann. Regulierung könne hier zu effizienteren Marktergebnissen führen.

Doktorandengespräche 1. Runde

Im Zentrum der Veranstaltung standen aber natürlich die Doktorandenvorträge. Die jungen Wissenschaftler erhalten hier die Möglichkeit, ihre bisherige Arbeit einem etwas größeren, fachkundigen Publikum und vor allem ihren „Peers“ vorzustellen. Den Anfang machten Julian Stegerer zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Rechtsträgers einer Unternehmensvereinigung nach § 81b Abs. 1 GWB und Marcel Schröder zu personalisierten Preisen. Die Gespräche fanden in getrennten Räumen statt.

Julian Stegerer beschäftigt sich mit der Frage, wie verhindert werden kann, dass sich Unternehmen und die von ihnen wirtschaftlich getragenen Personenvereinigungen der Verantwortung entziehen. Stegerer zeigte dazu auf, dass die auf europäischem Recht beruhende Regelung in § 81b Abs. 1 GWB noch zahlreiche verfahrens- und insolvenzrechtliche Fragen offenlässt und hier erheblicher Forschungsbedarf besteht. 

Julian Stegerer erläutert die Tücken des § 81b Abs. 1 GWB

Marcel Schröder forscht zu personalisierten Preisen, deren kartellrechtliche Bedeutung und der Frage, inwiefern diese überhaupt eine Wettbewerbsbeeinträchtigung darstellen können. Dazu klärte Schröder die Zuhörerschaft zunächst darüber auf, inwiefern personalisierte Preise aus ökonomischer Sicht einen Schaden darstellen können, bevor er anhand verschiedener wettbewerbstheoretischer Leitbilder darlegt, dass personalisierte Preise den Wettbewerb durchaus beeinträchtigen können. Die Praktiker – insbesondere in der Richterschaft– müssen sich aber dennoch keine allzu großen Sorgen machen: Eine Preiskontrolle hält er aus kartellrechtlicher Sicht nur als Ultima Ratio für notwendig. 

Doktorandengespräche 2. Runde

In der zweiten Runde stellten Svea Stratmann und Simón Maturana ihre Dissertationsvorhaben vor.

Svea Stratmann präsentierte die Ergebnisse ihrer (fast) fertigen Dissertation und erläuterte, warum die Insolvenzgeldvorfinanzierung, welches das „bedeutendste Sanierungs­instrument“ sei, unter die beihilferechtliche Lupe genommen werden muss, aber im Ergebnis als beihilferechtlich unproblematisch einzustufen ist. Nach einer kurzen Einführung in die Mechanismen des Insolvenzverfahrens, Insolvenzgeldes und der Konstruktion der Insolvenzgeld-Vorfinanzierung sprang Stratmann in die Tiefen des Beihilferechts und leitete her, warum nach den Maßstäben des EU-Beihilferechts die Insolvenzgeldvorfinanzierung unproblematisch ist. Die kurze Antwort lautete: Weil das Insolvenzgeld den Arbeitnehmern zugutekommt und das Unternehmen nur mittelbar entlastet wird und daher keine der Bundesrepublik zurechenbare Begünstigung des jeweiligen Unternehmens vorliegt. Wer die lange Antwort wissen will, wird auf das Erscheinen der Dissertation von Svea Stratmann warten müssen. 

Zu einem Thema, das bei einem kartellrechtlichen Doktorandenseminar nicht fehlen darf, trug dann Simón Maturana vor: Fusionskontrolle. In seiner (ebenfalls fast fertigen) Dissertation beschäftigt sich Maturana mit der Frage, inwiefern die vielen Informationen, die mittlerweile innerhalb von Zusammenschlussverfahren aufgrund des more economic approach der Kommission erzeugt werden, überhaupt noch sinnstiftend verarbeitet werden können. Dabei wies er in seinem Vortrag darauf hin, dass mit zunehmender Informationsdichte die Kosten den Nutzen übersteigen – vor allem bei den fusionswilligen Unternehmen – und daraus insbesondere auch Konflikte mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entstehen können, der von der Kommission ebenso wie der Beschleunigungsgrundsatz und die sonstigen Verteidigungsrechte der Unternehmen zu berücksichtigen sei. 

Simón Maturana zur Wissensgenerierung in der Fusionskontrolle

Doktorandengespräche 3. Runde

In der dritten und für den ersten Tag letzten Runde der Doktorandengespräche setzten sich Eleni Katopodi mit Blockchains und Leon Kümmel mit Kartellrecht und Nachhaltigkeit aus völkerrechtlicher Perspektive auseinander. 

Eleni Katopodi wagte sich mit ihrem Thema, nämlich der Frage nach der Anwendbarkeit von Art. 102 AEUV auf die distributed ledger-Technologie, auf ein höchst spannendes, aber auch komplexes Gebiet, das wahrscheinlich gerade aufgrund ebendieser Komplexität bisher jedenfalls in der Kartellrechtspraxis nur wenig Widerhall gefunden hat. Nach einer kurzen Einführung in die technischen Grundlagen der Blockchain zeigte Katopodi auf, dass die Blockchain ein besonders großes Potential für Missbrauchspraktiken bietet, die ggf. durch Art. 102 AEUV erfasst sein könnten. Probleme sieht sie hier vor allem in der Übertrag- bzw. Anwendbarkeit klassischer Begriffe des Kartellrechts auf die Blockchain, so etwa der Marktabgrenzung und dem Unternehmensbegriff. 

Leon Kümmel stellte die erste Konzeption seines Dissertationsprojekts vor, in dem er die Auswirkungen von umweltvölkerrechtlichen Verpflichtungen der Europäischen Union auf die Anwendung des Kartellverbots nach Art. 101 AEUV beleuchtet. Beeindruckend ist, dass Kümmel sich schon zu einem so frühen Zeitpunkt den ebenso konstruktiven wie kritischen Fragen der Doktorandinnen und Doktoranden sowie der Gäste erfolgreich gestellt hat und seine Überlegungen zu umweltvölkerrechtlichen Verpflichtungen der EU dargelegt hat. Als erstes Zwischenergebnis resümierte Kümmel am Ende seines Vortrages, dass in der bisherigen Diskussion des Umweltschutzes im Rahmen der Art. 101, 102 AEUV das Völkerrecht nicht hinreichend berücksichtigt wurde und dieser Aspekt zu der Lösung des Spannungsverhältnisses zwischen Kartellrecht und Umweltschutz beitragen kann.

Promotionspreis: Dr. Jörn Kramer!

Pünktlich um 18 Uhr wurde dann der Promotionspreis des IKartR für herausragende wissenschaftliche Leistungen im Bereich Kartellrecht verliehen. Dieser von Herbert Smith Freehills gestiftete und mit 5.000 € dotierte Preis ging in diesem Jahr an Dr. Jörn Kramer für seine Dissertation zum Kartellschadensersatzrecht und konnte erstmals persönlich überreicht werden. Die Laudatio von Christian Kersting zeigte, dass sich die Mühen bis zur Vollendung der Dissertation lohnen. Vielen Dank für dieses wertvolle Werk und herzlichen Glückwunsch, auch von unserer Seite! Welche spannenden Werke sonst in letzter Zeit im Bereich des Kartellrechts erschienen sind, können Sie übrigens unserer Diss-List entnehmen!

Der Doktorvater, der Preisträgers sowie Dr. Marius Böwe und Dr. Florian Huerkamp von Herbert Smith Freehills (v.l.n.r.)

Kamingespräch mit Martijn Snoep

Ein Höhepunkt jagte den nächsten: Ohne Pause ging es von der Preisverleihung zum Kamingespräch mit Martijn Snoep, dem Vorsitzenden der niederländischen Kartellbehörde (Autoriteit Consument & Markt) über. Die Bedeutung von Snoep kann nicht überschätzt werden, „seine“ Behörde ist – neben dem kartellrechtlichen Mandat – zugleich Verbraucherschutzbehörde und ist unter anderem für die Regulierung des Energie- und Eisenbahnnetzes zuständig. Aus deutscher Sicht handelt es sich also um eine Super-Behörde mit sehr weitem Zuständigkeitsbereich, die in den letzten Jahren durch einige Entscheidungen aus dem Bereich Nachhaltigkeit und Kartellrecht auf sich aufmerksam gemacht hat. 

Die ersten Fragen drehten sich um den DMA und die Aufgaben, die auf Kartellbehörden bei dessen Durchsetzung zukommen werden. An den bereits angesprochenen Elefanten im Raum, nämlich den Umgang der von Snoep geführten Behörde mit Nachhaltigkeitserwägungen im Kartellrecht, traute sich lange niemand heran. Erst Moderator Rupprecht Podszun brach das Eis – die aufschlussreichen und oft witzigen Antworten bleiben vertraulich – Kamingespräch eben.

Verraten sei aber, dass Snoep – erfrischend offenherzige – Einblicke in den persönlichen beruflichen Werdegang gab. Er erzählte, wieso er sich nach knapp 30 Jahren in einer Großkanzlei entschied, in den öffentlichen Dienst zu wechseln. Seit seinem Wechsel stehe er jeden Morgen mit der Frage auf, welche Ungerechtigkeit er heute bekämpfen könne. Die Fragerunde endete mit dem Rat an alle Nachwuchskartellrechtler, dass sie das Promotionsstudium genießen und sich nicht scheuen sollten, sich etwas mehr Zeit zu lassen, weil die Arbeit im späteren Leben das Fassen kreativer, wissenschaftlicher Gedanken erheblich erschweren wird. An diesen Rat halten wir uns doch gerne!

Authentische Kaminzimmeratmosphäre beim Kamingespräch

Das Abendprogramm

Nach getaner Arbeit ging man zum Vergnügen über. Nach einem kurzen Fußmarsch zu den Kanzleiräumlichkeiten von Glade Michel Wirtz wurden sogleich Getränke gereicht und nach einem kurzen Grußwort auch das Flying-Buffet eröffnet. Der Abend ermöglichte den ausgiebigen Austausch zwischen Doktorandinnen und Doktoranden untereinander und eröffnete Gelegenheiten, wertvolle Kontakte für die eigene Dissertation oder eine spätere Berufstätigkeit zu knüpfen. 

Dienstag: Moot Court der anderen Art

Der zweite Tag des Doktorandenseminars begann in aller Frühe um 9:00 Uhr erneut im Haus der Universität. Jetzt waren alle Doktorandinnen und Doktoranden  gefragt, es gab eine Case Study, maßgeblich konzipiert von Rechtsanwalt Dr. Thomas Lübbig. In sechs Teams aufgeteilt ging es darum, aus einem knapp drei Seiten langen Sachverhalt zu einem wettbewerblich problematischen Verhalten Argumente für jeweils beide Seiten auszuarbeiten. Aus Team 1 und 2 mussten nach einer knapp zweistündigen Vorbereitungszeit Doktorandinnen und Doktoranden die Verfügung einer Kartellbehörde vor einem Verwaltungsgericht angreifen bzw. verteidigen. Vorsitzender dieser „mündlichen Verhandlung“ war VorsRiBGH a.D. Prof. Dr. Peter Meier-Beck, wer hätte dafür besser qualifiziert sein können? Als Beisitzer fungierten die Rechtsanwälte Beatrice Stange und Thorsten Mäger. Team 3 und 4 vertraten Kläger und Beklagte in einem fiktiven Follow-On Schadensersatzverfahren, bei dem als Vorsitzender VorsRiLG Dr. Gerhard Klumpe fungierte, der mit solchen Verfahren am LG Dortmund regelmäßig zu tun hat (wir berichteten, siehe z.B. hier). Ihm zur Seite: Die Anwälte Carsten Grave und Thomas Lübbig. Team 5 und 6 sollten den Vorstand eines Unternehmens dazu beraten, ob ein Kronzeugenantrag wegen eines möglicherweise verbotenen Informationsaustausches gestellt werden sollte, wobei Team 5 für einen solchen Antrag plädierte und Team 6 dagegen. Christian Horstkotte, Martin Raible und Niklas Andree spielten hier sehr überzeugend den ersichtlich genervten Vorstand eines beteiligten Unternehmens. „Die gibt mir irgendeinen Zeitungsartikel und das soll jetzt verboten sein?“. Für alle Beteiligten, egal ob Teilnehmer auf der „Bühne“ oder Zuschauer, war die Case Study ein großer Spaß mit Lerneffekt. Den beteiligten Hochkarätern aus Anwaltschaft und Justiz sei Dank!

Team 5 kämpft um die Gunst des Vorstandes.

Letzte Runde Doktorandenvorträge

Nach dem Mittagessen, diesmal großzügig organisiert in den Kanzleiräumen von CMS Hasche Sigle, bei denen bei Fingerfood und Getränken erneut Möglichkeiten zum Austausch bestanden, ging es zurück ins Haus der Universität. Die letzte Runde der Doktorandenvorträge wurde eingeläutet, wieder gab es zwei parallele Vorträge in getrennten Räumen. 

Im Besprechungsraum trug Adnan Tokić zur wirtschaftlichen Einheit im Kartellschadensersatzrecht vor und zeichnete die Linien der europäischen Rechtsprechung nach, wie sie sich insbesondere nach den letzten Urteilen des EuGH in Skanska und Sumal ergeben – scharf beobachtet von der auf diesem Gebiet einschlägig bekannten Düsseldorfer Prominenz in Gestalt von Prof. Dr. Christian Kersting und Jun.-Prof. Dr. Jannik Otto. Herausgestellt wurde von Tokić, dass das europäische Kartellrecht als ein autonomer Rechtsbereich strikt von den nationalen gesellschaftsrechtlichen Rechtsordnungen zu trennen sei und insofern auch das gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip keinen absoluten Geltungsanspruch erheben könne. Vor diesem Hintergrund handele es sich laut Tokić bei der wirtschaftlichen Einheit, wie sie in der Rechtsprechung des EuGH entwickelt worden ist, um eine zustimmungswürdige Rechtsfigur.

Im Saal stellte Christoph Dankers von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) sein Dissertationsprojekt zu wettbewerbswidrigen Plattformarchitekturen vor. Mit Architekturen meint Dankers hier jegliches Design eines Angebots, mit dem die Entscheidungsfindung beeinflusst werden kann. Das analoge Beispiel wäre der Aufbau eines Supermarkts. Betrachtet wird die kartellrechtliche Zulässigkeit von solchen Plattformarchitekturen, mit dem der Verbraucher bei seiner Entscheidungsfindung manipuliert werden soll, eine bestimmte Entscheidung zu treffen. Besonders eingängig war, wie Dankers die relevante Manipulation von anderen Verhaltensweisen abgrenzte: Eine Manipulation liegt bei ihm nur bei Beeinflussungsversuchen vor, für die ein vollständig rational handelnder Verbraucher blind wäre. So würde sich ein perfekt rational handelnder Verbraucher nicht davon beeinflussen lassen, dass bei einer Flugbuchung bereits einige kostenpflichtige Zubuchoptionen vorausgewählt sind.

Christoph Dankers zu wettbewerbswidrigen Plattformarchitekturen

Die Verabschiedung

Nach der letzten Vortragsrunde ging es dann auch schnell zur Verabschiedung über. Gedankt wurde insbesondere Dr. Patrick Hauser, der als Geschäftsführer des Düsseldorfer Instituts für Kartellrecht das Seminar auf die Beine gestellt hatte. Auch an dieser Stelle nochmal ein herzliches Dankeschön, lieber Patrick, für diese gelungenen zwei Tage! Wir freuen uns, spätestens im nächsten Jahr, einige Gesichter wieder zu sehen, auch wenn die Doktorarbeit dann vielleicht schon abgeschlossen sein sollte.

Philipp Offergeld und Nils Overhoff sind wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Doktoranden bei Prof. Podszun. Severin Stratmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Unternehmens-, Wirtschafts- und Kartellrecht und Doktorand bei Prof. Kersting.

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