Conference Debriefing (13): #DKartSeminar

Conference Debriefing (13): #DKartSeminar

Dieses Jahr endlich mit Hashtag: Unter #DKartSeminar veranstaltete das Institut für Kartellrecht der Heinrich-Heine-Universität sein alljährliches Doktorandenseminar. Dem Ruf folgten zum dritten Mal Dutzende Promovierende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Thilo Klawonn und Tristan Rohner geben hier auf dem hauseigenen Blog D’Kart einen Einblick.

Konferenzname: 3. Düsseldorfer Doktorandenseminar oder auch #DKartSeminar

Ort: Haus der Universität, Düsseldorf

Veranstalter: Institut für Kartellrecht der Heinrich-Heine-Universität, sprich: die Professoren Christian Kersting und Rupprecht Podszun mit dem Institutsgeschäftsführer Patrick Hauser

Teilnehmende: Ca. 60 Doktorandinnen und Doktoranden aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz


Schon das dritte Doktorandenseminar? Gehen da nicht langsam die Themen aus?

Ganz im Gegenteil! Schon der Blick ins Programm zeigte, dass Vielfalt angesagt ist. Praxisbezogene Arbeiten finden sich genauso wie eine gesunde Dosis Rechtstheorie und Dogmatik. Es zeigte sich, dass die Vortragenden spannende Fragen stellen. Welche Anforderungen stellen sich an die Distanzierung bei einseitiger Informationspreisgabe? Ist ein Anscheins- oder ein Indizienbeweis zu widerlegen?

Natürlich darf auch unser langjähriges Lieblingsthema nicht fehlen: die Digitalisierung. Man merkt, dass die Themen immer besser durchdrungen werden. Welche Rechtssetzungsmacht haben die großen Digitalunternehmen? Kann das Kartellrecht diese zügeln? Welche Rolle spielen außerwettbewerbliche Ziele? Dabei geht es um die Grundlagen des Kartellrechts. Entsprechend ließ sich das Publikum in der Diskussion mitreißen. Ein neuer Dauerbrenner dürften auch Algorithmen sein, die selbstständig Preise setzen und sich dabei – ja, wie soll man das nennen? – „absprechen“. Hier stößt das Kartellrecht an seine Grenzen und hält dementsprechend gleich mehrere Doktorhüte parat.

Das Publikum hält die Vortragenden auf Trab.


Okay, Digitalisierung – das hätten wir uns denken können. Andere Trends?

Die hohe Praxisrelevanz ist ein weiterer Trend: sei das die Entwicklung neuer Schadenstheorien aus Dow/DuPont oder der Informationsaustausch unter Wettbewerbern. Die Fusion Dow/DuPont ist der große und vieldiskutierte Fall zum Innovationswettbewerb. Kann dessen Schadenstheorie weitergedacht werden? Was sind die Auswirkungen auf Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht? Man wird nicht lange warten müssen, bis sich diese Fragen in den ersten Fällen auch stellen.

Einen weiteren Block bildeten prozessrechtliche Arbeiten. Das europäische Verwaltungsprozessrecht lässt einige Fragestellungen offen, wenn es auf Verwaltungspraktiken wie die Kronzeugenregelung trifft. Der VwGO wäre das nicht passiert! Durch den Boom des Kartellschadensersatzes gibt’s auch Neues zur Schiedsgerichtsbarkeit: Zuständigkeit, Rechtswahl und ordre public.


Nicht schlecht! Und dann wurden Praktiker losgelassen, um mitzumischen?

Raphael L’Hoest gibt Auskünfte über GWB X.

Klar, und was für welche. In den fachlichen Teil startete Dr. Raphael L’Hoest, Leiter der Unterabteilung für Wettbewerbs- und Strukturpolitik im Bundeswirtschaftsministerium, mit einem Ausblick auf die 10. GWB-Novelle. Den Referentenentwurf, der eigentlich schon hätte fertig sein sollen, kündigte er für „Anfang bis Mitte Oktober“ an (deswegen findet unser Forum für Unternehmensrecht bekanntlich erst am 29.10.2019 statt). In der Novelle wird man wohl einige Anregungen wiederfinden, die dem BMWi in der Studie „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“ mitgegeben wurden. Wenn das nicht genügt, dann kann man sich auf einige interessante Änderungen freuen. Etwa auf abgesenkte Anforderungen für den Erlass einstweiliger Maßnahmen. In der Fusionskontrolle erwarten uns eine Anhebung von Schwellen sowie Änderungen beim Fristenregime. Selbstverständlich wird auch ECN+ umgesetzt. Alles wurde dann aber doch nicht gespoilert – ein paar Baustellen scheinen noch zu verbleiben.


Julia Holtz hat auch gesprochen. Die hat ja vermutlich ein leichteres Leben, seit sie von Google zu Visa gewechselt ist.

Julia Holtz erklärt den Komplex Interchange-Fees.

Wir sind uns da nicht sicher, ob sie das so unterschreiben würde. Als Executive Director Competition bei VISA in London betreut sie den Verfahrenskomplex Interchange. Was man an der Uni nur aus der Ferne als Problem kennenlernt, hat sie in eindrucksvoller Weise fassbar gemacht. Die zahllosen Verfahren passen kaum mehr in eine Präsentation. Ein paar „war stories“ aus den Prozessen hatte sie auch im Gepäck und natürlich etwas Empörung über die eine oder andere Entscheidung…


Und Wouter Wils ist dem armen Unternehmen sicher direkt zu Hilfe geeilt.

Wouter Wils spricht über Grundrechte und Kartellrecht.

Bei Inhouse-Juristen hat sich Professor Wils sicher nicht viele Freunde gemacht; “legal privilege” für sie scheint nicht gerade sein Kernanliegen zu sein. Als Anhörungsbeauftragter der EU-Kommission achtet Wouter Wils natürlich genau auf die Einhaltung von Verfahrensrechten, zeichnete hier aber ein sehr differenziertes Bild. Er ging auf das Verhältnis von EU-Grundrechten und effektiver Kartellrechtsdurchsetzung ein. Für den einen oder anderen überraschend sah er dabei letzteres oft als das höhere Gut an. Kartellrecht hat eben auch Primärrechtsrang!

Unternehmen in Kartellverfahren, so Wils, brauchen nicht den gleichen Schutz wie natürliche Personen in Strafverfahren. Einen Beschuldigten, der Folter ausgesetzt ist, mit einem Unternehmen, das Dokumente herausgeben soll, zu vergleichen, sei absurd. Die deutsche Besonderheit, den nemo tenetur-Grundsatz auch auf juristische Personen zu erstrecken, sah er deswegen als sehr problematisch an. Spätestens nach Einführung der ECN+-Richtlinie ist es aber in seinen Augen auch klar europarechtswidrig.


Da habt ihr ja einige Überflieger aufgefahren. Wer war denn dieses Jahr als VIP beim Kamingespräch?

Nach Prof. Dr. Konrad Ost und Jörg Nothdurft aus dem Bundeskartellamt konnten wir dieses Jahr einen Hochkaräter aus der Politik gewinnen: Dr. Andreas Schwab, seit 2004 Mitglied des Europäischen Parlaments und seines Zeichens Berichterstatter zur Kartellschadensersatzrichtlinie und ECN+-Richtlinie. Beim alljährlichen Kamingespräch (mit fast echtem Kamin!)  gab er einen Einblick in die Gesetzgebungspraxis und -hürden auf europäischer Ebene.

Ein zentrales Element der Diskussionen bei Kartellrechtsvorschriften sei immer wieder die Höhe der Bußgelder. So gebe es einige Vertreterinnen und Vertreter, die sich für eine deutliche Erhöhung stark machen würden. Allerdings – und das war für uns überraschend – nicht, um die Unternehmen von wettbewerbsschädlichem Verhalten abzuschrecken, sondern zur allgemeinen Staatsfinanzierung. Bei solchen Geschichten fühlt man sich an ein Otto von Bismarck fälschlicherweise zugeschriebenes Zitat über Würste und Gesetze erinnert.

Andreas Schwab und Christian Kersting vor fast authentischem Kamin.

Erfreulicherweise hatte Andreas Schwab auch motivierende Worte im Gepäck: Für ihn geht es bei Kartellrecht um grundlegende Fragen der Gerechtigkeit, die Doktorarbeiten „haben für unsere Gesellschaft eine unmittelbare Auswirkung“. Da wollte der ein oder andere direkt eine Nachtsitzung an der Diss einlegen.


Wenn man einigen Posts auf LinkedIn glauben darf, war auch die Case Study wieder ein voller Erfolg.

Gruppenfoto der Coaches und Verantwortlichen. V.l.n.r.: Jannik Otto (HHU), Matthias Jannausch und Eugen Wingerter (beide Baker McKenzie), Carsten Grave (Linklaters), Katrin Gaßner (Freshfields Bruckhaus Deringer), Thorsten Mäger (Hengeler Mueller), Laura Stammwitz (Dechert), Michael Dietrich (Clifford Chance), Martin Raible (Gleiss Lutz), Harald Kahlenberg (CMS) sowie Rupprecht Podszun, Patrick Hauser und Christian Kersting (alle HHU).

Aber sicher doch! Dank tatkräftiger Unterstützung des IKartR-Beirats war die Case Study erneut ein Highlight des Seminars. Nach Hardcorekartell im ersten und Schadensersatzverfahren im zweiten Jahr tauchten wir dieses Mal in die Tiefen der Fusionskontrolle ab. Auf dem Programm stand eine Phase II Fusion samt Chief Economist Team, Vorgesprächen bei einer knallharten KOM, chinesischen Wettbewerbern und einem State of Play-Meeting in großer Runde. Als Coaches für die Teams standen Anwältinnen und Anwälte aus der Düsseldorf Antitrust Bar zur Verfügung, die hinterher den Eindruck zu Protokoll gaben, die Doktorandinnen und Doktoranden hätten gewirkt, als würden sie seit Jahren solche merger cases verhandeln. Mit viel Herzblut wurden die eigenen Positionen gegenüber einer Kommission vertreten, die mit hochnäsiger Arroganz ihre – nicht zutreffenden – wettbewerblichen Bedenken an der angemeldeten Fusion darlegte, welche schlussendlich nur durch vollkommen überzogene angemessene Verpflichtungszusagen aus dem Weg geräumt werden konnten. (Disclaimer: Der Autor dieser Zeilen war Vertreter der Erwerber Kommission.)


Das macht alles Lust auf mehr. Habe ich eine Chance, auch einmal dabei zu sein?

Unsere Direktoren Rupprecht Podszun und Christian Kersting sind ebenfalls begeistert.

Nach dem erfreulich positiven Feedback ist davon auszugehen – wenn Du eine Doktormutter (m/w/d) findest. Schon jetzt bestehen einige darauf, von einer Tradition zu sprechen. Sicher wird es deswegen auch 2020 wieder heißen „Willkommen in der deutschen Hauptstadt des Kartellrechts“. Bis dahin wird sicherlich die ein oder andere spannende Lektüre erscheinen. Wir freuen uns über Hinweise für unsere Diss-List!



Thilo Klawonn und Tristan Rohner arbeiten als Wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Podszun.

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