SSNIPpets (10) – heute mit Heidelbeeren

SSNIPpets (10) – heute mit Heidelbeeren

Das Wochenende kommt. Und also haben wir wieder in den Nachrichten der letzten Zeit gestöbert, um unseren geneigten Leserinnen und Lesern den Übergang ins Wochenende zu erleichtern. Rupprecht Podszun, der das cherry picking besorgt hat, hat Heidelbeeren gepflückt, also das vaccinium myrtillus, das manchmal als Heildroge freudentrunken macht. Dazu gibt es Anlass… Hier sind die SSNIPpets – small, but significant news, information and pleasantries – our pet project.

Düsseldorf oder Heidelberg?

Professor in Düsseldorf - und das bleibt er auch.
Christian Kersting: Prof. in Düsseldorf – und das bleibt er auch!

Der kalte Wind des Wettbewerbs weht ja längst ja auch in Universitäten. Und so verkünden wir heute durchaus mit einem gewissen Stolz, dass die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gepunktet hat: Christian Kersting, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Unternehmens-, Wirtschafts- und Kartellrecht, bleibt an Bord. Ist das eine Nachricht? Ja, wenn „CK one“ ein mehr als ehrenvolles Angebot zum Wechseln hatte.

Die Universität Heidelberg hatte ihn gerufen, und diesem Ruf ist Christian Kersting nicht gefolgt. Oho, Heidelberg! Genau. Die Stadt hat sich in den vergangenen 600 Jahren durchaus eine ganz ordentliche Reputation als Universitätsstadt erworben, und der Blick vom Philosophenweg über den nebelverhangenen Neckar zur Schlossruine soll noch schöner sein als der Blick vom Feldmühleplatz über den Rhein zum Dreischeibenhaus. Und das sind sicher nicht die einzigen Vorzüge der Stadt am Neckar. Christian Kersting bleibt dennoch, und er hat für Düsseldorf die Einrichtung einer Juniorprofessur herausgehandelt.

Anmeldepflichtig bei den Wettbewerbsbehörden ist ein solcher Deal übrigens nicht, auch wenn gemunkelt wird, dass ein Kersting durchaus einen Transaktionswert von € 400 Mio. erreichen kann (entspricht etwa 3 Messi). Wir freuen uns einfach und danken – dem Kollegen Christian Kersting, aber auch den Unterstützern aus der Anwaltschaft und in der Universitätsleitung!

Heidelbeer-Eis am Stiel

Das Intel-Urteil hat die Frage aufgeworfen, wie künftig mit dem as-efficient-competitor-Test umzugehen ist. Teilweise wird vertreten, der EuGH habe hier den more economic approach ganz grundsätzlich anerkannt. Ich habe da einige Zweifel und ordne das Urteil eher verfahrensrechtlich ein, weniger materiellrechtlich. Die Kanzlei Jones Day berichtet auf ihrer Website jetzt über eine sehr interessante italienische Entscheidung. Dort hat die Kartellbehörde in Sachen Eiscreme wegen missbräuchlicher Rabatte eine 60 Mio. Buße verhängt. (Bei Eis denken wir sofort wieder an den Kartell-Man!)

Das mag, wie die Autoren berichten, die erste Entscheidung einer Wettbewerbsbehörde nach Intel zu Rabatten sein. Das Bundeskartellamt hat sich aber zu Intel auch schon in einer Missbrauchsverfügung geäußert: Im Fall CTS Eventim werden zwei Punkte klargestellt (Rn. 250): Das EuGH-Urteil bezieht sich nur auf Rabatte, nicht auf andere Ausschließlichkeitspraktiken. Zudem, so wird angedeutet, ist es für die Prüfung von § 19 GWB, also das nationale Recht, ohnehin nicht bindend.

Heidewitzka

Vom Eis zum ICE: Während die Sache LKW-Kartell langsam auf Touren kommt, ist das Schienenkartell schon in voller Fahrt. Das OLG München hat offenbar der Stadt München dem Grunde nach Recht gegeben bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Mitglieder des Schienenkartells. Bislang liegt nur die Pressemitteilung vor. Die Stadt hatte auf über 450.000 Euro Schadensersatz geklagt, hilfsweise auf 100.000 Euro. Interessanterweise hat das OLG aber offenbar die Ansprüche wegen Beschaffungsvorgängen bei Kartellaußenseitern abgewiesen; ein Anspruch soll verjährt sein. Auf das schriftliche Urteil (U 3497/16 Kart) darf gespannt gewartet werden.

Halle Berry

In den USA macht ja jemand Fire and Furore, der meint, man könne mit Zöllen die Wirtschaft beleben. Ich stehe einigermaßen sprachlos vor dem Phänomen, dass man selbst die most basic basics im 21. Jahrhundert wieder erklären und verteidigen muss. Wir werden wieder Adam Smith und David Ricardo lesen müssen.

Gibt es denn gar nichts Erfreuliches aus den USA zu berichten? Doch, doch, natürlich, zum Beispiel die Oscar-Ansprache von Frances McDormand! Von der schauen wir uns ab, eine Rede einfach mit Hinweis auf eine weithin unbekannte Vertragsklausel zu beenden – die Leute jubeln. Und im Kartellrecht? Josh Hawley, ein Name wie aus einem Hollywood-Abspann, verdient mal etwas Beachtung. Er kandidiert für den Senat (als Republikaner), und er führt als Attorney General von Missouri eine vielbeachtete Untersuchung gegen Google. Bloomberg hat darüber ein schönes Portrait veröffentlicht. Derweil kam in der Presse ein bisschen Unmut auf, dass die wichtigsten Beschwerdeführer gegen Google bei der Kommission nicht arme oder kleine oder wenigstens hippe Startup-Unternehmer sind, sondern Napster und Oracle. Wer mag, kann sich darüber aufregen. Interessant ist aber natürlich schon die Frage, wer beim Markttest von möglichen Zusagen oder Abhilfemaßnahmen eigentlich das ausschlaggebende Wort spricht. Das ist wahrscheinlich zufälliger und zugleich anfälliger, als es sein sollte.

Beerenstark

Sigmar Gabriel wird nicht mehr Minister sein, und er hat sich mit einer Erklärung verabschiedet. Sie erinnern sich: Gabriel war ja mal Kartellbehörde, als er über den Fall Edeka/Kaiser’s Tengelmann entscheiden sollte. Das OLG Düsseldorf hatte ihm damals Besorgnis der Befangenheit und eine Reihe von Fehlern attestiert. Was bleibt nach 30 Jahren politischer Führung? Gabriel fallen drei Themen ein: In die Phase als Außenminister fällt „die Befreiung deutscher Staatsangehöriger aus ungerechtfertigter Haft im Ausland“. Politisch feiert Gabriel sich für die „die erfolgreiche Entwicklung von Vorschläge[n] zur Wahl zweier Bundespräsidenten“. (Das fehlende „n“ in der Erklärung können Sie in der Buchhandlung M. Schulz, Würselen, nachbestellen.)

Und als Wirtschaftsminister? „Zu den für mich bleibenden Erinnerungen der letzten Jahre gehören so unterschiedliche Prozesse wie die Rettung von 10.000 Arbeitsplätzen bei der Übernahme der Einzelhandelskette Kaisers/Tengelmann (…)“.

Dass dieser Prozess eine „bleibende Erinnerung“ ist, glauben wir gern.

Schönes Wochenende!

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