Im Bundeswirtschaftsministerium erhöht sich die Schlagzahl fürs Kartellrecht: Nach der Vorstellung von ersten Überlegungen zum Missbrauchsrecht in der vergangenen Woche
Der EuGH ist aufgefordert, sich mit dem kartellrechtlichen Unternehmensbegriff auseinanderzusetzen. Anlass gibt ein äußerst vielversprechendes Vorabentscheidungsverfahren aus Finnland (Rechtssache C-724/17,
Bisher weitgehend unbemerkt von der kartellrechtlichen Öffentlichkeit hat Ende letzten Jahres das erste interessante Vorabentscheidungsersuchen zur Schadensersatzrichtlinie (Richtlinie 2014/104/EU) den