SSNIPpets (19) – Björn Herbers über die Brüsseler Schule

SSNIPpets (19) – Björn Herbers über die Brüsseler Schule

Der Sommer ist vorbei, sogar mit der Sommerzeit nimmt es ein Ende, die Ferien sind vorbei, und die Eltern zittern wieder den ersten Tests in der Schule entgegen. Nur im Düsseldorfer Institut für Kartellrecht ruht noch der Vorlesungsbetrieb und also setzt das D’Kart-Team weiterhin auf kompetente Gastautoren. Heute analysiert Björn Herbers aus dem Brüsseler Büro von CMS schon einmal den Stundenplan für die kommenden Wochen. Hier sind seine SSNIPpets: small, but significant news, information and pleasantries – our pet project!

 

Im August herrscht tiefe Ruhe im Polit- und Verwaltungszirkus von Brüssel: Les grandes vacances. Das Europäische Parlament schließt die Pforten, Kommission und Rat schalten auf Minimalbetrieb (Ausnahmen gelten für Mitarbeiter der GD Wettbewerb – acht sieben Phase 2-Fälle bearbeiten sich nicht von allein) und in den Tagungshotels ist endlich Gelegenheit, einmal die Konferenzräume richtig durchzukehren. Ihren Höhepunkt findet die sommerliche Entspannung in der Woche um den belgischen Feiertag am 15. August, in der man ohne weiteres ein Picknick auf der fünfspurigen rue de la Loi veranstalten kann – das heißt, wenn man einen Bäcker findet, der geöffnet hat, und einen mit Proviant versorgen kann. Jetzt aber zeigt der Kalender gnadenlos den 1. September an und in der Hauptstadt Europas (und des europäischen Kartellrechts) heißt es: La Rentrée, back to school und ab zurück ins Büro, es geht wieder los. Hier schon mal ein Blick darauf, was das neue Schuljahr Spannendes für die (EU-) Kartellrechtsgemeinde bringt:

 

Politik und Wirtschaft

Im Fach Politik und Wirtschaft Wettbewerbspolitik bei Frau Vestager wird im Januar ein Projekttag zum Thema “Shaping competition policy in the era of digitisation” organisiert, denn “being open to new ideas is especially important right now”, wie Frau Vestager letztes Jahr dem US Think Tank “American Enterprise Institute” erklärt hat. Was könnten solche neue Ideen sein? Nun, die Key Note des Projekttags der Konferenz liefert niemand geringeres als Prof. Jean Tirole von der Toulouse School of Economics (TSE), der 2014 den Wirtschaftsnobelpreis für seine “Analysen über Marktmacht und Regulierung” erhalten hat. “Der diesjährige Preis handelt vom Zähmen mächtiger Firmen” erklärte die Schwedische Akademie der Wissenschaften seinerzeit die Preisverleihung an Prof. Tirole. Es zeichnet sich damit eine gewisse Richtung der neuen Ideen ab, die allerdings bei den Freunden vom American Enterprise Institute nicht auf große Begeisterung stoßen dürfte, denn die finden schon jetzt den Umgang der EU Wettbewerbshüter mit mächtigen Firmen nicht immer prima (“Europe’s idiotic war on Google“). Die Diskussion im Rahmen der Konferenz wird drei Panels umfassen: (i) Competition, Data, Privacy and AI, (ii) Digital Platform’s market power und (iii) Preserving digital innovation through competition policy. Richtig ergebnisoffen liest sich diese Zusammenstellung nicht. Wem zu einem oder auch mehreren der Themen etwas auf der Seele brennt kann einen Aufsatz eine Stellungnahme bis zum 30. September an Frau Vestager senden.

 

Englisch

Unter Kartellrechtlern so beliebte Effizienzgewinne bringt mal wieder die Kombination der gerade beschriebenen Klasse bei Frau Vestager mit dem Englischkurs bei Herrn Simons. Auch in den “I told you so” USA machen sich die Kartellbehörden Gedanken über die Entwicklung der Wettbewerbspolitik. Die FTC lädt in einer Tournee durch verschiedene Universitäten zu “Hearings on Competition and Consumer Protection in the 21 Century“, bei denen es teilweise um ganz ähnliche Themen geht wie bei Frau Vestager, auch wenn die FTC ihre Themen breiter fächert.  Der Auftakt der Reihe findet am 13.-14. September an der Georgetown University statt und auf der Agenda steht sogleich der heiß diskutierte Hipster Antitrust (“antitrust law and the consumer welfare standard”). Auch die FTC freut sich über Kommentare des interessierten Publikums, und wer seinen Beitrag für Frau Vestager geschickt formuliert, kann ihn hier bis zum 14. Oktober zweitverwerten.

 

Geschichte

Historia magistra vitae, oder: Hinterher ist man immer manchmal schlauer. Als Facebook 2014 WhatsApp übernahm, war man froh den Fall mit Ach und Krach unter die EU-Fusionskontrolle zu bekommen – von den Umsatzschwellen der Fusionskontrollverordnung war WhatsApp ja meilenweit entfernt. Im Prüfverfahren selbst wurde die Transaktion dann allerdings relativ sang- und klanglos durchgewunken. Seitdem hielten sich die Stimmen, dass da etwas schief gelaufen sei, soll heißen: dass die Übernahme nicht hätte genehmigt werden dürfen. An handfesten rechtlichen oder ökonomischen Kriterien wurde dies aber selten festgemacht. In einem geraden veröffentlichten Aufsatz werfen Prof. Tommaso Valetti, der Chief Economist der Generaldirektion Wettbewerb, und Prof. Andrea Prat von der Columbia University nun einen kritischen Blick auf die Prüfungspraxis der Wettbewerbsbehörden bei Zusammenschlüssen zwischen sozialen Netzwerken und schlagen solche Kriterien vor. Valetti und Prat meinen, die Geschichte habe gezeigt, dass auf klassische Marktabgrenzung gestützte Analysen mit sozialen Netzwerken überfordert sind; richtig sei es stattdessen, in solchen Fällen auf die “Aufmerksamkeit” einzelner Nutzer als relevante Märkte abzustellen. Die Idee: Aufmerksamkeit ist eine beschränkt verfügbare Ressource, und diese wird von den Plattformen kontrolliert. Schlussfolgerung für die Prüfungspraxis (und Lehre aus der Vergangenheit): Die für die Prüfung relevante Überschneidung ist zwischen den Nutzern der Netzwerke. Mit diesem Ansatz wäre man bei Facebook / WhatsApp sicherlich zu anderen Ergebnissen gekommen.

 

Mathe

Und noch etwas von Herrn Valetti: Der Mathe-Leistungskurs Das Chief Economist Team hat zuletzt nicht nur die Taschenrechner in Missbrauchsfällen weiter zum Qualmen gebracht (as efficient competitor test, price cost test), sondern auch überlegt, wo man selbige in Fusionskontrollfällen noch besser einsetzen kann. Sollten Margen bei der Beurteilung von Zusammenschlüssen eine größere Rolle spielen? Grundsätzlich ja meinen Valletti und sein Kollege Dr. Hans Zenger: Höhere Margen seien ein Ausdruck größerer Preissetzungsmacht und Zusammenschlüsse hätten ein höheres Potential für wettbewerbliche Bedenken, wenn die beteiligten Unternehmen schon in der Ausgangssituation über solche Macht verfügten. Margen sind in vielen Industrien in den letzten Jahrzehnten gestiegen – heißt das, dass fusionskontrollrechtliche Standards verschärft werden müssen? So weit geht der Ansatz wohl nicht, aber Parteien von komplexeren Zusammenschlüssen die durch die EU-Fusionskontrolle müssen, dürfen sich wohl auf eine intensivere Beschäftigung mit ihren Margen (und den verschiedenen Arten diese zu definieren) einstellen.

 

Nieder mit den Hausaufgaben!

Bei der Menge der aufgegebenen Hausaufgaben bzw. dem dafür benötigten Zeitaufwand liegt Deutschland in der EU im Mittelfeld, sagt die OECD in einer Studie. Knüppelhart trifft es danach bei der Arbeitsbelastung durch Hausaufgaben Schüler in Ungarn, Spanien, Polen, Irland und Italien. Möglicherweise sind es Sachbearbeiter, die in diesen fünf Ländern zur Schule gegangen sind, die nun bei der Generaldirektion Wettbewerb für den Trend verantwortlich sind, bei Auskunftsersuchen immer größere Mengen von Informationen und Dokumenten abzufragen. Genau wie spanische Schüler, die 2016 in den Hausaufgabenstreik getreten sind, fühlte sich jedenfalls Qualcomm in dem predatory pricing Missbrauchsverfahren, das die Kommission gegen den Chiphersteller führt, von seinen Einträgen ins Aufgabenheft völlig erschlagen. Das Unternehmen beklagte, dass es etwa 50 Mitarbeiter und externe Berater einsetzen müsste, um einen document request der Kommission abzuarbeiten, und focht die Anforderung vor dem EuG an. Nachdem das EuG letztes Jahr einen Antrag von Qualcomm auf Aussetzung des Vollzugs des document requests mangels “Eilbedürftigkeit”, also Aussetzungsinteresses, abgelehnt hat, findet nun am 11. September die mündliche Verhandlung über die Nichtigkeitsklage statt. Unternehmen, die in letzter Zeit in großen Wettbewerbsfällen mit der Kommission zu tun hatten werden in Gedanken bei Qualcomm sein und sich vielleicht fragen: “Non vitae sed scholae discimus” oder frei: “Nicht für den Fall, sondern für die Kommission tragen wir die Informationen zusammen?”

 

Dr. Björn Herbers, CMS

Dr. Björn Herbers ist Partner im Kartellrecht bei CMS in Brüssel.

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