SSNIPpets (12) – heute mit einem Güterwaggon

SSNIPpets (12) – heute mit einem Güterwaggon

Das Wochenende kommt. Und also haben wir wieder in den Nachrichten der letzten Zeit gestöbert, um unseren geneigten Leserinnen und Lesern den Übergang ins Wochenende zu erleichtern. Rupprecht Podszun hat reichlich Fracht geladen und zuckelt also mal mit einem Güterwaggon durch die Medienlandschaft. Immerhin hat das Bundeskartellamt gerade im Güterwaggon-Fall Nacco daran erinnert, dass es auch noch in handfesten Milieus Kartellrecht gibt, nicht nur im virtuell-digitalen Irgendwo… Hier sind die SSNIPpets – small, but significant news, information and pleasantries – our pet project.

 

Die neue Seidenstraße

Derzeit sind Berichte über die neue Seidenstraße sehr in, und da wird viel geraunt von der Schönheit Samarkands, den Mythen um Dschingis Khan, Duisburg als Endhaltestelle und natürlich von der neuen Macht Chinas. Das erinnert mich wiederum an ein Zitat von Andreas Mundt (ja, es ist schrecklich: statt an Samarkand denke ich ans Kartellrecht!), der sinngemäß bei einer Konferenz sagte: „Ten years ago, we heard the China defence in every merger case: We need to merge, otherwise China… Nowadays, we hear the Google defence in every merger case.“

An dieses schöne Zitat knüpfte nun Mark Zuckerberg an. Das war ja ohnehin schon jetzt das beste TV-Event des Jahres, als der von künstlicher Intelligenz gesteuerte Zuckerberg vor dem US-Kongress Rede und Antwort stehen musste, oder „gegrillt“ wurde, wie gern geschrieben wurde, auch wenn der Hitzegrad doch überschaubar blieb. Einem Fotografen war es gelungen, Zuckerbergs Spickzettel zu knipsen, und tatsächlich war dort „Competition“ als ein Punkt vermerkt. Wenn einer der Politiker gefragt hätte, ob Facebook aufgespalten werden sollte, was hätte Zuckerberg gesagt? „US tech companies key asset for America; break up strengthens Chinese companies“. Die China defence in den Händen der Silicon Valley Titanen – welch schöner Twist!

Angekuppelt

Der “Bundesverfassungsschutz”, eine Institution mit einem großartigen Namen, aber einem nicht ganz so großartigen track record, hat sich auch zu China seine Gedanken gemacht. Hans-Georg Maaßen, der Präsident, ist besorgt angesichts der Übernahmen: „Wirtschaftsspionage ist nicht mehr notwendig, wenn man unter Nutzung des liberalen Wirtschaftsrechts die Unternehmen einfach aufkaufen und sie dann ausweiden oder ausschlachten kann, jedenfalls, was das Know-how dieser Unternehmen angeht“, so wird er zitiert. Das Einkaufsvolumen chinesischer Investoren in Deutschland habe 2017 bei über 13 Mrd. Euro gelegen. Mancherorts werden die Investoren schon als Invasoren verunglimpft, die ja, so Maaßen, “ausweiden und ausschlachten”. Im Koalitionsvertrag heißt es denn auch: „Wir werden sicherheitsrelevante Schlüsseltechnologien besser vor einem Ausverkauf oder einer Übernahme schützen und die nationalen und europäischen Außenwirtschaftsinstrumente ergänzen.“ Die EU hat den Ball längst aufgenommen. Ja, dieses “liberale Wirtschaftsrecht”… ich hab es immer geahnt.

Ich erwähne das Thema hier, weil wir natürlich damit im Herzen der freien, der globalen Marktwirtschaft sind – und möglicherweise eine noch intensivere Neben-Fusionskontrolle bekommen. Und weil ich unentschlossen bin. Ein Bericht in der Süddeutschen Zeitung über die tatsächlichen Erfahrungen von deutschen Unternehmen mit chinesischen “Ausweidern und Ausschlachtern” nahm eher die Sorge, dass hier Technologie abgezogen wird und womöglich eines Tages politische Einflussnahme droht. Konfuzius sagt: “Hat dein Haus auch tausend Zimmer, zum Schlafen brauchst du nur eins.”

Über den Brenner

In Italien hat die Wettbewerbsbehörde den Entwurf von Guidelines veröffentlicht, in denen Compliance-Maßnahmen von Unternehmen positiv bewertet werden – auch bei der Geldbuße. So berichten es unsere Freunde von TrustinIP. Das wäre natürlich ein Schritt, den das Bundeskartellamt auch gehen könnte, wenn es denn den BGH bei den Hörnern packen will.

Über Mannheim

Nach Speyer fährt man mit der S-Bahn von Mannheim aus, und wenn man zum Speyerer Kartellrechtsforum von Wolfgang Weiß an der dort berühmten (und bei manchen auch berüchtigten) Verwaltungsuni unterwegs ist, trifft man sich mit anderen Kartellrechtlern schon in der Bahn. Die zuckelt über Ludwigshafen, Limburgerhof und Schifferstadt nach Speyer, und dann: Oh, wie ist das schön! Die Welt ist noch in Ordnung, die Sonne scheint, immer. (Ich musste dauernd an Helmut Kohl und die alte Bundesrepublik denken, obwohl ja im Speyerer Dom auch Heinrich V. beerdigt ist, der letzte Salier, der im Wormser Konkordat den Investiturstreit… Sie wissen schon. Oder wussten mal.) Beim Kartellrechtsforum ging es nun aber vor allem um Dinge, die weder Helmut Kohl noch die Salier so richtig auf dem Schirm hatten, zum Beispiel Krankenhauskartellrecht, die no single buyer rule, behördlichen Verbraucherschutz oder ECN plus. (Auch auf die Gefahr hin, dass ich abschweife, aber hatte es Sie auch verblüfft, dass das Bundeskartellamt einen Kartellfall nach dreijährigen Ermittlungen an die Kommission abgibt?)

Schöne Wappen!
Thomas Kramler von der EU Kommission berichtete in Speyer über die Sektoruntersuchung eCommerce.

Ich war mit zwei weiteren P-Professoren, Boris Paal und Petra Pohlmann, in ein Panel geschickt worden, Thema: Digitales. Paal sprach sich für eine engere Verzahnung von Datenrecht und Kartellrecht aus – spätestens mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung in diesem Monat werden die wettbewerblichen Folgen dieser Regulierung ja mehr als spürbar werden. Pohlmann blätterte den Algorithmenhype auf und leitete mit der Frage ein, ob das nicht „much ado about nothing“ sei. Antwort: Nein, es ist eher „too much ado about something“. Mich beschäftigt derzeit die Frage, was die neue oder nicht so neue, jedenfalls ins Rampenlicht gerückte Innovations-theory of harm aus Dow/Dupont für die Digitalkonzerne bedeuten kann. Das Spannende an diesem Thema ist, dass schon die Erwähnung des Fallnamens bei manchen Anwältinnen und Anwälten spürbar den Blutdruck erhöht. Das kann ja nicht schaden, Großkanzlisten haben ja sonst keinen Stress…

Über den San Bernardino

Florian Bien verdanke ich den Hinweis auf einen „good read“: Das Schweizer Online-Magazin Republik erzählt den Fall des Kartell-Aussteigers Adam Quadroni. Wunderbar nachvollziehbar wird noch einmal, wie so ein richtig klassisches Kartell funktioniert. Traurig ist’s wie der Kartellsumpf (Richtigkeit der Darstellung unterstellt) Graubünden durchzieht und den Whistleblower mit sich reißt. Die Schweizer Wettbewerbskommission geht davon aus, dass „mehrere hundert Ausschreibungen“ manipuliert wurden, sie hat jüngst weitere Geldbußen verhängt.

Sollte Ihnen die Muße für ein so langes Stück noch fehlen, lesen Sie die Berichte über die closing arguments im US-Fall AT&T/Time Warner, zum Beispiel hier, hier oder hier. Das ist auch spannend. Der Fall ist wegen des geplanten Zusammenschlusses T-Mobile/Sprint für das DoJ nicht unwichtiger geworden. Richter Richard Leon meinte übrigens, weitere Dokumente des Justizministeriums könne er jetzt nicht mehr annehmen: „Leon said it was too much information for him to consider so close to closing arguments.“ Er will am 12. Juni entscheiden.

Ich kann jetzt auch nicht mehr. Wir hören uns vorher noch. Schönes Wochenende!

One thought on “SSNIPpets (12) – heute mit einem Güterwaggon

  1. Danke für die netten Worte zum Beitrag auf der Facebookseite der LS-Mitarbeiter. Das sind aber fremde Federn, ich gebe das Kompliment an meinen Doktoranden Rüdiger Morbach weiter, dem ich ebenfalls danke.

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