SSNIPpets (13) – heute im Hochzeitsfieber

SSNIPpets (13) – heute im Hochzeitsfieber

Das Wochenende kommt. Und also haben wir wieder in den Nachrichten der letzten Zeit gestöbert, um unseren geneigten Leserinnen und Lesern den Übergang Richtung Pfingsten zu erleichtern. Rupprecht Podszun ist im Hochzeitsfieber: Immerhin fusioniert die britische Krone mit der Anwaltsgehilfin aus „Suits“, und auch andere sind ja ganz heiß auf einen neuen Bund. Hier sind die SSNIPpets – small but significant news, information and pleasantries – our pet project!

 

Hochzeitsrabatte

Als Professor hat man ja das große Glück, dass man immer seine Studentinnen und Studenten fragen kann, wenn man etwas in Jura nicht verstanden hat. Anders gewendet: Wenn ich etwas erkläre, merke ich erst so richtig, wo ich selbst nicht Bescheid weiß.

Nun hatten in der vergangenen Woche zwei Studentinnen in meinen wettbewerbsrechtlichen Fallstudien die HochzeitsrabatteEntscheidung des BGH vorgestellt. Sie erinnern sich: Anders als das OLG Düsseldorf meinte der BGH, dass Edeka von den Sektherstellern keine Geschenke anlässlich der Übernahme der Plus-Märkte fordern durfte. Im Kartellamt hätten wohl die Korken geknallt, wenn es dort nicht immer so nüchtern zuginge. Die Niederlage vor dem OLG war nämlich eine herbe Schlappe in einem aufwändigen Verfahren. Der Gesetzgeber hatte das sogar zum Anlass genommen, in der 9. GWB-Novelle § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB nachzuschärfen. Dort steht nun, es sei missbräuchlich, wenn der Normadressat

„andere Unternehmen dazu auffordert, ihm ohne sachlich gerechtfertigten Grund Vorteile zu gewähren; hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Aufforderung für das andere Unternehmen nachvollziehbar begründet ist und ob der geforderte Vorteil in einem angemessenen Verhältnis zum Grund der Forderung steht.“

Meine Studentinnen quizzten mich, wo die Grenze zwischen hartem Verhandeln und missbräuchlicher Ausnutzung verläuft und wie ein Unternehmen den nachvollziehbaren Grund nachweisen kann. Ich glaube, ich habe das nicht besonders gut erklärt, weil ich mir Verhandlungen über Konditionen eher nicht so vorstelle wie Verhandlungen über einen WG-Putzplan – und schon dabei stehen nach meiner Erinnerung nachvollziehbare Begründungen nicht immer im Fokus des Armdrückens. Nun sollen aber Richterinnen und Richter in die Verhandlungssituation zurückversetzen lassen und anhand eines – wie? – dokumentierten Ausschnitts ermessen, ob die Forderung nachvollziehbar begründet war. Das ist viel verlangt.

Dass es ein Problem mit erdrückenden Konditionsforderungen gibt, ist unbestritten. Gelegentlich höre ich atemberaubende Geschichten aus der Praxis. Das größere Problem bleibt: Die ohnehin gebeutelten Unternehmen trauen sich nicht, Ross und Reiter zu nennen. Kim Manuel Künstner hatte in der WuW einmal darauf hingewiesen, dass in UK (oh, das Hochzeitsland!) für den Lebensmittelhandel eine Ombudsperson tätig ist. Der Annual Report des „Groceries Code Adjudicator“ ist auf jeden Fall impressive in der Aufmachung. Auf EU-Ebene wird „fairness“ in der „food supply chain“ auch thematisiert. Aber: Andere Branchen kennen das Problem auch, und wie das britische Modell der Self-Regulation in Deutschland ankommen würde, ist eine andere Frage.

 

Junggesellenabschied

Kaum hat sich die Aufregung um Bayer/Monsanto gelegt, erregt eine andere „Elefantenhochzeit“ (so hieß das doch früher immer – ist der Begriff aus der Mode gekommen?) die Gemüter: Vodafone will Unitymedia übernehmen. In Deutschland geht es vor allem um das Kabelnetz in Hessen, Baden-Württemberg und NRW. Wenn Twitter ein Maßstab ist (außer für den Wahnsinn der heutigen Zeit), dann richten gerade sehr viele Menschen ihre telekommunikativen Hoffnungen aufs Kartellamt, das bitte bitte diesen Deal verhindern soll, „sonst kann es sich gleich mit entsorgen“ (Twitter-User). Allein: Das Amt wird wohl trotz seiner veritablen Kabel-Geschichte gar nicht zuständig sein.

Der Fall ist nicht zuletzt deshalb interessant, weil es mal wieder Märkte anzuschauen gilt, die im Wandel begriffen sind, weil Technologien sich überlagern, ablösen oder auch nicht. Vodafone meint, durch den Deal entstehe ein „bundesweiter Infrastrukturwettbewerber“.

 

Vodafone und Unitymedia sind im Hochzeitsfieber. Passend zur Royal Wedding zu Pfingsten.

Für den Zusammenschluss wird kräftig in der Öffentlichkeit geworben. Dabei wird auf all die Vorteile („die historische Chance eines nie dagewesenen digitalen Infrastrukturschubs“) hingewiesen. Das liest sich so, als komme es auf die Effizienzvorteile dieses Zusammenschlusses an, und das wiederum erinnert mich an die Mobilfunk-Fälle, die die Kommission entschieden hat. Marius Leber hat darüber seine Dissertation geschrieben und nachgezeichnet, wie die Kommission in diesen Fällen den Effizienzvortrag der Parteien auf immer höherem Niveau zurückgewiesen hat. Es entstand der Eindruck: Es kann vorgetragen werden, was auch immer man will – es wird nicht reichen. Bei Vodafone/Unitymedia hat die KOM ja vielleicht Gelegenheit, das zu widerlegen. (Die schöne Dissertation von Herrn Leber ist noch im Druck; ich weise bei Gelegenheit darauf wieder hin).

Besonders erfreut mich übrigens, dass der Vodafone-CEO mir geschrieben hat (und auch allen anderen Leserinnen und Lesern diverser Zeitungen):

„Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auf diesem Weg positiv begleiten und wir diese Chance für Deutschland gemeinsam ergreifen.“

Ich denke drüber nach. Erst einmal aber ein „like“ für die Unterstützung der deutschen Presselandschaft!

 

Über die Schwelle tragen

Bundeskartellamt (Germany) und Bundeswettbewerbsbehörde (Österreich) haben den Entwurf eines Leitfadens zur neuen Transaktionsaufgreifschwelle vorgelegt. Sie wissen schon: Wenn der reiche Prinz, z.B. Facebook, das Aschenputtel, z.B. WhatsApp, heiratet, kann es seit GWB-Novelle Nr. 9 sein, dass auch bei völliger Mittellosigkeit des Aschenputtels die Sache abgesegnet werden muss. Der Leitfaden ist insofern ungewöhnlich, als ein solcher eigentlich erst mit reichlich Praxiserfahrung erstellt wird. Es wird Gründe haben, dass die Behörden jetzt in die Offensive gehen… Um Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation wird bis 8. Juni gebeten. Hier und hier finden sich erste Inspirationen.

 

Brautjungfer

Der US-Zusammenschlussfall AT&T/Time Warner ist um eine faszinierende Wendung reicher: Im Zuge der Stormy-Daniels-Sache, auf die wir hier nicht näher eingehen können, weil der Blog ohne Altersbeschränkung zugänglich ist, ist herausgekommen, dass der persönliche Anwalt von Donald Trump, Michael Cohen, von AT&T $ 600.000 erhalten hat, u.a. „to get advice on how the administration might handle matters such as antitrust enforcement“.

 

Peinliche Hochzeitsspiele

Das war jetzt so viel Fusionskontrolle, dass wir rasch nachlegen müssen mit einem Kollusionstatbestand. Der Economist wies kürzlich auf eine langjährige, intensive Absprache hin, die durch Datenauswertung sehr sichtbar wird. Gegenstand der Kollusion: Der Eurovision Song Contest. (Ich kenne das noch als Grandprix d’Eurovision de la Chanson.) Bei genauerer Lektüre stellt sich heraus, dass der Kollusionsbegriff möglicherweise nicht identisch mit dem in Art. 101 Abs. 1 AEUV ist, aber was will man kleinlich sein, wenn es um die differenzierte Analyse eines Sängerwettstreits geht? Fakt ist: Die nordischen Länder und die osteuropäischen Staaten haben sich eifrig die Punkte zugeschoben, während Deutschland außen vor blieb. Nur früher war das anders, da ging Deutschland beim Grandprix regelmäßig mit – attention, please! – Großbritannien ins Bett! Das war von 1977 bis 1987 offenbar eine große Völkerfreundschaft, die ja auch im Königshaus – aber ich schweife ab: Zeiten ändern sich, und Harry hat eben nicht die Anwaltsgehilfin aus „Liebling Kreuzberg“ genommen.

Ein Leistungswettbewerb wie der Eurovision Song Contest ist natürlich ein wunderbarer test case, um das Funktionieren von Wettbewerb zu analysieren, und da haben Oliver Budzinski und Julia Pannicke mal etwas interessantes herausgearbeitet: Beim Eurovision Song Contest zeigen sich bestimmte kulturelle, sprachliche, geographische „biases“. Soweit, so wenig überraschend. Überträgt man aber das wettbewerbliche Muster einfach nach Deutschland, wo ja – zum Beispiel – „hessischer Landespatriotismus“ wenig ausgeprägt ist und eine sehr hohe kulturelle und sprachliche Homogenität gegeben ist, werden die „biases“ reproduziert. So geschehen beim „Bundesvision Song Contest“, einer Erfindung des Privatfernsehens, bei der – wie beim Grandprix – pro Bundesland ein/e Musiker/in auftrat. Die „biases“ waren zwar nicht so stark wie auf europäischer Ebene, aber sie waren nachweisbar.

Merke: Was Du ins Wettbewerbsdesign reinsteckst, kriegst Du auch wieder heraus. Kaum lässt man Musiker nach Bundesländern antreten, entdecken die Nachfrager ihren Föderalpatriotismus. Bitte an dieses Beispiel denken, wenn sich demnächst wieder einmal jemand anschickt, einen Markt zu designen oder mit „remedies“ Wettbewerb zu eröffnen.

 

Tischkarten

Einen haben wir noch: Kürzlich las ich die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, das den Aufsehen erregenden und durch die Instanzen wandernden Kartell-Regressfall gegen einen Geschäftsführer ans Kartellgericht verwies. Ein Detail der Entscheidung brachte mich ins Grübeln: Eine Kommentierung des allseits geschätzten Kartellrechtlers Hans Jürgen Meyer-Lindemann wurde im Urteil mehrfach zitiert – aber als Autor wurde angegeben: „N.-Lindemann“. Was hat sich das LAG bei diesem linguistischen Move gedacht?

Vermutung 1: Der vierte Strich des M und der Rest des Namens sind erst bei der Schwärzung gestrichen worden. Weil es geheim ist. Immerhin wurde auch ein kartellrechtlich relevantes Abkommen, in dem Art. 53 und 54 offenbar besonders kartellrechtlich relevant sind, auf „F.-Abkommen“ zusammengeschwärzt. Wenn Sie sich fragen “warum”, haben Sie das Konzept von Geheimnissen nicht verstanden. Ich würde es Ihnen gern erklären, aber leider: Geheim!

Vermutung 2: Das LAG wollte einfach belegen, dass es wirklich kartellrechtlich unbeschlagen ist und der Fall dringend ans LG Dortmund abzugeben ist.

Der Respekt vor dem Namen schließt den Kreis zu unserer heutigen Solidaritätsadresse Richtung Vereinigtem Königreich: Wenn Henry Charles David Albert Mountbatten-Windsor Rachel Meghan Markle ehelicht, sollen sie wohl, so munkeln Kreise, als Duke and Duchess of Sussex betitelt werden.

Eigentlich würde ich Ihnen jetzt gern ein schönes verlängertes Wochenende wünschen, aber wenn unsere anwaltlich tätigen Leserinnen und Leser über Pfingsten nur faulenzen, kommen sie nicht auf 3.600 billable hours in diesem Jahr. Sie lachen? Dann nehmen Sie sich mal ein Beispiel an Ihrem US-Kollegen Daniel Bliss. Also: Take care!

One thought on “SSNIPpets (13) – heute im Hochzeitsfieber

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *