Paukenschlag in Dortmund: Freie Schätzung von Kartellschäden
Das LG Dortmund hat schon wieder zugeschlagen. Zuletzt wurde hier über die Entscheidung dieses Gerichts zur Aktivlegitimation des Unternehmens berichtet. Diesmal ging es um die Schätzung der Schadenshöhe von Kartellschäden. Christian Kersting ordnet das Urteil ein. Kartellschäden sind bekanntermaßen schwer zu quantifizieren. Aus dem Grund hatte es in den Kartellschadensersatzprozessen der letzten Jahre zwar viele Grundurteile, kaum jedoch Schadensersatz zusprechende Endurteile gegeben. Der Schadensnachweis gestaltete sich für die Kläger ausgesprochen schwierig und aufgrund der regelmäßig erforderlichen Sachverständigengutachten auch ausgesprochen teuer,…