SSNIPpets (35): Mauerfall

SSNIPpets (35): Mauerfall

Deutschland hat an diesem Wochenende gefeiert, dass vor 30 Jahren die Mauer in Berlin fiel. Ein Tag der Freiheit – und auch ein Tag, auf den die Einführung der Marktwirtschaft im Osten des geteilten Deutschlands folgte. Der Weg hin zum Wettbewerb war und ist nicht einfach. Tief im Westen der Republik feierte derweil Rupprecht Podszun so, dass sich sogar die SSNIPpets verspäteten… hier sind sie nun, die small but significant news, information and pleasantries – our pet project!


Eine offene Wunde

Bevor die Menschen in Ostdeutschland sich die Freiheit erkämpften, waren in Polen schon die Menschen gegen staatliche Bevormundung auf die Straße und in den Streik gegangen. Als ich vor einigen Wochen mal in Warschau war, kam ich zufällig an den Türen der UOKIK vorbei, der Wettbewerbsbehörde Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów, die ziemlich aktiv ist. Erst gerade hat sie ein Bußgeld wegen Nichtkooperation bei der Prüfung des Nord Stream II-Joint Ventures verhängt.

Das Oberste Polnische Gericht in Warschau.

Einerseits steht Polen damit für die selbstbewusste Durchsetzung des Kartellrechts durch die neueren Wettbewerbsbehörden in Osteuropa. Die sind nicht mehr wegzudenken aus dem europäischen Konzert – man denke nur an Fälle wie Eturas (Litauen), Allianz Hungaria (Ungarn), VM Remonts (Lettland), Toshiba (Tschechien) oder Tele2Polska (Polen). All das sind wichtige Wegmarken der EuGH-Rechtsprechung, die die Folge des Eingreifens osteuropäischer Wettbewerbsbehörden waren.

Andererseits steht Polen für die Erosion des Rechtsstaats durch eine rechtsgerichtete Regierung – das ist eine offene Wunde dreißig Jahre nach der Überwindung des Ostblock-Unterdrückungsapparats. Maciej Bernatt, Kartellrechtler an der Uni Warschau, hat in diesem Text aufgezeigt, wie die Justizreformen in Polen und Ungarn das Kartellrecht betreffen. Die EU, die sich mit vereinten Kräften von Juncker-Kommission und EuGH bisher engagiert gegen den Zugriff der Regierungen auf die unabhängige Justiz gestemmt hat, sollte das Thema, so Bernatts Forderung, auch mit Blick auf Unabhängigkeit und Expertise bei der Durchsetzung des EU-Kartellrechts auf dem Schirm haben.


…sie erwies sich als die Beste, fast die Beste…               

Wir bleiben in Polen, aber wechseln das Genre. Adam Zagajewski ist Schriftsteller, seine Gedichte durften bis 1989 in Polen nicht in staatlichen Verlagen erscheinen. Er selbst ging 1981 über West-Berlin in die USA und nach Paris, bis er 2002 nach Krakau zurückkehrte. Er lehrt an der University of Chicago, auf die wir später noch zu sprechen kommen werden. 

Die FAZ hat in ihrer Frankfurter Anthologie vor einigen Wochen ein Gedicht von Zagajewski veröffentlicht, es gibt auch ein Video dort, in dem Thomas Huber das Gedicht vorträgt, und Dirk von Petersdorff hat ein paar Zeilen dazu geschrieben. Das Gedicht heißt:

„Wettbewerb“.

Machen Sie bitte mal fünf Minuten in Lyrik und lesen Sie das oder hören Sie das. Sie werden es nicht bereuen. Ich versuche mich erst gar nicht in Gedichtinterpretation. (Das letzte Mal habe ich das wahrscheinlich in der 12. Klasse gemacht, Lyrik des Expressionismus, Jakob von Hoddis oder Georg Heym, und damit soll es auch sein Bewenden haben.) Nur ein Satz: Wie das Besondere des Wettbewerbs, sein Glanz und seine Härte, hier mit wenigen Worten auf den Punkt gebracht wird, das ist – Kunst.


Die Reform der Vertikal-GVO

Jetzt aber schnell zurück in die Realität. Die EU konsultiert. Gerade hat sie eingeladen, zu horizontalen Vereinbarungen Stellung zu nehmen, die Konsultationsunterlagen befinden sich hier.

Panelisten bei der Professorentagung des Bundeskartellamts: Christian Wey (DICE), Petra Pohlmann (Uni Münster), Konrad Ost (Bundeskartellamt), Stefan Thomas (Uni Tübingen) (v.l.n.r.).

Im Vertikalbereich ist man ja schon ein paar Schritte weiter. Die Konsultation hat eine Vielzahl von Rückmeldungen erbracht. Marieke Scholz von DG COMP tourt durchs Land und erklärt, dass sie noch nicht viel sagen könne, so etwa bei unserer Konferenz in Brüssel oder bei der Professorentagung des Bundeskartellamts. (Über das Papier des Amtes zur Vorbereitung hat Florian Wagner-von Papp hier schon geschrieben.) Mitte November gibt es in Brüssel einen Stakeholder Workshop. Ein Konsortium, an dem u.a. die italienisch geführte Brüsseler Beratungsagentur VVA, die Mailänder Kanzlei Grimaldi und das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung beteiligt sind, erstellt eine Studie zur Evaluation der Vertikal-GVO, die im März/April vorliegen soll.

Die drei großen Ankerpunkte für die „retrospektive Eignungsprüfung“ des Vertikal-Regimes sind laut Marieke Scholz der Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung e-Commerce von 2017, die Entscheidungspraxis der KOM in den Fällen Consumer Electronics (2018), Guess (2018), Nike und Sanrio (beide 2019) sowie der Policy Brief zu Plattformverboten nach der Coty-Entscheidung des EuGH.

Wenn das die Startpunkte für die Prüfung der Vertikal-GVO sind, ist der Veränderungsbedarf limitiert, denn die Kommission würde sich für ihre bisherige Praxis wohl kaum ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Der logische Schluss: Wir haben die Herausforderungen dieser Zeit mit den tools, die wir haben, gemeistert. Vielleicht wäre es angesichts der disruptiven Veränderungen im Handel angemessener, nicht die Vertikal-GVO zu evaluieren und weiterzuentwickeln, sondern noch einmal bei Null anzufangen.

Wo die Kommission schon jetzt sicheren Änderungsbedarf erkannt hat, ist beim Wildwuchs in den Mitgliedsstaaten. Die machen Sachen, eijaijai! Diese Freischwimmer müssen aus KOM-Sicht natürlich dringend auf Linie gebracht werden, und zwar auf die der KOM, versteht sich, welche auch immer das sein mag. Wie das funktionieren soll, wenn die Verordnung nicht ausufern soll, Leitlinien keine Bindungswirkung erzielen können und die Kommission die Arbeit für sich überschaubar halten will, ist noch offen. (Nur leise regt sich in meinem Hinterkopf der Gedanke, dass man divergierende Ansätze ja auch als produktiven Suchprozess, als Wettbewerb der Ideen würdigen könnte…).


Vertikal, Vertigo, Vertikutierer

Die Konsultationsergebnisse der Kommission zeigen, dass sich sehr viele Stakeholder sehr viele Änderungen wünschen. Logisch: Das Thema Onlinehandel war ja in der letzten Vertikal-GVO und den dazugehörigen Leitlinien reichlich stiefmütterlich behandelt worden – und ist seither noch viel drängender geworden. Im Summary Document der Kommission zur Konsultation wird beispielsweise dargestellt, dass 62 % der Befragten meinen, dass die Vertikal-GVO angesichts der Veränderungen in den letzten fünf Jahren auf den Märkten geändert werden muss – für die Leitlinien bejahen das sogar 73 %. Viele wollen mehr Freiheit bei Preisbindungen und Beschränkungen für den Onlinehandel. Es ist also keine gewagte Prognose, wenn ich jetzt schreibe: Da wird noch einiges kommen.

Es wird vermutlich aber nicht in die Richtung gehen, die sich Christian Wey wünscht, der auf dem Podium bei der Professorentagung im Bundeskartellamt die Rolle des Laisser-faire-Ökonomen zugeteilt bekommen hatte übernahm. Seine bemerkenswerte Generalkritik an der Vertikal-GVO veranlasste Gastgeber Konrad Ost zu der spitzen Frage, ob Düsseldorf, wo Wey am DICE forscht und lehrt, das neue Chicago sei. Dieser Vergleich liegt auch deshalb nahe, weil die Metropolregion Chicago rund 10 Mio. Einwohner hat – wie auch die Metropolregion Düsseldorf. In kartellrechtlicher Hinsicht steht Düsseldorf aber natürlich nicht für eine Monokultur der Ideen, sondern für Diversität und Wettbewerb.

Aber selbst Chicago ist ja nicht mehr Chicago. Luigi Zingales, der heute dort das Sagen hat, wirkt wie ein Antipode zu den großen Helden der Chicago School, etwa Richard Posner und Robert Bork. Und gegen den Report des Stigler Center zu Digitalen Plattformen ist selbst der Entwurf des neuen GWB (über das wir gerade übrigens in CPI geschrieben haben) non-interventionist.

Selbst der Puppenkönig in Bonn macht dicht…

Bei der Diskussion der Vertikal-GVO in Bonn überraschte eine der ersten Fragen aus dem professoralen Publikum: Ob denn die verödenden Innenstädte ein Thema für die Neufassung der Vertikal-GVO seien? Diese Frage war überraschend, weil noch vor wenigen Jahren die meisten Kartellrechtler die Augenbrauen hochgezogen und gedacht hätten: „Aber das hat doch mit Kartellrecht bitt’schön nichts zu tun.“ Das hat sich geändert: Wettbewerbsfreunde müssen sich eben auch die Frage nach den Wirkungen ihrer Politik gefallen lassen. Wer den Onlinehandel im Namen des Binnenmarktes pusht, muss erklären können, warum die schönen Einzelhandelsgeschäfte in den Innenstädten schließen und warum Paketfahrzeuge die Straßen blockieren.


Green Antitrust: The next big thing?

Kürzlich twitterte ich anlässlich der GCLC-Konferenz in Brüssel zu Sustainability and Competition, das next big thing im Kartellrecht sei der Umweltschutz. „Green antitrust“, sozusagen. Ein Freund schrieb mir daraufhin eine Nachricht: „Das ist doch hoffentlich nicht ernst gemeint.“

Auf meine Meinung kommt es ja nicht so sehr an, vielleicht schon eher auf die von Margrethe Vestager. Die hat bei der genannten Konferenz die Keynote Speech gehalten, was ja schon einmal eine Ansage ist. Dabei hat sie Hannah Arendt zitiert, jene Philosophin, die die Lieblingszitatgeberin von Winfried Kretschmann ist, dem baden-württembergischen Auto-Ministerpräsidenten grünen Landesvater. (Vielleicht ist Vestager so eine Art EU-Ausgabe von Kretschmann, nur in weiblich, jünger und dänisch?) Vestager jedenfalls formulierte Folgendes:

“For Hannah Arendt, the miracle of beginning was less about what we do, and more about the simple fact that we make a start. (…) Today, sustainability is at the centre of our politics. But in a way, we’re still very much at the beginning. We’ve made a commitment to sustainability; but we’re still working out exactly what has to change, to make that promise a reality. And every one of us – including competition enforcers – will be called on to make our contribution to that change.”

Weit geht diese Aussage inhaltlich nicht, aber das Thema ist da. Den Umweltaktivisten, die zu Tausenden damals Vestager baten, Bayer/Monsanto zu untersagen, hatte sie noch eine eindeutige Absage geschickt:

„While these concerns are of great importance they do not form the basis for a merger assessment.”

Das Bundeskartellamt (dessen Vertreter Felix Engelsing bei der Konferenz antrat) ist mit dem Fall Initiative Tierwohl (über den wir hier schon einmal berichtet haben) im Öko-Segment vorerst frontrunner.


Bahnsinn

1989, im Jahr des Mauerfalls, war „Wahnsinn“ das Wort des Jahres. 30 Jahre später höre ich öfter „Bahnsinn“. Das ist das Schlagwort, wenn wieder jemand in einem ICE mit ausgefallener Klimaanlage und geschlossenem Bordbistro… Sie wissen schon.

Die Mopoko, so nennen wir gern die Monopolkommission, jene Truppe einsamer Rufer in der Wüste, hat in den letzten Monaten zwei Gutachten vorgelegt, zur Energiewirtschaft und zur Bahn.

Der Plan der Mopoko für die Bahn ist einfach und überzeugend. In Ziff. 356 heißt es:

„Nach Auffassung der Monopolkommission entstehen Wettbewerbshindernisse aus dem Organisationsmodell der DB-Gruppe. Aus ordnungspolitischen Erwägungen sollte eine eigentumsrechtliche, vertikale Trennung der Infrastruktur von den Transportunternehmen der DB-Gruppe erfolgen. In diesem Zuge sollte der Bund alle in Wettbewerbsmärkten aktive Unternehmensteile veräußern.“

„Zerschlagung“ wäre ein weniger vornehmer Ausdruck für diese Forderung. Der Bund würde nur noch das Schienennetz betreiben und sich vom Rest des DB-Konzerns trennen. Die verbleibende Sparte, derzeit DB Netz, müsste, so der nächste logische Schritt, für von ihr verursachte Probleme haften. Das ist offenbar derzeit nicht der Fall, sodass ein Grundpfeiler ordnungsökonomischen Denkens im Bahnsektor nicht greift, das Verursacherprinzip.

Frau Vestager wird vielleicht bald Gelegenheit haben, sich mit der DB auseinanderzusetzen. Konkurrenten der Bahn haben sich an die EU-Kommission gewandt und die geplante Klima-Kapitalerhöhung als unzulässige Beihilfe moniert. Die Monopolkommission weist übrigens darauf hin, dass mehr Geld die Probleme der Bahn vorerst verschärft: Wenn investiert wird, gibt es mehr Baustellen, mehr Verspätungen, mehr Ärger.


Ministererlaubnis: Viel Wind um Nichts

Apropos Monopolkommission: Zwischen dem Energie- und dem Bahngutachten haben Achim Wambach und seine Leute noch ein weiteres Gutachten einschieben müssen, nämlich zur Erteilung einer Ministererlaubnis im Fall Miba/Zollern. Da war die Kommission natürlich dagegen, das hat natürlich den Bundeswirtschaftsminister nicht beeindruckt. (Sein Ministerium liegt übrigens direkt dort, wo früher die Mauer Berlin teilte. In einem Mini-Film berichtet das BMWi, was früher in diesen Räumlichkeiten passierte. Geschichte. Gänsehaut.)

Jetzt ist durch eine Kleine Anfrage der FDP im Bundestag ein juicy detail der Erlaubniserteilung schön herausgearbeitet worden. Die Liberalen hatten die Bundesregierung nach näheren Umständen der Ministererlaubnis befragt. Die Anfrage wurde, so gehört sich das von Regierung zu Opposition, knapp und nichtssagend verbeschieden. Aber die Antwort auf Frage 6 ist trotzdem interessant.

Greta in Düsseldorf. Die Säule im Hintergrund ist nicht etwa ein Windrad – sondern der Rheinturm.

Zur Erinnerung: Der Gemeinwohlbelang, der die Untersagung durch das Bundeskartellamt trumpfen sollte, war die Unentbehrlichkeit der Fusion für die Energiewende. Die scheitert ja in Deutschland vornehmlich an den Gleitlagern für die Turbinen der Windräder… so ist das nämlich, #Futurekids!

„Das mit der Ministererlaubnis ermöglichte Gemeinschaftsunternehmen kann die Energiewende mit seiner Forschung, Entwicklung und Produktion von Gleitlagern entscheidend voranbringen. In dieser umweltpolitischen Zielsetzung liegt ein überragendes Interesse der Allgemeinheit, das die vom Bundeskartellamt festgestellte Wettbewerbsbeschränkung ausnahmsweise aufwiegt.“ (Quelle: Pressemitteilung des BMWi, Hervorhebung nur hier)

Dazu wollte nun die FDP wissen:

„6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der von den beiden Unternehmen produzierten Gleitlager, die für Anwendungen im Bereich der erneuerbaren Energien verwendet werden?“

Antwort der Bundesregierung:

„Es handelt sich bei einigen für den Bereich der erneuerbaren Energien relevanten Anwendungen um Zukunftsanwendungen, die durch die gemeinsame Forschung und Entwicklung von Miba und Zollern im Gemeinschaftsunternehmen erst zur Marktreife gebracht werden können. Hierzu gehören auch die in der Frage angesprochenen Gleitlager. Da es sich um zukünftige Anwendungen handelt, kann die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen.“

Oje, Greta, die Energiewende ist noch aufgeschoben, denn: Miba und Zollern machen da noch gar nix! Das Kartellamt wurde überstimmt, weil eine Hoffnung besteht, dass in Zukunft etwas zur Marktreife gebracht werden könnte… Wer hätte gedacht, dass der seit der EU-Fusionskontrollentscheidung Dow/Dupont bekannte und viel diskutierte Topos „innovation spaces“ so begeistert von der Bundesregierung übernommen wird?

Ich habe die Ziffern 181 ff. der Erlaubnisentscheidung daraufhin nachgelesen. Dort wird unter der Überschrift „Konkreter Beitrag des Gemeinschaftsunternehmens“ (Hervorhebung nur hier) beschrieben, was möglicherweise die Kombination von Galvanik und Sputtern für die Energiewende bringen wird. Ach, zu gern hätte ich gelesen, wie der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf diese Ausführungen auseinandernimmt bewertet! Leider ist die Beschwerdebefugnis gegen die Ministererlaubnis ja weggefallen, sodass wir auf dieses Spektakel verzichten müssen. Ceterum censeo: Ministererlaubnis esse delendam.


Miszellen (dies und das)

  • Die Wettbewerbsbehörden aus Belgien, den Niederlanden und Luxemburg haben ein Joint Memorandum veröffentlicht, in dem sie sich mit dem Enforcement in der Digitalwirtschaft auseinandersetzen – mit neuen Ideen.
  • Das Bundeskartellamt und die Autorité de la Concurrence haben just ein Paper zu Algorithmen und Wettbewerb herausgegeben.
  • Die Mopoko hat einen Call for Papers veröffentlicht. Und das auch noch in Englisch! *Gasp* Es geht um „market power trends“, Fristende: 15.12.2019. Die Öffnung der Mopoko, die aus diesem Vorgehen spricht, kriegt ein Like.
  • Auch die Academic Society for Competition Law, ASCOLA, hat ihren Call for Papers für die nächste Jahresversammlung 2020 in Porto veröffentlicht. Einsendeschluss: 27.1.2020.
  • Georg Götz, Ökonom aus Gießen, und Andreas Fuchs, Jurist aus Osnabrück, haben dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels mit Gutachten bestätigt, dass die Buchpreisbindung die Verbreitung des Kulturguts Buch erheblich fördert und mit EU-Recht vereinbar ist. Das ökonomische Gutachten wartet dazu mit zahlreichen, offenbar neuen Datenauswertungen auf. Eher gewöhnungsbedürftig bleibt freilich der Slogan der Branche zum Thema: „Preisvergleich zwecklos. #dankbuchpreisbindung“.


Justizrevoluzzer vor der Bewährungsprobe

Your flight is being delayed.

Am Landgericht München I ist eine Klage von Spediteuren im Trucks-Kartell anhängig, Az. 37 O 18934/17, es geht offenbar um 867 Mio. €. Mit wem die Kläger und die Beklagten in München in die Schlacht ziehen, „ist aus dem Markt bekannt“, wie es in der Juve heißen würde. Was mir allerdings neu war, bis ich auf der Klägerwebsite surfte: Hinter der Organisation, die die Ansprüche der Spediteure eingesammelt hat, steht Sven Bode. Der ist promovierter Wirtschaftsingenieur und hat Flightright mitgegründet. Flightright (und andere legal-tech-basierte Anbieter) haben den Markt für Fluggastrechte aufgerollt eröffnet und Ansprüche, die sonst verwaist wären, durchsetzbar gemacht. Ein Justizrevoluzzer.

Allerdings: Fluggastrechte durchsetzen, das ist im Vergleich zu Kartellschadensersatz einklagen ungefähr so wie einen Papierflieger basteln im Vergleich zu ein richtiges Flugzeug bauen.


Einkehrschwung

Bekanntlich werden zu den Festtagen am Jahresende bei vielen Leserinnen und Lesern dieses Blogs die irgendwie engen, aber rahmengenähten Lederschuhe mit den leider noch viel engeren Skistiefeln vertauscht. Ab auf die Pisten in die Alpen oder wenigstens ins Sauerland! Skifoan ist schließlich das leiwandste, wos ma sich nur vurstelln kann. Blöd allerdings, wenn man auch am Matterhorn noch ans Kartellrecht denken muss.

Stöckli Ski, ein Schweizer Ski-Ausrüster, musste eine Geldbuße in Höhe von 140.000 Franken berappen, weil man vertikale Preisvorgaben gemacht hat. Der Kluwer Competition Law Blog berichtete über den Entscheid der Weko. Leiwand ist das nicht, oder?

Schon besser sind, zumindest aus touristischer Sicht, die Nachrichten, die uns in legislativen Angelegenheiten aus Switzerland erreichen: In der Schweiz hatte eine „Eidgenössische Volksinitiative für faire Preise – Stop der Hochpreisinsel“ über 100.000 Unterschriften zusammengebracht, um relative Marktmacht im schweizerischen Kartellrecht zu verankern und den „Schweiz-Zuschlag“ bei Importen wegzukriegen. Üblich sei es, so hören wir, dass Regierung und Parlament die Volksabstimmung vermeiden, indem sie einen leicht abgemilderten Gegenvorschlag präsentieren, der die Initianten dann zum Verzicht auf die Abstimmung veranlasst. Es hat nun die ersten parlamentarischen Beratungen gegeben, in denen es offenbar zu einem akzeptablen Gesetzesvorschlag gekommen ist. Die Modernisierung der schweizerischen Missbrauchsaufsicht schreitet voran – und damit sind wir fast beim Thema der deutschen Gesetzesnovellierung (#GWB10 oder auch #W7), das ich aber in diesen SSNIPpets aussparen wollte.

Deshalb: Rasch mit diesem Video noch einmal durch die 1980er Jahre wedeln – und dann genießen Sie bitte diese Woche!

Rupprecht Podszun ist jetzt auch auf Twitter: @ruppe_p.

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