Das Facebook-Verfahren des Bundeskartellamts – Zum Zusammenhang zwischen Marktbeherrschung und Missbrauch
Das Facebook-Verfahren ist gestern in eine entscheidende Phase getreten. Unser Gastautor Florian Bien, Kartellrechtsprofessor an der Universität Würzburg, nimmt eine erste Einordnung vor. Das Bundeskartellamt hat dem US-amerikanischen Unternehmen seine vorläufige Einschätzung des Sachverhalts mitgeteilt („Statement of Objections“). Der zentrale Vorwurf ist, dass Facebook durch das Sammeln und Zusammenführen von Daten auf Drittseiten eine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat: Ausbeutungsmissbrauch durch Datenschutzverstöße. Das Amt fasst die zentralen Überlegungen zu seinem Facebook-Verfahren in einer Pressemitteilung und einem erläuternden Hintergrundpapier zusammen. Danach geht…