SSNIPpets (3) zum Wochenende – heute: im Wahlkampfmodus.

SSNIPpets (3) zum Wochenende – heute: im Wahlkampfmodus.

Die Bundestagswahl, ein Wettbewerb der ganz besonderen Art, steht kurz vor der Entscheidung. Die Leistungsschau der Politik-Anbieter trifft auf Nachfrager, deren Präferenzen seit Wochen Gegenstand der Marktforschung sind, die sich aber noch nicht so recht festlegen wollen. Letzte Entscheidungshilfen bilden die Überschriften unserer „small, but significant news, information and pleasantries – our pet project“ (SSNIPpets) zum Wochenende. Rupprecht Podszun hat sie zusammengestellt. Inhaltlich geht es natürlich um das Thema, das zu Recht in jedem Wahlprogramm aufgegriffen wird: Wettbewerb.

 

Für ein Europa, in dem wir gugl

Im Gesprächskreis Kartellrecht, den wir an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf regelmäßig veranstalten, war Marc van der Woude zu Gast, seines Zeichens Vizepräsident des Europäischen Gerichts. Van der Woude ist älteren Kartellrechtlern ein Begriff als Ermittler bei der Kommission. Mir ist er ein Begriff, seit ich Referendar im neuen Münchner Büro einer bekannten Kartellrechtskanzlei war und mir ein Katalog gezeigt wurde, den van der Woude bis heute mit herausgibt. Der Unterhaltungswert dieses schönfelderigen Blocks schien mir auf den ersten Blick begrenzt, aber das war eine Fehleinschätzung. Die Anwältin sagte mir dazu: „Das ist eines der zwei Bücher, die einfach jeder Kartellrechtler auf dem Schreibtisch haben muss.“  So war es eine große Freude, van der Woude in Düsseldorf zu begrüßen, und der Unterhaltungswert seines Vortrags entsprach dem Informationswert – beides sehr hoch. Anlässlich des prominenten Kollegen gab sich gefühlt die gesamte Prominenz der kartellrechtlichen Richterschaft die Ehre im Publikum, angeführt von einem BGH-Senatsvorsitzenden und OLG-Emeritus Wolfgang Jaeger.

Es ging um die Organisation des EuG, die Reaktionen auf Intel, die Überprüfung von Settlements und Commitment-Entscheidungen und den Brexit. Mehr darf ich nicht verraten, denn die Gespräche in diesem Kreis bleiben vertraulich, und das ermöglichte die eine oder andere Äußerung, die man liebend gern weitererzählen würde, die aber nicht getätigt worden wäre, wenn das Risiko des Weitererzählens bestünde. Deshalbe verrate ich lieber ein anderes Geheimnis: Das zweite Buch, das auf keinem Schreibtisch eines Kartellrechtlers fehlen darf, war nach Ansicht der Anwältin der kleine Kommentar, den ein sehr wichtiger Anwalt aus ihrem Stuttgarter Büro verfasst hatte. Dessen europäischen Zwillingsbruder gab es damals noch nicht, der fände sicher auf dem Schreibtisch auch noch Platz. Aber für Europa haben wir ja auch van der Woude, bei dem – so mein Eindruck – die Dinge in besten Händen sind.

 

Zeit für Fairness

Die TED Talks sind so eine Veranstaltung, bei der wichtige Leute wichtige Ideen präsentieren – gut, werden meine Professoren-Kollegen sagen, das machen wir ja jede Woche in der Vorlesung. Natürlich, aber TED-Talks haben halt eine Aura, als seien sie der Champagner unter den Vorträgen, prickelnd und man fühlt sich danach leicht beschwingt und … – was wir sagen wollten: Margrethe Vestager, unsere Lieblingskommissarin, hat einen TED Talk gegeben und darin geht es um „trust“. Merke: Wenn Europäer über Kartellrecht sprechen, dann sind sie quasi „protrust lawyers“.

Frau Vestager spricht von Fairness, es gehe darum, mit Hilfe von Kartellrecht faire Verhältnisse zu schaffen und das Vertrauen in die Marktwirtschaft zu steigern. Der Aufstieg des Begriffs „Fairness“ im Kartellrecht in letzter Zeit scheint mir bemerkenswert (und angesichts von FairEconomy auch nicht schlecht). Das Bundeskartellamt verwendet schon seit längerer Zeit ein Logo mit dem Slogan „Offene Märkte, Fairer Wettbewerb“ – im Vorgriff auf die Durchsetzung des UWG? Die Rede von Frau Vestager finde ich bemerkenswert. Lesen Sie doch mal und schauen Sie, ob Sie sich danach in Champagnerlaune fühlen. In den USA, so berichtet Politico, hat die Kommissarin mit ihrer Silicon-Valley-kritischen Haltung – durch die Digitalkonzerne sieht sie Fairness bedroht – angeblich einen „growing fan club“.

 

Digital. Bedenken.

Eine der schönen Seiten des Wissenschaftlerdaseins sind die Kontakte zu Forschern im Ausland, die an weit entfernten Orten dieselbe Sprache sprechen wie wir, z.B. Kartellrechtsch. Bei mir zu Besuch waren zwei Professorinnen aus Japan, Chizuru Ikeda und Masako Wakui, die für fünf Jahre einen research grant haben, um die digitale Ökonomie kartellrechtlich zu erforschen. Derzeit besuchen sie Institutionen in Europa, um zu lernen, wie auf die digitale Ökonomie reagiert wird. Nur zur Erinnerung: Die japanische Kartellbehörde JFTC feiert in diesem Jahr ihren 70. Geburtstag. Solche Gespräche sind natürlich auch ein Spiegel.

Drei Punkte, die mir aufgefallen sind: Erstens: Der Fall, auf den sie mich sofort ansprachen und der sie brennend interessiert, ist das Facebook-Verfahren des Bundeskartellamts. Das Amt will ja noch bis Jahresende entscheiden. Unabhängig von der Frage, was dabei herauskommt, scheinen mir solche Pionierverfahren wichtig. Es geht in solchen Fällen eben auch darum, auszuloten, wie die Generalklauseln des Kartellrechts zeitgemäß ausgefüllt werden können. Dabei wird man wohl nicht umhin kommen, auch neue theories of harm zu entwickeln. Zweitens: Mit Blick auf den Fusionsfall Facebook/Whatsapp gerieten wir in eine Diskussion, wozu es eigentlich Anmeldepflichten gibt und wozu Fusionskontrolle. Intuitiv scheint mir, dass die Freigabe ein Fehler war – und die Einführung der Kaufpreisschwelle richtig. Drittens: Ich erzählte, dass Uber sich in Deutschland einen Namen durch die Ankündigung gemacht habe, gerichtliche Verfügungen schlicht zu ignorieren. Undenkbar in Japan, so die Kolleginnen: Dort würden sogar unverbindliche Empfehlungen der JFTC von den Unternehmen klaglos befolgt.

 

Urteile sind nicht alles. Aber ohne Urteile ist alles nichts.

Es jagten sich jetzt wieder spannende Urteile aus Luxemburg. (Wenn ich über den Vortrag von Marc van der Woude schreiben dürfte, könnte ich auch erklären, warum sich zu bestimmten Zeitpunkten Urteile häufen, aber so sind die Regeln.) Intel (C-413/14 P) hat Jörn Kramer hier schon eingeordnet. Austria Asphalt (C-248/16) hat Klärung für die Anmeldung von Teilfunktions-Gemeinschaftsunternehmen gebracht. AKKA/LAA (C-177/16) setzt Maßstäbe für Preishöhenmissbrauchsverfahren. Und nun noch Feralpi und andere – Verfahrensverstöße im italienischen Stahlkartell-Fall (C-85/15 P). Es hilft nichts: Lesen!

 

Keine Lust auf Nichtwähler.

Somit sind wir beim Wort zum Sonntag. Der angeblich ach so langweilige Wahlkampf, ein Wettbewerb, ist in Wirklichkeit ja – wie jeder Wettbewerb – ziemlich spannend. Eine marktbeherrschende Stellung nach § 18 Abs. 4 GWB zeichnet sich nicht ab, da wird seit 2013 ja 40 % gefordert. Markteintritte sind offenbar möglich, nicht nur von Newcomern, sondern auch von solchen, deren Zeit man schon für vorbei hielt. Anders als in früheren Wahlkämpfen gibt es offenbar auch keine Absprachen (etwa ein „Leihstimmenkartell“), was dem Wettbewerb bekanntlich zuträglich ist. Unklar ist, ob man die Schönheit dieses Wettbewerbs eher im Wettbewerbsprozess als solchem sieht (Wahl als offenes Entdeckungsverfahren nach Hayek) oder ob man auf die Auswirkungen abstellt (effects-based approach).

Wenn Sie zu den Marktteilnehmern gehören, die noch unentschieden sind, wenden Sie bitte den SSNDQ-Test an: Bleiben Sie bei Ihrer Präferenz, wenn das von Ihnen ausgewählte Parteiprogramm sich um 5-10 % dauerhaft qualitativ verschlechtert, oder wechseln Sie zu einem anderen Politprodukt? Bitte ersparen Sie uns einen small but significant decrease in democracy, selbst wenn dieser „nur“ transitory wäre. Vier Jahre ist immerhin länger als der Prognosezeitraum der Fusionskontrolle.

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