Greetings from Silke Heinz!
Viele Grüße mit einem Selfie aus Köln – ich breite mich im Home-Office gnadenlos auch jenseits des Arbeitszimmers aus.
Derzeit beschäftige ich mich mit § 20 GWB und Preis- und Konditionendiskriminierung: ein Thema, das primär beim Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eine Rolle spielt, was aber auch bei relativer Marktmacht einschlägig sein kann.
Außerdem natürlich mit Anfragen, inwieweit man in Krisenzeiten mit Wettbewerbern kooperieren darf. Da gab es inzwischen Kommunikationen vom ECN und nationalen Behörden. Hier spielt erfreulicherweise der gesunde Menschenverstand eine Rolle: Datenaustausch und Kooperationen in der Belieferung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung sind weitgehend zulässig. Selbst eine „Marktaufteilung“ dürfte – wenn es wirklich nur um die effiziente Aufrechterhaltung der Versorgung der Kunden und Verbraucher geht, die ansonsten in dieser Krise gefährdet wäre – ausnahmsweise keine Kernbeschränkung des Wettbewerbs darstellen, weil wohl kein wettbewerbswidriger Zweck vorläge. Allerdings sind solche Ausnahmen eng auszulegen und eine Einzelfallanalyse erforderlich. (Gegebenenfalls sollte und kann man das auch mit dem BKartA abstimmen.) Schließlich sollte man anlässlich solcher Kooperationen nicht auch noch nebenher die Preise abstimmen oder vereinbaren, sich jetzt keinen Preiswettbewerb zu machen – das würde generell über das Erforderliche hinausgehen und von Behörden wohl als Kartell eingestuft.
Noch eine Bemerkung: Ökonomische Ausnahmesituationen können für die kartellrechtliche Compliance erhöhte Risiken bergen. Es gibt viele Beispiele von Kartellen, die in Reaktion auf ungewöhnliche ökonomische Entwicklungen erfolgten (z.B. rasante Stahlpreiserhöhung). Dies spielt jetzt zwar noch keine große Rolle – aber wenn die Wirtschaft hoffentlich in nicht allzu ferner Zeit wieder anfährt, mag die Drucksituation dafür vermeintliche Anreize bieten. Hier sollten dann auch die Compliance-Abteilungen in den Unternehmen vorbereitet sein und vorbeugend tätig werden.
Das wichtigste ist aber, die gesundheitliche Krise in den Griff zu kriegen. Bleiben Sie bitte alle, soweit es geht, zuhause und vor allem gesund!
Beste Grüße – Silke Heinz
Silke Heinz, LL.M. (Brügge) ist Partnerin bei Heinz & Zagrosek, Köln.