Koalitionsvertrag und Kartellverfolgung
Es soll ja um die Inhalte gehen, das hört man dieser Tage immer wieder. Und so widmet sich unser Autor Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamts, einer fachlichen Frage aus dem Koalitionsvertrag. Es geht um das Kapitel „Unternehmenssanktionen“, das das Kartellbußgeldrecht einschneidend ändern könnte. Rupprecht Podszun hat in diesem Blog die wesentlichen Aussagen des (wahrscheinlichen) Koalitionsvertrages kommentiert, die direkt Bezug auf das Kartellrecht nehmen. Für den Kartellrechtler wenig spektakulär klingt ein Absatz, der unter der Überschrift „Unternehmenssanktionen“ vereinbart wurde: Zeilen 5912…