Intel darf weiterzittern
Der Europäische Gerichtshof hat heute die Sache Intel (Rs. C-413/14 P) entschieden und damit einen der aufwändigsten Missbrauchsfälle der letzten Jahre einer Überprüfung unterzogen. Der Fall, in dem die Kommission eine Rekordbuße wegen Rabatten verhängt hatte, geht zurück zum EuG. Jörn Kramer nimmt eine erste Einordnung vor.