Abzugsfähigkeit von Kartellgeldbußen
Die steuerliche (Nicht-)Abzugsfähigkeit von Kartellgeldbußen als gewinnmindernde Betriebsausgabe ist ein Dauerbrenner für die Finanzgerichte. Nach Urteilen des Bundesfinanzhofs und des Finanzgerichts Köln hat sich kürzlich auch das Finanzgericht Münster mit der Materie beschäftigt. Anlass genug für Fan Wu, das Thema umfassend aufzuarbeiten. Einleitung In einer jüngeren Entscheidung vom 22. Dezember 2017 (Az.: 4 K 1099/15 G, F, Zerl) hat sich das FG Münster der Rechtsprechung des BFH angeschlossen, der am 7. November 2013 (Az.: IV R 4/12) geurteilt hatte, dass europäischen…