Conference Debriefing (50): 9. Offenes Doktorandenseminar
Wie schon in den letzten Jahren lockte das Institut für Kartellrecht (IKartR) auch dieses Jahr den akademischen Nachwuchs aus dem Kartellrecht an die Heinrich-Heine-Universität nach Düsseldorf. So kamen am 21. und 22. September im Haus der Universität Doktoranden aus der ganzen DACH-Region zusammen. Kolja Adam und Karl Bukpiev berichten.
Alle Jahre wieder
Das inzwischen traditionelle und jedenfalls in der Kartellrechtscommunity allseits bekannte offene Doktorandenseminar unter der „Schirmherrschaft“ der beiden Institutsdirektoren Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) sowie Prof. Dr. Rupprecht Podszun bot den Nachwuchsforschern erneut ein spannendes Programm, bei dessen Planung sie tatkräftig von den Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Anna Kronenberg und Sofia Schulz unterstützt wurden. Die zwei Tage enthielten somit mal wieder alles, um sich von der eigenen Arbeit abzulenken neue Impulse für die eigene Arbeit zu gewinnen.
In der Kürze liegt die Würze
Beim Elevator-Pitch wurden die Doktoranden gleich aus ihrer Komfortzone gerissen: Wessen Name vom Glücksrad ausgewählt wurde, musste durfte in 60 Sekunden sich und sein Dissertationsthema kurz und prägnant vorstellen. Wem dies gelang, durfte sich über ein sehr gutes Verhältnis von Aufwand und Ertrag freuen. Immerhin wurde jeder glückliche Teilnehmer mit einer aktuellen Ausgabe der WuW sowie der NZKart reich entlohnt.



Doktorandengespräche Runde 1
Sodann ging es direkt in die Doktorandengespräche, bei denen die Teilnehmer die Möglichkeit bekamen, ihr eigenes Promotionsvorhaben vorzustellen und sich zu den Projekten der anderen Teilnehmer zu äußern. Insgesamt zwei Runden aus jeweils drei parallelen Doktorandengesprächen standen auf dem Programm.

Manuel Dachs aus Wien widmete sich in seinem sowohl aus rechtlicher als auch politischer Sicht hochaktuellen Vortrag den kartellrechtlichen Grenzen der Regulierungsautonomie von Sportverbänden. Er zeigte das Spannungsfeld zwischen der (verfassungsrechtlich abgesicherten) Verbandsautonomie einerseits und den damit zugleich einhergehenden Monopolisierungstendenzen und Wettbewerbsbeeinträchtigungen andererseits auf. Nach einem kurzen Überblick über die inzwischen recht umfangreiche Rechtsprechung des EuGH stellte Manuel Dachs verschiedene Optionen vor. Aus seiner Sicht sollte ein neues Sportkartellrecht das Ein-Platz-Prinzip angreifen – das sichert die Monopolstellung einzelner Verbände ab.

Gleichzeitig sprach Yeva Iosevych von der Universität Erlangen-Nürnberg über die Erosion und Neukonturierung der bezweckten Wettbewerbsbeschränkung. Sie warf die Frage auf, ob die zunehmende Kontextualisierung und Individualisierung der Zweckprüfung zu einem Verschwimmen von Zweck und Wirkung einer Wettbewerbsbeschränkung führt. Zudem zeigte sie auf, wie sich die Kontextanalyse sowohl für horizontale als auch für vertikale Vereinbarungen systematisieren lässt.

Im letzten der drei Doktorandengespräche berichtete Jan Köster, Eigengewächs des Instituts aus Düsseldorf, über Ökosysteme in der europäischen Fusionskontrolle. Er schilderte die erst kürzlich im Wesentlichen durch das EuG bestätigte Entscheidung der Kommission in Sachen Booking/etraveli, in dem die Kommission erstmals eine Ökosystem-Schadenstheorie angewandt hatte. Sodann stellte er dar, dass die bisherigen Entscheidungen der Kommission den Begriff des Ökosystems zwar vielfach erwähnt haben, ihnen aber kein einheitliches rechtliches Verständnis des Begriffs zugrunde lag. Unter Rückgriff auf Konzepte des strategischen Managements stellte er schließlich eine Möglichkeit der Konzeptionalisierung des Begriffs der Ökosysteme vor.
Kartellrecht im Wandel

Unterbrochen wurden die Doktorandengespräche durch einen ganz besonderen Programmpunkt, namentlich den Vortrag zweier Referenten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dr. Thorsten Käseberg, der Mr. Wettbewerb des Ministeriums, Referatsleiter und nebenbei Gastprofessor an der London School of Economics sprach mit Dr. Tobias Hennig zur geplanten 12. GWB-Novelle. Der traditionelle GWB-Novellen-Tourneeauftakt in Düsseldorf war es nicht, aber früh und intensiv konnten sich hier die Zuhörerinnen und Zuhörer aus erster Hand briefen lassen. Der Vortrag war nicht nur ein Programmpunkt des Doktorandenseminars, sondern zugleich ein Crossover mit dem Düsseldorfer Gesprächskreis Kartellrecht des Instituts für Kartellrecht. So mischten sich unter die Doktoranden Menschen, die schon Doktortitel haben oder auch ohne eine tolle Karriere im Kartellrecht absolviert haben, vor allem aus Kanzleien, Gerichten und Kartellamt.
Die Referenten gingen auf eine Bandbreite von Themen ein: vom bereits geltenden Kraftstoffmaßnahmenpaket („ein politisch unkontroverses Thema“) über die geplanten Anhebungen der Schwellenwerte im Rahmen der Fusionskontrolle und die Änderung der Transaktionswertschwelle bis hin zur Pressesanierungsfusion und den Erweiterungen der Kooperationsmöglichkeiten im Rundfunk. Es verwunderte dabei nicht, dass die anwesende Anwaltschaft insbesondere die Ausführungen zur Fusionskontrolle mit großer Aufmerksamkeit verfolgte und kritisch kommentierte. Ebenfalls kaum verwunderlich war, dass so manche Frage mit den Worten „Sehen Sie es uns nach, dass wir…“ beantwortet wurde.
Promotionspreis
Ein weiteres Highlight und inzwischen fester Bestandteil des Offenen Doktorandenseminars bildet die Verleihung des Promotionspreises, den die Kanzlei Herbert Smith Freehills Kramer dankenswerterweise stiftet. Dieses Jahr ging der Preis an Philipp Offergeld, der eigens für die Verleihung des Preises an seinem ersten Tag als Referendar beim Bundesverfassungsgericht freigestellt worden war. Wettbewerbsschutz und Grundgesetz gehen eben Hand in Hand, das weiß man auch in Karlsruhe.

In seiner Arbeit beschäftigte sich Philipp Offergeld mit der Frage nach der Berücksichtigung von Umweltschutzvorteilen (etwa durch Umweltschutzvereinbarungen) im Kartellrecht. Dabei untersuchte Philipp den unionskartellrechtlichen Begriff der Konsumentenwohlfahrt und zeigte auf, dass Umweltschutzvereinbarungen auch nach der Wouters-Doktrin gerechtfertigt sein können. Die Laudatio wurde von Doktorvater Rupprecht Podszun gehalten. Dieser hob hervor, dass die ausgezeichnete Arbeit alle drei Gebote, an die sich Doktoranden halten sollten, erfüllt: „Du sollst nicht langweilen, Du sollst sauber arbeiten, Du sollst etwas Neues entwickeln“. In seiner anschließenden Dankesrede machte der Preisträger allen gegenwärtigen Doktoranden Mut. Das Gefühl, dass man nicht vorwärtskomme, sei der Promotionszeit immanent und daher völlig normal. Irgendwann aber komme der Zeitpunkt, an dem man „plötzlich fertig“ sei.
Doktorandengespräche Runde 2
Motiviert von der Preisverleihung (und gestärkt durch den HdU-Kaffee, der „gar nicht mal so schlecht“ sei, wie Kenner erklärten) machten sich die Doktoranden wieder fleißig an die wissenschaftliche Arbeit in der zweiten Runde der Doktorandengespräche.

Lisa-Marie Pischel von der Universität Erlangen-Nürnberg beschäftigte sich mit dem Luxusbegriff und dessen Relevanz im Kartellrecht. Die Brücke bildete dabei die Frage nach der kartellrechtlichen Zulässigkeit des selektiven Vertriebs (Stichwort Metro-Kriterien). Hier setzt die Untersuchung von Lisa-Marie Pischel an und fragt danach, wann die „luxuriöse“ Beschaffenheit der Ware bzw. die „luxuriöse“ Produktnatur einen selektiven Vertrieb erfordert. Pischel zeigte dabei die verschiedenen Merkmale, an die dabei angeknüpft werden kann (etwa Markenidentität, Prestige, Image) sowie den Bedarf für eine handhabbare, möglichst klare Bestimmung des „Luxusprodukts“ auf.

Christoph Wernig, Universität Wien, referierte zum Thema “The Cost of Being Wrong: Decision Theory and Proof in Antitrust”. Er geht in seiner Forschung der Frage nach, wie Richter mit unsicheren Prognoseentscheidungen in kartellrechtlichen Entscheidungen umgehen können. Dafür nutzt er Bayessche Netzwerke und Einflussdiagramme, um die Kosten darzustellen, die aus falsch-positiven und falsch-negativen kartellrechtlichen Entscheidungen entstehen. Richter könnten diese Methoden nutzen, um ihre Entscheidungen transparenter zu machen.
Ebenfalls aus Österreich angereist war Shayan Shams (Universität Innsbruck), der seine Dissertation zu Nachhaltigkeitskooperationen im digitalen Zeitalter vorstellte. Ausgangspunkt des Vortrags war die Entwicklung eines „data scheme“ durch den niederländischen Bankenverband zur vereinheitlichten Ermittlung von ESG-Kriterien. Insbesondere untersucht Shams, ob sich digitale Nachhaltigkeitskooperationen kartellrechtlich von analogen unterscheiden und in welchem Spannungsverhältnis das Kartellrecht zu bereichsspezifischen Regelungen wie Transparenz- und Berichtspflichten steht.
Die kreative Seite der Wissenschaft

Fachfremd, doch deswegen nicht weniger spannend war der darauffolgende Programmpunkt. Prof. Dr. Martin Lercher, Computerbiologe an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, erklärte, was „Night Science“ ist – die aufregend-träumerische Nachtseite der Wissenschaft. Ihm geht es um Kreativität im wissenschaftlichen Arbeiten, mit Itai Yanai macht er dazu den Night Science-Podcast. Jedes gute Projekt, so Lercher, komme ohne „kreative Frustration“ nicht aus. Entscheidend sei, dass man diese Phasen mithilfe von „Night Science“ nutzt. Wie kommt man auf Ideen, wie überwindet man unlösbare Probleme? Es helfen: eine offene Grundeinstellung, der Austausch mit einem „science buddy“ („it takes two to think“), Techniken aus dem Improvisationstheater und Humor. Zum Schluss enthielt der Vortrag die Aufforderung, auch vor neuen Gebieten nicht zurückzuschrecken; dieser Aufruf zu mehr Interdisziplinarität findet bei Kartellrechtlern naturgemäß Gehör.

Professor Lercher versprühte im wahrsten Sinne des Wortes mit seinem Talk Kreativität. In der Fragerunde, moderiert von Anna Kronenberg und Sofia Schulz, mahnte er, das Denken nicht an die KI zu delegieren. Als ergänzender Diskussionspartner könne KI hilfreich sein. Was die (menschlichen) Diskussionspartner angehe, sei es weniger wichtig, aus welchem Gebiet sie stammen (er empfahl Familienrechtler*innen!). Von Bedeutung sei vielmehr, dass man die gegenseitigen Annahmen in Frage stellt, Wissen beisteuert und sich gegenseitig motiviert. Für ihre Kreativität ist die Juristerei nicht unbedingt bekannt; umso mehr konnten die Teilnehmer daraus für ihre eigene wissenschaftliche Arbeit mitnehmen.
Themen-Talks und Kamingespräch
Weiter ging es in kleinen Gruppen, die mal Krisengespräch, mal Motivationstalk waren: Die Nachwuchswissenschaftler*innen sprachen in lockeren Runden über ihre Vorhaben, ganz nach dem Motto „Geteiltes Leid ist halbes Leid“.

Gemütlich wurde es beim letzten Highlight des Abends – dem (sicherheitshalber) rein virtuellen Kamingespräch. Dieses Jahr war Deepa Gautam-Nigge, Vice President Corporate Development & Investments bei SAP, zu Gast. Dabei gewährte sie Einblicke in die Sicht eines internationalen Technologieunternehmens, unter anderem auf Themen wie strategische Investments, Innovation und digitale Märkte. Spannend waren die persönlichen Einblicke in den Lebensweg von Gautam-Nigge, der sie von einem Startup („Employee No. 1“) zu einem DAX-Konzern zu Microsoft und wieder zu SAP führte. Der 30. November 2022, der ChatGPT-Tag, war natürlich ein großes Thema. Hier sei Geschwindigkeit gefragt gewesen: „Wenn die Welle auf einen zurollt, muss man relativ schnell aufs Brett springen und surfen.“ Bei der Frage, ob Deutschland international beim Thema KI aufholen könne, zeigte sie sich optimistisch. Schließlich gab es noch Tipps für die Juristinnen und Juristen: Bitte mehr Neugier und Pragmatismus statt übertriebenem Risikodenken.
Zum Abschluss des Tages kamen die Teilnehmer bei einem Abendessen, das von der Kanzlei Glade Michel Wirtz ausgerichtet wurde, auch in kulinarischer Hinsicht voll und ganz auf ihre Kosten.
Tag Zwei – Case Study

Müde und verkatert Frisch und munter erschienen die Doktoranden am zweiten Tag des Seminars im Haus der Universität. Diesmal bekamen die Teilnehmer die einzigartige Chance, vor den Kartellrechts-Profis aus der Praxis zu glänzen und zu überzeugen. Prof. Dr. Thomas Lübbig (Freshfields) zauberte, wie schon so häufig in den vergangenen Jahren, einen (fiktiven) Fall voller Tücken aus dem Hut, der den Nachwuchs ordentlich ins Schwitzen und alle Beteiligten zum Lachen brachte. Auf drei Panels vertraten jeweils zwei Teams unterschiedliche Positionen, auch die Düsseldorfer Anwaltschaft schlüpfte in diverse Rollen. Zunächst ging es in die Ressortsitzung einer Kartellbehörde, in der die Task Force für Dawn Raids einen skeptischen Kartellbehördenleiter und die Rechtsabteilung von der Durchführung eines Dawn Raids zu überzeugen versuchte. In einer Besprechung zwischen CEO, Aufsichtsratsvorsitzendem und Justiziar diskutierten zwei Teams von Anwälten darüber, ob nur ein „unglücklicher Vorgang“ vorliegt oder doch ein Hardcore-Kartell. Schließlich ging es vor dem „Bezirkskartellgericht“ um einen Fall, der „Potential hat, bis zum BGH zu gehen“. Dabei zeigten die beiden Teams nicht nur ihr materielles Wissen rund um den Kampfpreiswettbewerb, sondern räumten auch prozessuale Fragen souverän ab.



Verabschiedung und Abschluss
Den Abschluss des 9. Offenen Doktorandenseminars bildete ein Mittagessen bei der Kanzlei Hengeler Mueller. Gesprächsthema Nummer 1 im Small Talk: Welche Kanzlei zieht eigentlich in welches Gebäude auf der Königsallee?




An dieser Stelle danken wir allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars für die vielfältigen Gespräche, Vorträge und Beiträge an diesen zwei Tagen. Ein besonderes Dankeschön gilt den Kanzleien Glade Michel Wirtz sowie Hengeler Mueller für die vorzügliche Verpflegung in ihren Kanzleiräumen sowie der Kanzlei Linklaters für die Versorgung während der Kaffeepausen. Der Kanzlei Luther danken wir für das Sponsoring der neuen IKartR-Brotdosen. Damit ist die stilvolle Verpflegung auch in Zeiten steigender Mensapreise gesichert. Ein weiterer Dank gebührt der Düsseldorfer Kartellrechtscommunity, durch deren Mitwirkung bei der Case Study das Seminar bereichert wurde. Dazu gehören namentlich: Dominic Divivier (Freshfields), David-Julien dos Santos Goncalves (Linklaters), Sebastian Dworschak (Hengeler Mueller), Svenja Ehrmann (Freshfields), Sarah Erne (Freshfields), Thomas Lübbig (Freshfields), Ole Schley (Freshfields), Andreas Schüssel (Gleiss Lutz) und Max Schulz (Glade Michel Wirtz).
Wir hoffen, dass alle Doktoranden gut zu ihren Wirkungsstätten zurückgekehrt sind, wünschen allen viel Erfolg bei der Fertigstellung ihrer Arbeiten und freuen uns über ein Wiedersehen in Düsseldorf, der „Hauptstadt des Kartellrechts“!
Die Autoren Kolja Adam und Karl Bukpiev sind wissenschaftliche Mitarbeiter und Doktoranden am Lehrstuhl von Prof. Dr. Rupprecht Podszun und Prof. Dr. Christian Kersting.