SSNIPpets (16) – heute im laufenden Betrieb

SSNIPpets (16) – heute im laufenden Betrieb

Das Wochenende kommt. Und also haben wir wieder in den Nachrichten der letzten Zeit gestöbert, um unseren geneigten Leserinnen und Lesern den Übergang ins Wochenende zu erleichtern. Das Düsseldorfer Institut für Kartellrecht läuft im laufenden Betrieb heiß, weswegen Rupprecht Podszun die SSNIPpets jetzt an Gäste übergibt, die sich hier austoben dürfen. Heute musste er aber noch einmal ran. Hier sind die SSNIPpets – small, but significant news, information and pleasantries – our pet project.

 

Treiber

Das Guinness-Buch der Rekorde verzeichnet unter „höchstes Bußgeld wegen einer Verletzung von Kartellrecht ever“ wieder einen neuen Eintrag, auch wenn der Rekordhalter der alte ist: Google, also Alphabet, kommt jetzt auf 4,34 Mrd. Euro. Wir gratulieren! An dieser Stelle wird in Kürze eine kluge Kollegin zu Vestagers jüngstem Streich etwas sagen. Deshalb äußern wir uns hier nicht zur Sache, sondern nur zum Drumherum einer solchen Entscheidung.

Sollten Sie in dieser Woche ohnehin nichts anderes machen, als Blogbeiträge zur Android-Entscheidung zu lesen, es gibt sie ja schon reichlich, dann achten Sie bitte auch auf die Disclosure Fußnote. Und wenn es keine gibt, denken Sie an das Google Transparency Project. Bei Google hat „gekaufte Wissenschaft“ aberwitzige Ausmaße angenommen. Und wenn Sie dann zum Beispiel in dem eigentlich interessanten Blog Truth on the Market lesen, wie ein Kollege die Entscheidung kommentiert und dann bei den Transparenzforschern lesen, dass seine Arbeit von Google finanziert wird, dann schauen Sie vielleicht noch ein zweites Mal in den Blog und stellen fest: Oh, das legt der ja gar nicht offen. Und dann denken Sie sich Ihren Teil.

Nur dass wir uns richtig verstehen: Wenn Wissenschaftler mit Unternehmen kooperieren, ist das weder anrüchig, noch macht es die Argumente automatisch falsch. Aber als Zuhörer weiß ich schon gern, wes Brot der Sänger isst.

Systemfehler

Aufmerksame Leserinnen und Leser dieses Blogs wissen, dass „The Economist“ einfach eines der besten Magazine das beste Magazin der Welt ist.

Just in der Woche vor der Veröffentlichung der Google-Android-Entscheidung waren in der Printausgabe seitenweise Beiträge der hauseigenen Economist Intelligence Unit platziert mit dem Hinweis „Research sponsored by android“. An der Offenlegung der finanziellen Beziehung fehlte es nicht, aber trotzdem beschlich mich das Gefühl, dass ich der Android-Berichterstattung in dieser Woche beim Economist nicht so recht trauen sollte. Ich dachte schon immer bei den Diskussionen über Ausnahmen für die redaktionelle Zusammenarbeit im GWB, dass sich die seriösen Printorgane doch oft ihr Grab selber schaufeln.

Research sponsored by android

Thema der „Research sponsored by android“ war übrigens die Feststellung, dass die digitale Ökonomie die Diskriminierung ethnischer Minderheiten zurückfahren kann. Das wäre ja schön (und würde allem widersprechen, was wir bislang über Filterkammern und Echoblasen, pardon, Echokammern und Filterblasen wissen). Sozialer Fortschritt durch Digitalisierung. Blöderweise hatte mir gerade ein Macher der verdienstvollen NGO „Jugend hackt“ die Geschichte erzählt, dass es Seifenspender gibt,  deren Sensoren Hände mit dunkler Haut nicht erkennen. People of colour können sich bitte woanders die Hände waschen. Ganz so einfach wird „disrupting discrimination“ durch Digitalisierung nicht: Maschinen lernen mit Daten, nicht mit Werten.

Absturzgefahr

Unser feines Rechtsgebiet setzt voraus, dass es überhaupt Märkte geben kann. Da gibt es einen, nennen wir ihn Leviathan, der manchmal sagt: Nö, wieso Märkte, wenn ich das doch alles selber machen kann?

Nein, nein, wir sprechen jetzt nicht mehr von MAGAF, sondern vom Staat. Immer wieder glauben Menschen – und unter diesen wiederum auffällig viele Politikerinnen und Politiker –, alles sei einfacher und besser, wenn nur der Staat alles aus einer Hand anbietet. Irgendjemand hat in das träge menschliche Gehirn die Gleichung eingepflanzt: ein Anbieter = effizient. Diese Irrlehre gilt es immer und immer wieder zu bekämpfen.

Konkret würde es schon helfen, wenn es wenigstens Richterinnen und Richter auch außerhalb der Kartellsenate und -kammern gäbe, die den Wert des Wettbewerbs (und das Recht darauf) hochhalten würden. Leider ist meist das Gegenteil der Fall. Mit einer Mischung aus Staatsgläubigkeit und rechtlicher Nonchalance werden die Einflussnahme auf den Wettbewerb oder gar der Ausschluss von Wettbewerb hingenommen.

Sturm beim Deutschen Wetterdienst

Jüngst kamen mir zwei Urteile unter, die das wieder wunderbar vorführten: Die eine Entscheidung ist die des OLG Köln zur WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes. Diese aus Steuermitteln finanzierte Bundesoberbehörde bot eine kostenlose WarnWetter-App an, gegen die sich private Wetterdienste angesichts der öffentlichen Konkurrenz mit UWG wehrten. Das OLG Köln verneinte schon, dass überhaupt eine geschäftliche Handlung vorliegt: Die Erbringung solcher Dienstleistungen sei Teil der Daseinsfürsorge. Da haben wir Deutschen wieder mächtig Glück gehabt, dass Vater Staat seinen Regenschirm über uns aufspannt.

Kein Backup

Der andere Fall aus der Reihe „Staat statt Privat“: Der Kreis Segeberg hatte beschlossen, seine Verträge mit bislang konkurrierenden, privaten Anbietern von Rettungsdiensten zu kündigen und stattdessen das Rettungsdienste-Geschäft selbst zu übernehmen. Einer der betroffenen Unternehmer klagte. Das VG Schleswig-Holstein aber hatte nichts gegen die Monopolisierung eines bislang offenen Marktes (Az. 3 A 14/17):

„Bei der vorgreiflichen Entscheidung für eine solche Organisationsform (…) kann es keine Wettbewerbsverfälschung und Handelsbeeinträchtigung geben, weil es keine potentiellen Wettbewerber gibt, die eine strukturell vergleichbare Lösung wie [der öffentlich organisierte Rettungsdienst] bieten. (…) Die Vergabe der Dienstleistung an eine ausschließlich von öffentlichen Rettungsdienstträgern beherrschte GmbH führt dazu, dass die Aufgabe gar nicht erst auf den Markt gelangt, auf dem private Dienstleister im Wettbewerb stehen. Auch von einem unlauteren Wettbewerb oder dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung kann in einem solchen Fall keine Rede sein.“ (Rn. 130)

Das ist so richtig, dass es schon wieder falsch ist. Oder es ist so falsch, dass es schon wieder richtig ist.

…wird heruntergefahren

Vielleicht ist es Ihnen nicht aufgefallen, aber für uns war es ein großes Ding: Wir haben hier auf Fußball-Referenzen während der WM verzichtet. Sonst lassen wir ja eigentlich keinen Ball liegen, den wir sprachspielerisch mal eben in irgendein Tor dreschen können. Unser Abseitsstehen in dieser Hinsicht hatte gute Gründe, die sich im Nachhinein sogar als noch besser herausstellten. Aber jetzt, in der Nachspielzeit, sehen wir, dass es nicht nur uns so ging.

Eine leckere Auswahl an SnacksDer Fall: Die große Flips-Fusion. Intersnack (Chio, funny-frisch, ültje usw.) kauft Tyrrells (Lisa’s Bio-Kesselchips). Und das in einem Markt, in dem außer Intersnack nur noch ein relevanter Wettbewerber vorhanden ist, Lorenz Bahlsen nämlich. Crack! Das Bundeskartellamt hat auf Vorteil entschieden. Am 29.6.2018. Da war spielfrei. Die Vorrunde war gelaufen. Am nächsten Tag begann das Achtelfinale. Auf einem Sofa in Moskau saß Jogi Löw und öffnete eine Packung goldfischli, um seinen Frust zu verknabbern.

Wäre Deutschland noch im Rennen gewesen, so wette ich, hätte das Bundeskartellamt die zweite Halbzeit eröffnet, denn nie werden in Deutschland so viele Fernseher und so viele Chips (und so viel Zahnseide und so viel neue Couchbezüge) gekauft wie zu WM-Zeiten. Was hätte das für ein Torfestival in den Medien gegeben: Kapitän Mundt grätscht mit der B2, diesem Abwehrbollwerk der Lebensmittelwirtschaft, in die Couch-Potato-Fusion. Gelbe Karte für Intersnack, die Anwälte versuchen ein Pressing, aber möglicherweise müssen sie ins Halbfinale vors OLG… Ach, schöne Schlagzeilen hätte das gegeben, wenn Deutschland zu diesem Zeitpunkt noch gebannt gemümmelt und gekrümelt hätte. Hätte, hätte, Viererkette. Das Amt gab frei, wie der Fallbericht nüchtern erkennen lässt.

In zwei anderen neuen Fallberichten stellt das Amt dar, wie es beinah untersagt hätte. Dann machten die Unternehmen Fall-Rückzieher: bei Bunkerdienstleistungen (ich musste erst nachlesen, was das ist) verzichtete Reinplus auf den Erwerb von NWB; bei Anhängerkupplungen (Produkt ist mir bekannt) zog Horizon Global die Anmeldung für den Erwerb von Brink zurück. Während bei den Anhängerkupplungen mit einer klassischen 3 zu 2-Fusion argumentiert wird, hat das Amt in dem am Rhein spielenden Bunker-Fall nicht primär auf Marktbeherrschung abgestellt, sondern auf unilaterale Effekte. Abpfiff.

Uh! Buntu!

Ja gut, ich sach mal… das hier noch zum Fußball: Der Antrag des Investors Martin Kind, für Hannover 96 eine Ausnahme von der (potentiell kartellrechtswidrigen) 50 plus 1-Regel zu erhalten, wurde von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) abgelehnt. Die hat jetzt aber ein Verfahren nach § 32c GWB beim Bundeskartellamt „beantragt“. Das Amt soll die von der DFL hochgehaltene 50 plus 1-Regel prüfen: „Dieser Schritt soll allen Beteiligten Klarheit bringen“, so die DFL.

Das ist fast schon ironisch. Immerhin liegt ja beim Amt seit Monaten in dieser Sache eine Beschwerde des 1860-Investors Hassan Ismaik auf dem Tisch, zu der schlicht bislang offiziell kein Verfahren eingeleitet ist – wir berichteten. Wird jetzt etwa für König Fußball, diesen Staat im Staate, auch das Prinzip der Selbstveranlagung noch einmal außer Kraft gesetzt? Da möchte man nicht in der Haut des Berichterstatters stecken.

MS-DOS-tres, un pasito palante, Margrethe

Donald Trump hat wieder einmal für Aufsehen gesorgt. Ja, höre ich Sie sagen, das stimmt wohl, Podszun, aber um welchen der 700 Aufreger der letzten drei Tage soll es jetzt gehen? Um die Nominierung von Brett M. Kavanaugh für den U.S. Supreme Court. Die Möglichkeit zur Nominierung eines zweiten Richters ist Trump durch die Abdankung von Anthony Kennedy zufällig in den Schoß gefallen. Beim Casting konnte sich Kavanaugh durchsetzen, der mich in seiner Dankesansprache bei der Nominierung gleich mit seinem ersten Satz dazu brachte, die Augen zu verdrehen. Das Unbehagen wurde durch das American Antitrust Institute unterfüttert, das den Kandidaten auf seine antitrust credentials hin gevetted hat:

„AAI believes Judge Kavanaugh holds crabbed, anti-enforcement views of the antitrust laws.”

„Crabbed“ könnte man mit griesgrämig übersetzen. Das wollen wir nun wirklich nicht.

Ich stelle mir vor, Henning Radtke, neuer Richter am BVerfG, wäre ähnlich genau geprüft worden. Was würden wir sagen? Immerhin ist uns aufgefallen, dass er das Urteil unterschrieben hat, mit dem der 1. Strafsenat des BGH die bußgeldmindernde Wirkung von Compliance-Programmen anerkannt hat. Hoffentlich ist er nicht griesgrämig!

Zeitgeberfunktion

Da wir gerade bei Personalia sind: Zu den Helden der Marktwirtschaft und des Wettbewerbs gehören ja Ludwig Erhard und Friedrich von Hayek. Beide nicht ohne Fehler, aber beide mit bleibenden Hinterlassenschaften. Der eine ist das personifizierte Wirtschaftswunder, der andere der personifizierte Erzliberale. (Erhard hatte kürzlich mal wieder einen sensationellen Auftritt: Im Bundeswirtschaftsministerium ist nun ein Saal nach ihm benannt. Danach hätte kein Hahn gekräht, wenn es nicht ein Foto von der Saaltaufe gegeben hätte, das einfach zu schön war, um hier nicht erwähnt zu werden.)

Zwei Institutionen, die nach Hayek und Erhard benannt sind, sind derzeit in schwierigen Fahrwassern: Bei der Friedrich A. von Hayek-Gesellschaft hat es schon vor Monaten so gekracht, dass viele Mitglieder ausgeschieden sind – nicht aber die Mitglieder Beatrix von Storch, Alice Weidel und Peter Boehringer, von denen sich manche einen Ausstieg gewünscht hätten.

Die Ludwig-Erhard-Stiftung wiederum wird in diesem Jahr ihren Preis nicht los. Den wollte sie an Friedrich Merz verleihen, der manchen noch als Bierdeckel-Steuerpolitiker, anderen als Sauerländer Mofa-Rocker in Erinnerung ist. Merz hat den Ludwig-Erhard-Preis abgelehnt, und das hat, so wird gemunkelt, damit zu tun, dass der Vorsitzende des auszeichnenden Vereins Roland Tichy ist. Der wiederum war einst Chefredakteur der Wirtschaftswoche und gibt jetzt einen Blog heraus, den wir nicht als Wettbewerber dieses Blogs bezeichnen möchten. Zwar ist Tichys Grundhaltung in Wettbewerbsfragen der unsrigen wahrscheinlich ähnlich, aber in seinem Blog kommen immer wieder Töne unter, die viel zu schrill sind. Tichy ist – nicht zuletzt – einer dieser radikalen Antimerkelistas.

Die Mutmaßungen, warum Merz einen Preis nicht annimmt, schossen ins Kraut, und wir steuern gern eine weitere bei: Merz ist „active chairman“ des deutschen Ablegers von BlackRock. Es würde mich sehr wundern, wenn Merz die Auszeichnung nicht mit seinem Hauptarbeitgeber abklären würde. Wenn da die Due Diligence ergibt, dass der Preis ein Anti-Merkel-Flair hat, dürfte das bei BlackRock nicht amüsieren. Da mag der Name Ludwig Erhard noch so glänzen.

Wollten wir angesichts von BlackRock noch etwas zu institutionellen Investoren und der Fusionskontrolle schreiben? – Nein. Wir wollen Pause haben. Die nächsten SSNIPpets kommen von tollen Gastautorinnen und -autoren. Wir sind darauf sehr gespannt und Sie sollten es auch sein. Bis bald!

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