Conference Debriefing (48): EU Competition Conference 2026
Wer am 20. Januar 2026 nach Brüssel pilgerte, hatte nicht Waffeln im Sinn, sondern Wettbewerb. Denn es war wieder Zeit für die EU Competition Conference, gemeinsam organisiert vom Institut für Kartellrecht der Heinrich-Heine-Universität und der Kanzlei CMS. Mit dabei waren wieder einmal hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis, Behörden und Wissenschaft. Gepilgert sind auch die kartellrechtlichen Doktorandinnen und Doktoranden aus Düsseldorf – Klara Dresselhaus, Sofia Schulz und Sebastian Steinert berichten für D’Kart.
Ein Tag im Zeichen des Wettbewerbs
Zur Eröffnung begrüßten Małgorzata Urbańska (CMS) und Christian Kersting (HHU) die hochrangigen Vertreter von Behörden, Kanzleien und Unternehmen sowie den Rest („Es sind auch Studenten anwesend!“). Kai Neuhaus (CMS) navigierte durch das volle Konferenz-Programm: u.a. mit Insights zu den Enforcement-Prioritäten auf Digitalmärkten, Compliance-Taktiken bei Konkurrenzbeteiligungen, und den neuesten Learnings aus der Rechtsprechung. Und informatives Networking durfte selbstverständlich auch nicht fehlen – aber bloß nicht zu informativ mit Blick auf die anwesende Konkurrenz!

Merger Control: Effizienzen, Investitionszusagen und Killer Acquisitions
Den Auftakt machte das Panel zur Fusionskontrolle. Inhaltlich ging es sofort zur Sache: Damien Gérard (Belgian Competition Authority), Raphaël De Coninck (Charles River Associates) und Grania Holzwarth (Deutsche Telekom) diskutierten lebhaft über die Revision der Merger Guidelines, moderiert durch Dieter Zandler (CMS Wien) und Henrik Nordling (CMS Oslo).
Ein wiederkehrendes Motiv: Effizienzen. Insbesondere Raphaël De Coninck und Grania Holzwarth hoben immer wieder hervor, dass die Freigabe einer Fusion aufgrund von Effizienzerwägungen rein theoretischer Natur sei. „I don’t see any merger that has been cleared on the basis of efficiency“, so Grania Holzwarth. Außerdem wurde die Asymmetrie der Nachweisanforderungen gerügt: Während der Nachweis von Effizienzen in der Praxis übermäßig streng und praktisch unmöglich sei, würden wettbewerbliche Schäden häufig prognostisch angenommen.
Damien Gérard, Prosecutor General der belgischen Wettbewerbsbehörde, hielt dagegen: Effizienzen gehörten zum alltäglichen Prüfungsgegenstand der Wettbewerbsbehörden. Wer bahnbrechende Effizienzgewinne geltend macht, müsse sich auch die Mühe machen, diese ggf. auch mit umfassenden Nachweisen darzulegen. Darüber hinaus betonte er die Grenzen des Consumer-Welfare-Ansatzes: „Efficiencies will never trump the entire elimination of competition“. Der Schutz des Wettbewerbsprozesses in der EU sei „constitutional“.
In Bezug auf die Leitlinien wurde zudem immer wieder das Schlagwort Innovation aufgegriffen: Leitlinien dürften nicht nur vergangene Marktstrukturen konservieren, sondern müssten zukünftige Entwicklungen stärker einbeziehen. Beim Thema Remedies wurde besonders die Bedeutung von Investitionszusagen aufgegriffen. Insbesondere Damien Gérard äußerte sich insofern kritisch. Deren Wirksamkeit sei schwer sicherzustellen und Unternehmen fehle der Anreiz, sich rechtstreu zu verhalten. Ein durch die Fusion entstandener Wettbewerbsschaden sei wiederum schwer wieder geradezubiegen.
Beim Thema Killer Acquisitions ging es in erster Linie um das Problem der Rechtsunsicherheit. Obgleich das Problem als solches anerkannt wurde, klang eine generelle Kritik an Entscheidungen wie in der Sache Towercast durch: Schwellenwerte existierten aus einem Grund. Aus behördlicher Sicht wurde das Einschreiten weniger problematisch gesehen, ein Aufgreifen durch die Merger Guidelines sei mit Vorsicht zu betrachten: „If it ain’t broke, don’t fix it.“
Informationsaustausch ohne Liefergebühr

Als Nächstes widmete sich die Konferenz einem Klassiker des Kartellrechts: dem Informationsaustausch unter Wettbewerbern. Elefant im Raum war hier natürlich die Entscheidung gegen Delivery Hero im vergangenen Jahr: Die EU-Kommission verhängte über 220 Millionen Euro Bußgeld gegen den Lieferdienst, der im Rahmen seiner Minderheitsbeteiligung am Konkurrenten Glovo Zugang zu sensiblen Geschäftsinformationen erhielt. Steht Art. 101 AEUV jetzt Minderheitsbeteiligungen an Konkurrenten strukturell entgegen? Und müssen Private Equity Fonds, die massenhaft an verschiedenen Konkurrenten beteiligt sind, nun ihre Investitionen überdenken, fragte CMS Partner Michael Bauer.
„You’re being dramatic“, beruhigte Daniela Esposito (AkzoNobel) und Nestlé in-house Counsel Christoph Leibenath erklärte, dass der Fall keine materiellen Neuerungen bringe außer der Erinnerung, dass das Verbot wettbewerbsschädlicher Absprachen auch im Rahmen von Minderheitsbeteiligungen gelte.
Und was sagt Delivery Hero dazu? Irgendwann erlöste Michael Bauer Deliver Hero-in-house Counsel Carla Wachendorfer von der Schweigepflicht. Die unschuldige Wendung „Carla, let us know if you have something to say” legte natürlich den Finger in eine Wunde. Für zukünftige Minderheitsbeteiligungen versprach Wachendorfer jedenfalls größte Vorsicht inklusive interner „firewalls“ und „clean teams“. Und für ganz besonders vertrauliche Daten könne man auch noch kleinere Empfängergruppen einrichten, sogenannte „super super clean teams“, riet Esposito von AkzoNobel.
Wettbewerb zwischen Krise und KI

„In today’s world, continuity and stability are an advantage“, fasste Linsey McCallum das erste Jahr der Generaldirektion Wettbewerb unter Teresa Ribera als neuer EU-Kommissarin zusammen, deshalb setze man den Kurs der Vorgängerkommission in vielen Aspekten fort. Man schrecke nicht vor den großen Digitalthemen zurück (z.B. mit der Google Ad Tech Entscheidung), setze im Nachhaltigkeitsbereich eigene Akzente (z.B. mit Leitlinien für Recycling-Kooperationen) und führe das Wettbewerbsrecht mit neuen Reformen (z.B. VO 1/2003, Merger Guidelines, Art. 102 Guidelines) in die Zukunft.
Fähiger Wettbewerb für Wettbewerbsfähigkeit
Wie diese Zukunft des Wettbewerbsrechts aussieht, während alles auf Wettbewerbsfähigkeit fokussiert ist, wollten Van Liedekerke und Kersting von Andreas Mundt wissen. Die „competitiveness crisis“ sei seine vierte Krise (nach der Finanzkrise, COVID und dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine), erklärte der Chef des Bundeskartellamts. Am Anspruch der Lissabon-Strategie aus dem Jahr 2000, wonach die EU der wettbewerbsfähigste Wirtschaftsraum der Welt werden wollte, seien wir gescheitert. Doch weniger Wettbewerb und mehr Industriepolitik seien nicht die Antwort, vielmehr sei mehr Wettbewerb gerade die Grundbedingung für eine florierende Wirtschaft. Die Forderung, European Champions durch laschere Wettbewerbskontrolle zu schaffen, sei „simpel und naiv“ und im Grunde nur eine Ablenkung. Eine Ablenkung davon, dass Entscheidungsträger in anderen Bereichen ihre Hausaufgaben nicht machten. Steuerreformen, Infrastrukturinvestitionen, Deregulierung und eine Schaffung der Bankenunion seien die relevanten Hebel für mehr Wettbewerbsfähigkeit, nicht Scheindebatten über ein zu striktes Wettbewerbsrecht. Die Rufe nach schwächerer Fusionskontrolle für European Champions würden immer dann verstummen, beschwerte sich Mundt, wenn nicht Siemens/Alstom auf dem Tisch liegt, sondern ein unliebsameres Projekt wie UniCredit/Commerzbank.
Die amtierende Generaldirektorin – ein/e Nachfolger/in für Olivier Guersent wurde noch nicht bekanntgegeben – pflichtete ihm bei. McCallum zeigte sich sorgenvoll, dass das Handelsvolumen zwischen den Mitgliedsstaaten aktuell rückläufig sei. Jetzt brauche es mehr Enthusiasmus für die Weiterentwicklung des Binnenmarktes und keinen Protektionismus.
Apropos Protektionismus: Auch die geopolitischen Einflüsse auf das Wettbewerbsrecht wurden natürlich diskutiert. Hier dürfe man weder naiv noch dramatisch sein, sagte Mundt. Ja, die Welt falle zurück in Blöcke, die jeweils in ihrem eigenen Interesse handeln, und teilweise gebe es eine stärkere politische Einflussnahme von oben (z.B. Trump, der ankündigte, sich persönlich in die Entscheidung zum Netflix/Warner Bros. Deal einzubringen). Aber das merke man nicht in der nach wie vor guten Kooperation zwischen Wettbewerbsbehörden, einschließlich der FTC, und zumindest in Deutschland spüre er keine politische Einflussnahme auf die Fallbearbeitung des Bundeskartellamts (trotz heftigen Lobbyismus gegen § 19a GWB in Berlin). Als Mundt feststellte, dass es auch keine politische Einflussnahme auf EU-Ebene gebe, konnte man ein zweifelndes Raunen in der Zuhörerschaft vernehmen.
Save the Date: SCiDA Conference 2026
Das Forschungsprojekt „Shaping Competition in the Digital Age“ (SCiDA), ein Partnerprojekt der Univeritäten von Düsseldorf und Exeter läd zur Konferenz nach Düsseldorf! In zwei Tagen werden die Lektionen, Herausforderungen und Chancen aus Wettbewerbsrecht und -praxis auf den Digitalmärkten der EU, des Vereinigten Königreichs und Deutschlands diskutiert. Die Konferenz schafft eine Plattform für konstruktiven Dialog zwischen Wissenschaftler, Regulierer und Praktikern zum digitalen Wettbewerbsrecht.
Termin: 26. und 27. Mai 2026, Haus der Universität, Shadowplatz 14, 40212 Düsseldorf
Die Anmeldung zur Konferenz ist ab Februar möglich.
Alle Infos zur Konferenz gibt es hier auf der Website des SCiDA-Projekts!

KI auf dem Radar der Enforcer
Wie sieht denn nun die Zukunft des Wettbewerbsrechts aus? Für McCallum steht eine Reform der VO 1/2003 im Vordergrund, um auch in Zukunft die richtigen Werkzeuge für ein effektives Enforcement an der Hand zu haben. Dabei bestehe kein Interesse mehr, nationale Verstärkungen des Wettbewerbsrechts, wie die Erfassung relativer Marktmacht in § 20 GWB, zu harmonisieren.
Bei den EU-Verfahrensregeln zu einstweiligen Verfügungen bestehe aber Nachholbedarf. Dies zeige wieder der Fall der Integration von Meta AI in WhatsApp: Während die italienische Wettbewerbsbehörde binnen vier Wochen „interim measures“ gegen Meta verhängte, scheitere dies bei den parallelen Untersuchungen der Kommission an prozeduralen Hürden. Dass die Kommission trotzdem gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf KI-Märkten vorgehe, sei wichtig. McCallum wies auf die Untersuchungen zur Erweiterung des DMA auf die Cloud-Dienste AWS und Azure hin, und erinnerte an die zwei Verfahren hinsichtlich Googles Verwendung von Fremdinhalten für AI Overviews und KI-Training sowie die angesprochene exklusive Integration von Meta AI in WhatsApp.
Auch für das Bundeskartellamt steht KI im Fokus. Andreas Mundt sieht wettbewerbliche Probleme vor allem im vermachteten Cloud-Markt („almost the entire world depends on just three providers“), dem Zugang zu hochqualitativen Daten und der Relevanz von Foundation Models. Diese Gebiete schaue man sich sehr genau unter § 19a GWB an. Vielleicht eine vage Ankündigung neuer Verfahren? Jedenfalls stimme sich das Bundeskartellamt hervorragend mit der Kommission ab und die parallele Existenz von DMA und § 19a GWB sei ein absoluter Vorteil, der zu einem nie dagewesenen Ausmaß an Kooperation zwischen den beiden Behörden geführt habe.
Private Enforcement – A gift that keeps on giving

Das Panel zur Breakout Session Private Enforcement war – aus Düsseldorfer Sicht – hochkarätig besetzt: Mit Gerhard Klumpe und Christian Kersting diskutierten gleich zwei Düsseldorfer Kartellrechts-Legenden mit Zsuzsa Cserhalmi von der Kommission über die rasanten Entwicklungen der privaten Kartellrechtsdurchsetzung in Europa.
Einigkeit bestand zunächst darüber, dass Private Enforcement ein „booming business“ ist. In vielen Mitgliedstaaten steigen die Fallzahlen deutlich. Klumpe mahnte jedoch zur Vorsicht: Die Entwicklung sei stark fragmentiert und teilweise fragil. Unterstrichen wurde auch das Spannungsverhältnis zwischen privater und öffentlicher Durchsetzung, welches in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen könnte.
Cserhalmi verwies auf mehr als 10.000 Schadensersatzentscheidungen europaweit – ein klarer Erfolg der Schadensersatzrichtlinie. Gleichzeitig zeigten sich erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten: Während Länder wie Deutschland, die Niederlande oder Spanien als „Giganten“ auftreten, bleiben andere nahezu fallfrei.
Die größte Baustelle ist laut Klumpe immer noch die Quantifizierung von Schäden. Richter seien angesichts des Umfangs der Verfahren massiv überlastet. Sein eindringlicher Appell an die Praxis: „Have mercy!“ – bitte keine 500-seitigen Schriftsätze kurz vor der mündlichen Verhandlung. Aus der Praxis, durch Moderator Tim Reher (CMS Hamburg), kam die spontane Zusage: „Wish is granted.“
Der Blick nach vorn zeigte drei prägende Entwicklungslinien, die Kersting identifizierte: Erstens die EuGH-Rechtsprechung in „Nissan Iberia“ zur kenntnisabhängigen Verjährung – ein bedeutender Schritt für das Private Enforcement. Zweitens die Frage der Regressfähigkeit von Kartellgeldbußen, die aus seiner Sicht europarechtlich geboten sei. Drittens die bislang ungeklärte Frage, ob Kartellschäden einen einheitlichen Schadensersatzanspruch begründen oder ob es mehrere rechtliche selbstständige Ansprüche gibt.
Kersting plädierte – einmal mehr – für eine echte kollektive Durchsetzung sowie für sein Modell der Kronzeugenprivilegierung im Innenverhältnis. Klumpe bezeichnete die Möglichkeit eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs für Kartellschäden als „game changer“ für die Gerichte. Cserhalmi blieb sehr pragmatisch und wünschte sich vor allem mehr Ressourcen für die Justiz.
Zum Abschluss ging es noch um die Frage nach Haftungsverteilung unter Gesamtschuldnern – das perfekte Stichwort für Kersting, beiläufig auf seinen für die Antitrust Writing Awards nominierten Artikel zur Haftungsverteilung hinzuweisen (18 G.C.L.R., Issue 3, S. 79-89).
Wie teuer ist das Löschen einer WhatsApp-Nachricht?
Über den Tag hinweg gab es praxisrelevante Erkenntnisse, die man nicht verpassen sollte:
- Das Panel zum Missbrauchsrecht (u.a. mit Amélie Lavenir von LVMH) drehte sich ganz um das Thema der Rechtssicherheit. Was unter dem Begriff des Leistungswettbewerbs zu verstehen sei, bleibe auch nach dem Leitlinien-Entwurf weiterhin ein Rätsel. Was marktbeherrschende Unternehmen tatsächlich dürften, könne niemand sagen. Außerdem kamen die Verfahrensdauern zur Sprache: „No one wants to see 14-year investigations“, schlussfolgerte Alvaro Ramos von Qualcomm.
- Die Fallakten werden immer dicker. Im Schnitt seien es bei der Kommission 15.000 Dokumente pro Akte, erzählte Murat Duman (CMS), die Schwärzung vor Akteneinsicht dauere wohl durchschnittlich 2000 Stunden pro Fall. Die ausufernde Sammlung von Daten durch „remote inspections“ müsse verhindert werden. Reformbedarf für Verordnung 1/2003 ist also da.
- Die EU prüft die Verabschiedung eines neuen Gesetzes, das einseitige Exportbeschränkungen (territorial supply constraints – der Mondelez Fall lässt grüßen) als Hindernis des Binnenmarkts auch unterhalb der Marktbeherrschungsschwelle adressieren kann. Eine solche Regelung wurde kürzlich in der Schweiz eingeführt und wird dort aktuell erprobt, so Marquard Christen (CMS Zurich) und Michael Bauer (CMS Brussels).
- Der EuGH und das EuG haben in den letzten Jahren vermehrt Dawn Raids für ungültig erklärt, weil sie auf einer unzureichenden Beweislage durchgeführt wurden. Daraus folgerten Aida Oviedo und Peter Giese (CMS): „It’s always worth to appeal”. Während der Inspektion sollte man aber vollumfänglich kooperieren, nicht so wie im Fall International Flavors & Fragrances. Ein leitender Angestellter hatte dort noch schnell eine WhatsApp-Nachricht gelöscht, was das Unternehmen teuer zu stehen kam: fast € 16 Millionen Bußgeld für Behinderung der Untersuchung.
- Die Reform der Foreign Direct Investment Screening Regulation wird für Unternehmen mit strategischer Relevanz keine endgültige Klarheit bringen: Auch in Zukunft verbleiben erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten in Sachen FDI Screening. Das war jedenfalls der Tenor einer Session mit Kai Neuhaus, Aiste Sleseviciute (DG Trade) und Alysson Havard (Belgian Interfederal Screening Committee).
- Die Foreign Subsidies Control soll Marktverzerrungen durch ausländisch-subventionierte Unternehmen eindämmen. Björn Herbers, Virginie Dor und Jörn Eickhoff (Siemens Energy) ahnen allerdings: Es wird v.a. mehr Bürokratie im M&A-Geschäft geben. Insbesondere die niedrigen Schwellenwerte der Verordnung standen in der Kritik. Es könne nicht sein, dass man „jeden Kugelschreiber“ anmelden müsse. Der Begriff der „foreign financial contribution“ sei viel zu weit gefasst.
Digitalregulierung auf Wolke Sieben

Die europäische Digitalregulierung hat Verehrer, zum Beispiel Microsoft, von Nicholas Banasevic zum „vorbildlichen Gatekeeper“ ernannt. Er muss es wissen, immerhin war er bis 2021 bei DG COMP tätig und an der Ausarbeitung des Digital Markets Act (DMA) beteiligt. Jetzt arbeitet er für Microsoft. Microsoft begrüße die europäische Digitalregulierung ausdrücklich, sie bringe Klarheit und Vorhersehbarkeit.
Microsoft, das Compliance-Vorbild? Das könnte sich demnächst ändern, wenn das Cloud-Business Microsoft Azure unter dem DMA designiert wird. Das schien auch Banasevic zu beunruhigen: “we should remember what the DMA is for and what not” – die Cloud fällt für Microsoft wohl unter das “not”, denn anders als Andreas Mundt befand Banasevic, der Cloud-Markt sei “quite competitive” und als klassischer Input-Markt nicht geeignet für eine Plattformregulierung.
Auch Mathias Traub von Bosch mag den DMA, und er hatte keine Zweifel, dass das Thema Cloud auf die Agenda der Wettbewerbsbehörden gehöre. Bosch jedenfalls sei dankbar für den DMA und profitiere von seiner Anwendung. Eine stärkere Involvierung von Marktteilnehmern bei der Entscheidungsfindung wäre aus seiner Sicht wünschenswert.
Auf der Wunschliste von Elodie Vandenhende (Autorité de la concurrence) standen eine schnellere Durchsetzung des Wettbewerbsrechts, auch mit einstweiligen Anordnungen, und ein Ausbau ihrer Digital Economy Unit zum besseren Verständnis von technischen Neuerungen. Manche Aspekte ihrer GenAI-Sektoruntersuchung (2024) seien schon wieder überholt, aber sie machten weitere Studien “to come back and catch up”.
Abschluss und Conference-Dinner: Heine und Hogwarts

Den krönenden Abschluss fand die Konferenz beim Abendessen in der historischen Solvay Library in Brüssel. Das Ambiente aus hohen Decken, endlosen Bücherregalen und spürbarer Geschichte wirkte beinahe magisch, Assoziationen zu Hogwarts drängten sich auf. Die Harry Potter-Vibes waren berechtigt. Beim Dinner wurde weniger über Wettbewerb gesprochen als darüber getuschelt, dass Chris Watson im Hauptberuf tatsächlich der Vater von Hermine Granger (oder präziser: ihrer Darstellerin Emma Watson) ist. (Nebenher jobbt er auch noch als Partner bei CMS in London.)
In seiner Dinner Speech würdigte Michael Bauer dann auch die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf als eine der prägenden europäischen Ausbildungsstätten für Zauberei Kartellrecht. Wir vernahmen’s gern.
Brüssel und Düsseldorf, Praxis und Wissenschaft – oder kurz: Brüsseldorf. Die EU Competition Conference steht prägend für die gelebte Verbindung aus Praxis und Wissenschaft. Wir freuen uns schon auf das nächste Klingeln des Weckers um vier Uhr morgens und die Fahrt mit dem Hogwarts-Express – pardon, dem Eurostar – Richtung Brüssel!



Klara Dresselhaus, Sofia Schulz und Sebastian Steinert promovieren am Institut für Kartellrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Beitragsfoto: Moritz Pottek.
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