{"id":823,"date":"2018-02-15T11:00:57","date_gmt":"2018-02-15T10:00:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.d-kart.de\/?p=823"},"modified":"2018-02-15T11:01:10","modified_gmt":"2018-02-15T10:01:10","slug":"koalitionsvertrag-und-kartellverfolgung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2018\/02\/15\/koalitionsvertrag-und-kartellverfolgung\/","title":{"rendered":"Koalitionsvertrag und Kartellverfolgung"},"content":{"rendered":"<p><em>Es soll ja um die Inhalte gehen, das h\u00f6rt man dieser Tage immer wieder. Und so widmet sich unser Autor Konrad Ost, Vizepr\u00e4sident des Bundeskartellamts, einer fachlichen Frage aus dem Koalitionsvertrag. Es geht um das Kapitel \u201eUnternehmenssanktionen\u201c, das das Kartellbu\u00dfgeldrecht einschneidend \u00e4ndern k\u00f6nnte.<\/em><\/p>\n<p>Rupprecht Podszun hat <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/koali-la-la-land\/\">in diesem Blog<\/a> die wesentlichen Aussagen des (wahrscheinlichen) Koalitionsvertrages kommentiert, die direkt Bezug auf das Kartellrecht nehmen. F\u00fcr den Kartellrechtler wenig spektakul\u00e4r klingt ein Absatz, der unter der \u00dcberschrift \u201eUnternehmenssanktionen\u201c vereinbart wurde:<\/p>\n<p>Zeilen 5912 ff: <em>\u201eWir wollen sicherstellen, dass Wirtschaftskriminalit\u00e4t wirksam verfolgt und angemessen geahndet wird. Deshalb regeln wir das Sanktionsrecht f\u00fcr Unternehmen neu. Wir werden sicherstellen, dass bei Wirtschaftskriminalit\u00e4t grunds\u00e4tzlich auch die von Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitierenden Unternehmen st\u00e4rker sanktioniert werden. Bislang liegt es im Ermessen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde, ob auch das betreffende Unternehmen verfolgt wird. Durch die Abkehr vom Opportunit\u00e4tsprinzip des bislang einschl\u00e4gigen Ordnungswidrigkeitenrechts sorgen wir f\u00fcr eine bundesweit einheitliche Rechtsanwendung. Durch klare Verfahrensregelungen erh\u00f6hen wir zudem die Rechtssicherheit der betroffenen Unternehmen. Zugleich werden wir spezifische Regelungen \u00fcber Verfahrenseinstellungen schaffen, um der Justizpraxis die notwendige Flexibilit\u00e4t in der Verfolgung einzur\u00e4umen. <\/em><\/p>\n<p><em>Wir werden das Sanktionsinstrumentarium erweitern: Die geltende Bu\u00dfgeldobergrenze von bis zu zehn Millionen Euro ist f\u00fcr kleinere Unternehmen zu hoch und f\u00fcr gro\u00dfe Konzerne zu niedrig. Wir werden sicherstellen, dass sich die H\u00f6he der Geldsanktion k\u00fcnftig an der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientiert. Bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz soll die H\u00f6chstgrenze bei zehn Prozent des Umsatzes liegen. Zudem schaffen wir weitere Sanktionsinstrumente. Weiterhin schaffen wir konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln f\u00fcr Unternehmensgeldsanktionen. Die Sanktionen sollen auf geeignetem Weg \u00f6ffentlich bekannt gemacht werden.<\/em><\/p>\n<p><em>Um Rechtssicherheit f\u00fcr alle Beteiligten zu schaffen, werden wir gesetzliche Vorgaben f\u00fcr \u201eInternal Investigations\u201c schaffen, insbesondere mit Blick auf beschlagnahmte Unterlagen und Durchsuchungsm\u00f6glichkeiten. Wir werden gesetzliche Anreize zur Aufkl\u00e4rungshilfe durch \u201eInternal Investigations\u201c und zur anschlie\u00dfenden Offenlegung der hieraus gewonnenen Erkenntnisse setzen.\u201c<\/em><\/p>\n<h2>Vorbild NRW-Entwurf?<\/h2>\n<p>Das h\u00f6rt sich nach einer deutlich abgeschw\u00e4chten Variante des Projektes \u201eUnternehmensstrafrecht\u201c an, dessen Einf\u00fchrung nach dem Koalitionsvertrag\u00a0<a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/Content\/DE\/_Anlagen\/2013\/2013-12-17-koalitionsvertrag.pdf;jsessionid=49A35DE15340C1705651F8EFE4E595AD.s4t1?__blob=publicationFile&amp;v=3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">2013<\/a> zur Pr\u00fcfung anstand. 2013 hatte der damalige NRW-Justizminister Thomas Kutschaty einen Entwurf vorgestellt, der sich allerdings nicht durchsetzen konnte und auch von der (neuen) NRW-Landesregierung nicht weiterverfolgt wird. Das Bundeskartellamt hatte sich angesichts der zu erwartenden praktischen Schwierigkeiten sehr zur\u00fcckhaltend zum Unternehmens<em>strafrecht<\/em> ge\u00e4u\u00dfert (vgl. <a href=\"http:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Publikation\/DE\/Fachartikel\/AndreasMundt_wettbewerbspolitische_Vorgaben_Koalitionsvertrag.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mundt Editorial WRP 3\/2014<\/a>).<\/p>\n<p>Gleichzeitig ging die Diskussion um ein Verbandssanktionenrecht weiter, ohne dass seitens des BMJV ein Entwurf zur Diskussion ver\u00f6ffentlicht wurde. Ver\u00f6ffentlicht wurde allerdings von der Forschungsgruppe Verbandsstrafrecht ein \u201e<a href=\"http:\/\/www.verbandsstrafrecht.jura.uni-koeln.de\/17134.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00f6lner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes<\/a>\u201c.<\/p>\n<h2>Vorbild Kartellsanktionen?<\/h2>\n<p>In welche Richtung geht nun der neue Koalitionsvertrag? In mancherlei Hinsicht scheint das spezielle Kartellsanktionenrecht Pate gestanden zu haben: Ein Sanktionsrahmen von 10 % des Umsatzes soll f\u00fcr gro\u00dfe Unternehmen ins allgemeine Sanktionenrecht \u00fcberf\u00fchrt werden. Sie erlaubt schon bisher in der Praxis der deutschen und europ\u00e4ischen Kartellbeh\u00f6rden eine der Ahndungsempfindlichkeit der Unternehmen angemessene Bu\u00dfe. Man wird davon ausgehen k\u00f6nnen, dass auch die im Kartellrecht gefundenen Regelungen, um Schlupfl\u00f6cher f\u00fcr findige Unternehmen zu schlie\u00dfen, den Gesetzgeber inspirieren werden (das Stichwort <em>Wurstl\u00fccke<\/em> hat inzwischen einen eigenen <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Wurstl%C3%BCcke\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wikipedia-Eintrag<\/a>). Gespannt kann man sein, wie die noch allgemein gehaltenen Ank\u00fcndigungen ausgef\u00fcllt werden: neue Sanktionsinstrumente (der NRW-Entwurf hatte hier in besonderen F\u00e4llen die Aufl\u00f6sung des Unternehmens vorgesehen), nachvollziehbare Zumessungsregeln und Ver\u00f6ffentlichung der Sanktionsentscheidungen.<\/p>\n<h2>Legalit\u00e4tsprinzip als Schl\u00fcssel?<\/h2>\n<p>Wie effektiv und effizient die Verfolgung von Unternehmensdelinquenz ist, h\u00e4ngt neben den Ressourcen der Verfolgungsbeh\u00f6rde und den Sanktionen ma\u00dfgeblich vom Verfahrensrecht ab. Ob die beklagte, bisweilen sehr uneinheitliche Verfolgungspraxis der verschiedenen Staatsanwaltschaften durch die angek\u00fcndigte Einschr\u00e4nkung des Opportunit\u00e4tsprinzips tats\u00e4chlich korrigiert wird, mag man unterschiedlich beurteilen und h\u00e4ngt wahrscheinlich von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung ab. Die Wahrnehmung einer uneinheitlichen staatsanwaltlichen Verfolgungspraxis gegen\u00fcber nat\u00fcrlichen Personen im Bereich Submissionsbetrug spricht eher gegen die These, dass das Legalit\u00e4tsprinzip der zentrale Schl\u00fcssel zur Probleml\u00f6sung ist. Gleichzeitig muss eine Neuregelung sicherstellen, dass die Verfolgungsbeh\u00f6rden auch in Zukunft bei komplexen Sachverhalten die Verfahren sowohl hinsichtlich der aufgegriffenen Tatkomplexe als auch hinsichtlich der Zahl der verfolgten Unternehmen auf der Basis eines Verfolgungsermessens zurechtschneiden k\u00f6nnen. Die Erfahrung mit komplexen Kartellverfahren insbesondere im gerichtlichen Stadium zeigt, dass in manchen F\u00e4llen erst eine solche Beschr\u00e4nkung Verfahren mit vertretbarem Aufwand als praktisch f\u00fchrbar erscheinen l\u00e4sst. Der Koalitionsvertrag scheint dem Petitum durch erweiterte Einstellungsm\u00f6glichkeiten Rechnung tragen zu wollen.<\/p>\n<h2>Modernisierung der Verfahren?<\/h2>\n<p>Dass die StPO und das OWiG Vorgaben machen, die bei Verfahren gegen Unternehmen f\u00fcr alle Beteiligten nur Last ohne rechtsstaatlichen Gewinn bedeuten, ist schon oft diskutiert worden. Das Bundeskartellamt hat hier zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium und den Professoren Thomas Ackermann, Gerhard Dannecker und Klaus F. G\u00e4rditz im Expertenkreis Kartellsanktionenrecht intensiv \u00fcber Defizite der bisherigen verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen debattiert (vgl. <a href=\"http:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Meldung\/DE\/AktuelleMeldungen\/2015\/13_01_2015_AG_Kartellsanktionenrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zwischenbericht<\/a> des Bundeskartellamts).<\/p>\n<p>Der Koalitionsvertrag bietet Ansatzpunkte f\u00fcr eine Entschlackung der Verfahrensordnungen (Rz. 5791 ff.). Die wahrscheinlichen Koalitionspartner k\u00fcndigen eine Modernisierung der Strafprozessordnung und die Beschleunigung von Strafverfahren an, u.a. \u00fcber eine Modernisierung des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/249.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Selbstleseverfahrens<\/a>. Das d\u00fcrfte gerade auch in einem Unternehmenssanktionenrecht Bedeutung erlangen. Die Ausf\u00fchrungen zu \u201eInternal Investigations\u201c sind noch vage, d\u00fcrften aber vielleicht auch durch die Erfolge der kartellrechtlichen Kronzeugenpraxis inspiriert worden sein.<\/p>\n<h2>Auswirkungen auf Kartellverfahren<\/h2>\n<p>Alles in allem ein anspruchsvolles und schwieriges Programm. Welche Auswirkungen das Koalitionsprojekt auf die Kartellverfolgung haben wird, h\u00e4ngt im Wesentlichen von der konkreten Ausgestaltung ab. Der oben genannte K\u00f6lner Entwurf beschr\u00e4nkt sich ebenso wie die damalige NRW-Initiative zum Unternehmensstrafrecht auf Delikte, die bei nat\u00fcrlichen Personen Straftaten sind. Verst\u00f6\u00dfe gegen Kartellrecht sind im Regelfall Ordnungswidrigkeiten. Und die gelegentlich diskutierte Kriminalisierung der Kartelltaten f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen ist \u2013 jedenfalls von den Landesjustizministern \u2013 erst im vorletzten <a href=\"http:\/\/www.jm.nrw.de\/JM\/jumiko\/beschluesse\/2016\/Herbstkonferenz-2016\/index.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Jahr<\/a> ad acta gelegt worden. Dann blieben zwar unmittelbare Auswirkungen auf den Bereich des (in der Kartellrechtspraxis bedeutsamen) Submissionsbetrugs beschr\u00e4nkt. Dass aber das Unternehmensordnungswidrigkeitenrecht von der Einf\u00fchrung eines auf Straftaten fokussierten Unternehmenssanktionenrechts im \u00dcbrigen unber\u00fchrt bliebe, ist nicht zu erwarten.<\/p>\n<p>Generell kann das Kartellrecht viele und wichtige Impulse geben, ist es doch eines der ganz wenigen Rechtsgebiete, in denen die Unternehmenssanktionierung in der Praxis weitgehend als funktionsf\u00e4hig bewertet wird. Das lag u.a. auch an Sonderregelungen f\u00fcr das Kartellrecht, die mit manchen Traditionen des hergebrachten Sanktionenrechts brachen, sich aber jetzt als vorbildlich darstellen. Aus Sicht der Kartellrechtsdurchsetzung ist nat\u00fcrlich auch darauf zu achten, dass im Rahmen der Neuregelung des gesamten Unternehmenssanktionenrechts nicht als unbeabsichtigter Kollateralschaden die Funktionsf\u00e4higkeit des Kartellordnungswidrigkeitenrechts eingeschr\u00e4nkt wird. Es wird eine spannende Diskussion werden\u2026<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Der Autor Prof. Dr. Konrad Ost ist Honorarprofessor f\u00fcr Kartellrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universit\u00e4t Bonn und Vizepr\u00e4sident des Bundeskartellamts \u2013 seine Beitr\u00e4ge sind keine Stellungnahmen des Bundeskartellamtes.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>D\u2019Kart ist offen f\u00fcr Gastbeitr\u00e4ge. Einsendungen nehmen wir gern per E-Mail an team at d-kart.de entgegen. Wir behalten uns aber nat\u00fcrlich die redaktionelle Entscheidung vor.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es soll ja um die Inhalte gehen, das h\u00f6rt man dieser Tage immer wieder. Und so widmet sich unser Autor Konrad Ost, Vizepr\u00e4sident des Bundeskartellamts, einer fachlichen Frage aus dem Koalitionsvertrag. Es geht um das Kapitel \u201eUnternehmenssanktionen\u201c, das das Kartellbu\u00dfgeldrecht einschneidend \u00e4ndern k\u00f6nnte. Rupprecht Podszun hat in diesem Blog die wesentlichen Aussagen des (wahrscheinlichen) Koalitionsvertrages kommentiert, die direkt Bezug auf das Kartellrecht nehmen. F\u00fcr den Kartellrechtler wenig spektakul\u00e4r klingt ein Absatz, der unter der \u00dcberschrift \u201eUnternehmenssanktionen\u201c vereinbart wurde: Zeilen 5912&#8230;<\/p>\n<p class=\"read-more\"><a class=\"btn btn-default\" href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2018\/02\/15\/koalitionsvertrag-und-kartellverfolgung\/\"> Read More<span class=\"screen-reader-text\">  Read More<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":821,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[99,109,110,111,108],"class_list":["post-823","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-koalitionsvertrag","tag-ost","tag-sanktionen","tag-strafrecht","tag-unternehmenssanktionen"],"translation":{"provider":"WPGlobus","version":"3.0.0","language":"en","enabled_languages":["de","en"],"languages":{"de":{"title":true,"content":true,"excerpt":false},"en":{"title":false,"content":false,"excerpt":false}}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/823","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=823"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/823\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":832,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/823\/revisions\/832"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/821"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=823"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=823"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=823"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}