{"id":805,"date":"2018-02-07T15:45:17","date_gmt":"2018-02-07T14:45:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.d-kart.de\/?p=805"},"modified":"2018-02-07T15:45:17","modified_gmt":"2018-02-07T14:45:17","slug":"koali-la-la-land","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2018\/02\/07\/koali-la-la-land\/","title":{"rendered":"Koali-la-la-land"},"content":{"rendered":"<p><em><a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/ssnippets-7-in-champagnerlaune\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Veuve Groquot!<\/a> Der Koalitionsvertrag liegt vor. Exklusiv f\u00fcr die SPD-Mitglieder unter unseren Leserinnen und Lesern haben wir auf die Schnelle die kartellrechtlich relevanten Punkte zusammengetragen. So k\u00f6nnen Sie sich ein Urteil bilden, wenn Sie \u00fcber die n\u00e4chste Bundesregierung abstimmen. Rupprecht Podszun ist \u2013 ohne Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit \u2013 durch die 177 Seiten, Stand: 7.2.2018, <a href=\"http:\/\/www.handelsblatt.com\/downloads\/20936422\/2\/koalitionsvertrag_7-2-2018.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">11.45 Uhr<\/a>, gezappt und hat sich angeschaut, was da kommen mag. Auf geht\u2019s durch Koa-la-la-land!<\/em><\/p>\n<p>Erstmal zum Kopf des Ganzen: Der bisherige Kanzleramtschef und kurzzeitige Finanzminister Peter Altmaier soll das Bundeswirtschaftsministerium f\u00fchren, das f\u00fcr Wettbewerb und Kartellrecht zust\u00e4ndig ist. Das bedeutet: Das BMWi ist eines der H\u00e4user, die die Farbe wechseln, was traditionell einige Personalentscheidungen mit sich bringen d\u00fcrfte. Sie k\u00f6nnen ja mal in der Zwischenzeit \u00fcberlegen, wer vorher so das BMWi gef\u00fchrt hat. Am Schluss dieses Textes &#8211; Achtung, Spannungsbogen! &#8211; gibt es dazu noch eine Information, die mich \u00fcberrascht hat. Peter <a href=\"https:\/\/twitter.com\/peteraltmaier?lang=de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Altmaier<\/a> hat in Saarbr\u00fccken Jura studiert und vor seiner politischen Laufbahn bei der EU-Kommission gearbeitet. Das ist ein Anfang.<\/p>\n<h2>Zur Sache:<\/h2>\n<p>Es gibt mehrere Abschnitte zum Kartellrecht, und nat\u00fcrlich steht alles unter dem Stern der Digitalisierung.<\/p>\n<p><em>Zeilen 1943 ff: \u201eDort, wo erforderlich, werden wir das Kartellrecht modernisieren, um exzellente regulatorische Rahmenbedingungen f\u00fcr die deutsche und europ\u00e4ische Digitalwirtschaft zu schaffen. Dazu geh\u00f6ren auch die Verfahrensbeschleunigung und eine Neufassung der Marktabgrenzung, um der Entwicklung der Plattform\u00f6konomie Rechnung zu tragen und die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der deutschen Wirtschaft sicherzustellen. Dazu werden wir die Marktbeobachtung verst\u00e4rken und durch spezialisiertes Personal intensivieren.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Finde ich, auf den ersten Blick hin, recht gut! Dass eine Verfahrensbeschleunigung n\u00f6tig ist, wissen wir seit <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/der-grosse-donner-hat-sich-alphabet-vergoogelt\/\">Google<\/a>. Schon lange bin ich der Auffassung, dass die Marktabgrenzung einer Erneuerung bedarf, sie dient der Sachverhaltserfassung, nicht der Festlegung kleinster Nischenbereiche zwecks Marktanteilsberechnung. Und der Vorschlag, digital spezialisiertes Personal ins Bundeskartellamt zu holen, der hei\u00dft bei uns \u201eProjekt Chief Technologist\u201c und ist ein pet project von uns!<\/p>\n<p>Etwas unverbunden geht es an anderer Stelle weiter, dazwischen geht es um solche Sachen wie E-Sports, lebensbegleitendes Lernen, Interoperabilit\u00e4t von TK-Diensten, B\u00fcrgerbusse und Cybersicherheit. Aber rund 800 Zeilen weiter ist das Kartellrecht wieder dran:<\/p>\n<p><em>Zeilen 2751 ff: \u201eWir brauchen eine Modernisierung des Kartellrechts in Bezug auf die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaftswelt. Wir wollen das Wettbewerbsrecht f\u00fcr digitale Gesch\u00e4ftsmodelle erg\u00e4nzen. Wir wollen die Verfahren im allgemeinen Wettbewerbsrecht sp\u00fcrbar beschleunigen, ohne dabei rechtsstaatliche Garantien einzuschr\u00e4nken. Ein wichtiger Schritt sollte dabei die St\u00e4rkung des Instrumentariums der einstweiligen Ma\u00dfnahmen sein. F\u00fcr die Wettbewerbsbeh\u00f6rde soll ein vorl\u00e4ufiges Einschreiten schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens erleichtert werden, damit irreparable Sch\u00e4den f\u00fcr den Wettbewerb wirksam verhindert werden.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Hier werden die Vorschl\u00e4ge also konkret, wir d\u00fcrfen uns auf einstweilige Ma\u00dfnahmen des BKartA gefasst machen. Die Befugnis ist in <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gwb\/__32a.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 32a GWB<\/a> ja schon vorhanden. Wie gut das funktioniert, bleibt abzuwarten. Was im Kartellrecht zu erg\u00e4nzen ist, um Digitalisierung und Globalisierung besser abzufangen, ist eine spannende Frage, die ja derzeit auch landauf landab diskutiert wird. Ich halte es f\u00fcr ein gutes Zeichen, wenn dieses Thema in Deutschland auf die politische Agenda kommt \u2013 wenn auch der Ausgang v\u00f6llig ungewiss ist.<\/p>\n<p><em>\u201eWir ben\u00f6tigen neben dem allgemeinen Wettbewerbsrecht eine kompetentere und aktivere systematische Marktbeobachtung. Die Wettbewerbsbeh\u00f6rde muss Missbrauch von Marktmacht vor allem auf sich schnell ver\u00e4ndernden M\u00e4rkten z\u00fcgig und effektiv abstellen k\u00f6nnen. Dazu werden wir die wettbewerbsbeh\u00f6rdliche Aufsicht weiterentwickeln, insbesondere im Hinblick auf Missbr\u00e4uche von Plattformunternehmen. Gleichzeitig wollen wir im Wettbewerbsrecht alle Voraussetzungen daf\u00fcr schaffen, in Deutschland und Europa die Entstehung von Digitalkonzernen zu erm\u00f6glichen, die international eine wettbewerbsf\u00e4hige Gr\u00f6\u00dfe erreichen. Um Eckpunkte f\u00fcr entsprechende Reformen zu entwickeln, setzen wir eine Kommission \u201eWettbewerbsrecht 4.0\u201c ein. Wir streben die Harmonisierung und Zusammenf\u00fchrung der rechtlichen Grundlagen im Digitalbereich an. Wir wollen die Einrichtung einer Digitalagentur pr\u00fcfen, die die Bundesregierung als nachgeordnete Beh\u00f6rde in der Umsetzung der Ma\u00dfnahmen unterst\u00fctzt. Dazu geh\u00f6ren z. B. die Telekommunikations- und Plattformregulierung oder Marktbeobachtung.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Was die Marktbeobachtung und die \u201ewettbewerbsbeh\u00f6rdliche Aufsicht\u201c angeht, so sind wir gespannt \u2013 immerhin haben wir mit der (nun auch verbraucherrechtlichen) Sektoruntersuchung und der Monopolkommission ja Ans\u00e4tze, um das zu leisten.<\/p>\n<h2>Ausnahmeritis<\/h2>\n<p>Nat\u00fcrlich, schluchz, gibt es auch wieder Ausnahmen vom Kartellrecht:<\/p>\n<p><em>Zeilen 1672 ff: \u201eUm den Ausbau in bisher unterversorgten Gebieten wirtschaftlicher zu machen, wollen wir den Mobilfunkanbietern f\u00fcr ein nationales Roaming durch entsprechende \u00c4nderungen im Telekommunikations- und Kartellrecht Absprachen erlauben.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Das scheint mir auf den ersten Blick relativ unproblematisch, wenn man sich auf den Arbeitsgemeinschaftsgedanken oder Art. 101 Abs. 3 AEUV bezieht. Das hier ist schon eher ein Aufreger:<\/p>\n<p><em>Zeilen 2922 ff: \u201eF\u00fcr die Vereinbarkeit des Kartellrechts mit dem Genossenschaftswesen, das wir st\u00e4rken wollen, werden wir die entsprechenden Bedingungen schaffen und daf\u00fcr Leitlinien f\u00fcr die Vereinbarkeit mit dem deutschen Kartellrecht entwickeln.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Wir sind gespannt, wie diesmal die L\u00f6sung ausf\u00e4llt: Ausnahme, Freistellung, 106 AEUV?<\/p>\n<p>Und auch bei den letzten Dingen ist das Kartellrecht wohl k\u00fcnftig au\u00dfen vor:<\/p>\n<p><em>Zeilen 4572 ff: \u201eWir wollen pr\u00fcfen, ob eine Herausnahme der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen durch eine entsprechende Klarstellung in \u00a7 69 Abs. 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch V erforderlich ist.\u201c<\/em><\/p>\n<h2>Und sonst?<\/h2>\n<p>Apropos Sonderbereiche: Beim Durchfliegen ist es schon sehr spannend zu lesen, welche Lobby was in den Koalitionsvertrag, der mit seinen 177 Seiten nicht gerade schmal ausgefallen ist, hereindr\u00fccken konnte.<\/p>\n<p>Was fehlt: Zum Beispiel ein klare Bekenntnis zum T\u00e4tigwerden des Bundeskartellamts im Verbraucherschutz. Hier wird eher auf Instrumente wie die Marktw\u00e4chter der Verbraucherzentralen und die Musterfeststellungsklage gesetzt.<\/p>\n<p>Ob das jetzt f\u00fcr eine Koalition reicht, m\u00f6ge jede\/r Sozialdemokrat\/in f\u00fcr sich entscheiden. Aus kartellrechtlicher Perspektive w\u00fcrde ich vorl\u00e4ufig sagen: Damit l\u00e4sst sich arbeiten. Allerdings ist angesichts der zahllosen industriepolitischen Soundbites im Text noch offen, welche \u00dcberraschung sich vielleicht noch hinter der einen oder anderen Formulierung des Koalitionsvertrags verbirgt. Der Wettbewerb hat ja immer eine sehr viel schw\u00e4chere Lobby als eine starke Einzelvertretung.<\/p>\n<p>Aber darum soll sich jetzt Peter Altmaier k\u00fcmmern. \u00dcbrigens: Altmaier w\u00e4re der erste CDU-Bundeswirtschaftsminister seit 1966! <a href=\"http:\/\/www.kas.de\/wf\/de\/37.8319\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurt Schm\u00fccker<\/a>, der von 1963 bis 1966 amtierte, war der letzte CDU-Amtschef. Er hat die Stiftung Warentest und die Wirtschaftsweisen begr\u00fcndet, er galt als \u00fcberzeugter Europ\u00e4er und als enger Vertrauter von Ludwig Erhard. Das ist doch eigentlich eine ganz interessante Traditionslinie.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Veuve Groquot! Der Koalitionsvertrag liegt vor. Exklusiv f\u00fcr die SPD-Mitglieder unter unseren Leserinnen und Lesern haben wir auf die Schnelle die kartellrechtlich relevanten Punkte zusammengetragen. So k\u00f6nnen Sie sich ein Urteil bilden, wenn Sie \u00fcber die n\u00e4chste Bundesregierung abstimmen. Rupprecht Podszun ist \u2013 ohne Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit \u2013 durch die 177 Seiten, Stand: 7.2.2018, 11.45 Uhr, gezappt und hat sich angeschaut, was da kommen mag. Auf geht\u2019s durch Koa-la-la-land! Erstmal zum Kopf des Ganzen: Der bisherige Kanzleramtschef und kurzzeitige Finanzminister&#8230;<\/p>\n<p class=\"read-more\"><a class=\"btn btn-default\" href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2018\/02\/07\/koali-la-la-land\/\"> Read More<span class=\"screen-reader-text\">  Read More<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":807,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[101,99,100,98],"class_list":["post-805","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-digitale-oekonomie","tag-koalitionsvertrag","tag-missbrauchsaufsicht","tag-wettbewerbspolitik"],"translation":{"provider":"WPGlobus","version":"3.0.0","language":"en","enabled_languages":["de","en"],"languages":{"de":{"title":true,"content":true,"excerpt":false},"en":{"title":false,"content":false,"excerpt":false}}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/805","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=805"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/805\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":812,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/805\/revisions\/812"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/807"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=805"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=805"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=805"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}