{"id":342,"date":"2017-08-29T14:14:17","date_gmt":"2017-08-29T12:14:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.d-kart.de\/?p=342"},"modified":"2017-08-29T14:14:17","modified_gmt":"2017-08-29T12:14:17","slug":"compliancesysteme-als-mildernder-umstand-neues-vom-bgh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2017\/08\/29\/compliancesysteme-als-mildernder-umstand-neues-vom-bgh\/","title":{"rendered":"Compliancesysteme als mildernder Umstand? Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p>Verst\u00f6\u00dfe gegen das Kartellrecht sind extrem teuer. Es liegt daher im Interesse der Unternehmen, solche Verst\u00f6\u00dfe zu vermeiden &#8211; auch wegen einer potentiellen <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/organhaftung-fuer-kartellbussgelder-zurueck-auf-los\/\">Organhaftung<\/a>. Aus diesem Grund werden Compliancesysteme eingerichtet, die auf die Verhinderung von Rechtsverst\u00f6\u00dfen, insbesondere von Kartellrechtsverst\u00f6\u00dfen, gerichtet sind. Sind diese Systeme erfolgreich und verhindern tats\u00e4chlich Rechtsverst\u00f6\u00dfe, so hat sich der betriebene (erhebliche) Aufwand gelohnt. Was aber, wenn es trotz eines teuren Compliancesystems zu Kartellrechtsverst\u00f6\u00dfen gekommen ist? War dann alles umsonst?<\/p>\n<h3>Vertrauen ist schlecht, Kontrolle ist schlimmer?<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Praxis lautet die Antwort vielfach ja. Die europ\u00e4ische Kommission und das Bundeskartellamt sind der Auffassung, dass sich Compliancesysteme nicht bu\u00dfgeldmindernd auswirken. Die etwas simplistische Begr\u00fcndung lautet: der begangene Kartellrechtsversto\u00df zeige ja, dass das Compliancesystem unzureichend gewesen sei. Diese Auffassung ist immer wieder auf Kritik gesto\u00dfen (Vgl. nur <a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/Dokument?vpath=bibdata\\zeits\\ccz\\2013\\cont\\ccz.2013.1.1.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Gehring\/Kasten\/M\u00e4ger<\/em>, Unternehmensrisiko Compliance?, CCZ 2013, 1<\/a>). In der Tat vermag sie so nicht zu \u00fcberzeugen. Denn nat\u00fcrlich lassen sich Rechtsverst\u00f6\u00dfe nie sicher vermeiden. Die Einrichtung eines \u2013 ernst gemeinten \u2013 Compliancesystems zeigt aber immerhin, dass das betreffende Unternehmen eine rechtstreue Einstellung hat. Dies sollte bei der Bu\u00dfgeldbemessung jedenfalls dann ber\u00fccksichtigt werden, wenn der Kartellrechtsversto\u00df nicht von der Unternehmensspitze ausging. Die Schuld eines solchen Unternehmens ist geringer als die eines Unternehmens, welches keinerlei Anstrengungen unternommen hat, Kartellrechtsverst\u00f6\u00dfe zu vermeiden. Dennoch wird das Bestehen eines Compliancesystems nicht bu\u00dfgeldmindernd ber\u00fccksichtigt (bzw., was identisch w\u00e4re, das Fehlen eines Compliancesystems nicht bu\u00dfgelderh\u00f6hend). Im Gegenteil: ein Compliancesystem kann sich nachteilig auswirken, weil es als ein Indiz f\u00fcr das Bestehen einer wirtschaftlichen Einheit gewertet wird, wodurch es zu einer konzernweiten Haftung f\u00fcr das Bu\u00dfgeld kommen kann (<a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=139754&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">EuGH, Urt. v. 18.7.2013, Rs. C-501\/11 P \u2013 Schindler Holding u.a. \/ Kommission, Rn. 113\u00a0f.<\/a>).<\/p>\n<h3>Fine, fine, fine!<\/h3>\n<p>Ganz grunds\u00e4tzlich stehen die Rechtsprechung und auch der Gesetzgeber s\u00e4mtlichen Ideen skeptisch gegen\u00fcber, welche das Bu\u00dfgeldaufkommen verringern k\u00f6nnten: nach der Rechtsprechung des EuGH besteht im Kartellrecht keine M\u00f6glichkeit, sich auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum zu berufen (<a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?doclang=DE&amp;text=&amp;pageIndex=0&amp;part=1&amp;mode=DOC&amp;docid=138602&amp;occ=first&amp;dir=&amp;cid=1067733\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">EuGH, Urt. v. 18.6.2013, Rs. C-681\/11 \u2013 Schenker &amp; Co. AG<\/a>, dazu <a href=\"https:\/\/wuw-online.owlit.de\/document.aspx?hitnr=0&amp;t=636396032221385303&amp;url=rn%3aroex%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2f03%2f02%2f01%2fzsa%2fwuw%2f92%2f8%2f928a6452b4e6baf4881aa85faab2acea.xml&amp;ref=hitlist_hl\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Kersting<\/em>, WuW 2013, 845<\/a>). Privilegierungen f\u00fcr den Kronzeugen beim Kartellschadensersatz erfolgen ausschlie\u00dflich zulasten der Gesch\u00e4digten. Eine teilweise R\u00fcckzahlung bereits gezahlter Bu\u00dfgelder im Hinblick auf sp\u00e4ter geleisteten Schadensersatz ist nicht vorgesehen, obwohl Bu\u00dfgelder auch gewinnabsch\u00f6pfend wirken sollen. Art.\u00a018 Abs.\u00a03 der Kartellschadensersatzrichtlinie (2014\/104\/EU) sieht die M\u00f6glichkeit einer Bu\u00dfgeldminderung insofern nur vor, wenn eine Schadensersatzzahlung infolge eines Vergleichs geleistet wird, bevor die Wettbewerbsbeh\u00f6rde die Verh\u00e4ngung einer Geldbu\u00dfe beschlie\u00dft. Es ist geradezu symptomatisch, dass der deutsche Gesetzgeber auf eine ausdr\u00fcckliche Umsetzung dieser (engen) Regelung verzichtet hat (dazu <a href=\"https:\/\/wuw-online.owlit.de\/document\/zeitschriften\/wirtschaft-und-wettbewerb\/2016\/heft-09\/abhandlungen\/umsetzung-der-kartellschadensersatzrichtlinie\/MLX_f7c7?authentication=none\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Kersting\/Preu\u00df<\/em>, Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie durch die 9. GWB-Novelle, WuW-Onlinebeitrag vom 15.8.2016 WuW 1211285, L1 (L11)<\/a> (Druckfassung WuW 2016, 394 (399)). Die Liste l\u00e4sst sich fortsetzen: im Bu\u00dfgeldrecht wird eine Konzernhaftung etabliert, um die sogenannte <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/die-wichtigsten-normen-der-gwb-novelle\/\">Wurstl\u00fccke zu schlie\u00dfen<\/a>. Gleichzeitig wird aber auf die durch die Richtlinie gebotene Einf\u00fchrung einer auch zivilrechtlichen Konzernhaftung verzichtet (siehe nur <a href=\"https:\/\/wuw-online.owlit.de\/document\/zeitschriften\/wirtschaft-und-wettbewerb\/2016\/heft-07-08\/gastkommentar\/kartellopfer-in-der-gerechtigkeitslucke\/MLX_d3b6?authentication=none\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Kersting<\/em>, WuW 2016, 329<\/a>). Die grunds\u00e4tzlich vorgesehene und auch verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit von Kartellgeldbu\u00dfen wird in der Praxis dadurch erschwert, dass Geldbu\u00dfen stets pauschal ein ausschlie\u00dflich ahndender Charakter beigemessen wird und sogar die Auffassung vertreten wird, ein Abzug sei europarechtlich verboten (dazu <a href=\"http:\/\/www.nomos-shop.de\/Dr%C3%BCen-Kersting-Steuerrechtliche-Abzugsf%C3%A4higkeit-Kartellgeldbu%C3%9Fen-Bundeskartellamtes\/productview.aspx?product=27204\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>Dr\u00fcen\/Kersting<\/em>, Steuerrechtliche Abzugsf\u00e4higkeit von Kartellgeldbu\u00dfen des Bundeskartellamts, 2016<\/a>).<\/p>\n<h3>Der BGH eilt zur Rettung?<\/h3>\n<p>M\u00f6glicherweise ist jetzt allerdings etwas Bewegung in die Diskussion gekommen. Der 1.\u00a0Strafsenat des BGH (<a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=78723&amp;pos=0&amp;anz=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGH, Urt. v. 9.5.2017, 1 StR 265\/16<\/a>, BeckRS 2017, 114578) hat unter dem Vorsitz des Kartellrechtssenatsmitglieds VorsRiBGH Dr. Rolf Raum in einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Bestechung bei R\u00fcstungsgesch\u00e4ften die Auffassung vertreten, dass bei der Bu\u00dfgeldbemessung sowohl das Bestehen eines Compliancesystems als auch die nachtr\u00e4gliche Einrichtung eines solchen zu ber\u00fccksichtigen seien. Die betreffende Randziffer\u00a0118 des Urteils ist knapp und verdient eine w\u00f6rtliche Erw\u00e4hnung:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eIm Hinblick auf die H\u00f6he der gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a030 Abs.\u00a01 OWiG neu zu bemessenden Geldbu\u00dfe gegen die Nebenbeteiligte wird das neue Tatgericht Gelegenheit haben, die Vorschriften des \u00a7\u00a030 Abs.\u00a03, \u00a7\u00a017 Abs.\u00a04 Satz\u00a01 OWiG in den Blick zu nehmen, nach denen die Geldbu\u00dfe den wirtschaftlichen Vorteil, der aus der Ordnungswidrigkeit gezogen worden ist, \u00fcbersteigen soll. F\u00fcr die Bemessung der Geldbu\u00dfe ist zudem von Bedeutung, inwieweit die Nebenbeteiligte ihrer Pflicht, Rechtsverletzungen aus der Sph\u00e4re des Unternehmens zu unterbinden, gen\u00fcgt und ein effizientes Compliance-Management installiert hat, das auf die Vermeidung von Rechtsverst\u00f6\u00dfen ausgelegt sein muss (vgl. Raum in Hastenrath, Compliance &#8211; Kommunikation, 2. Aufl., S.\u00a031\u00a0f.). Dabei kann auch eine Rolle spielen, ob die Nebenbeteiligte in der Folge dieses Verfahrens entsprechende Regelungen optimiert und ihre betriebsinternen Abl\u00e4ufe so gestaltet hat, dass vergleichbare Normverletzungen zuk\u00fcnftig jedenfalls deutlich erschwert werden.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<h3>Eine sch\u00f6ne Fassade soll nicht vor Strafe sch\u00fctzen<\/h3>\n<p>Ob dieser Ansto\u00df aus dem Steuerrecht und dem Strafrecht ausreicht, um auch im Kartellrecht festgefahrene Wege zu verlassen ist freilich ungewiss. Zu hoffen ist es allemal. Dabei geht es nat\u00fcrlich nicht darum, Unternehmen hinter den (wom\u00f6glich potemkinschen) Brandmauern eines Compliancesystems Schutz vor Kartellverfolgung zu gew\u00e4hren. Es geht nicht um einen Verzicht auf Bebu\u00dfung, sondern um eine blo\u00dfe Minderung des Bu\u00dfgelds. Letztlich geht es um eine schuldangemessene Bebu\u00dfung. Rechtspolitisch ist es auch durchaus w\u00fcnschenswert, Anreize f\u00fcr die Etablierung von Compliancesystemen und ihre fortlaufende Verbesserung zu setzen. Gerichtsentscheidungen, welche f\u00fcr eine Bu\u00dfgeldreduzierung auch die Tauglichkeit von Compliancesystemen zu bewerten haben w\u00fcrden, k\u00f6nnten dabei helfen, Standards f\u00fcr eine Best-Practice bei Compliancesystemen zu entwickeln und durchzusetzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verst\u00f6\u00dfe gegen das Kartellrecht sind extrem teuer. Es liegt daher im Interesse der Unternehmen, solche Verst\u00f6\u00dfe zu vermeiden &#8211; auch wegen einer potentiellen Organhaftung. Aus diesem Grund werden Compliancesysteme eingerichtet, die auf die Verhinderung von Rechtsverst\u00f6\u00dfen, insbesondere von Kartellrechtsverst\u00f6\u00dfen, gerichtet sind. Sind diese Systeme erfolgreich und verhindern tats\u00e4chlich Rechtsverst\u00f6\u00dfe, so hat sich der betriebene (erhebliche) Aufwand gelohnt. Was aber, wenn es trotz eines teuren Compliancesystems zu Kartellrechtsverst\u00f6\u00dfen gekommen ist? War dann alles umsonst? Vertrauen ist schlecht, Kontrolle ist schlimmer? F\u00fcr&#8230;<\/p>\n<p class=\"read-more\"><a class=\"btn btn-default\" href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2017\/08\/29\/compliancesysteme-als-mildernder-umstand-neues-vom-bgh\/\"> Read More<span class=\"screen-reader-text\">  Read More<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":355,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[46,45,44,47],"class_list":["post-342","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-bundesgerichtshof","tag-bussgeld","tag-compliance","tag-compliancesysteme"],"translation":{"provider":"WPGlobus","version":"3.0.0","language":"en","enabled_languages":["de","en"],"languages":{"de":{"title":true,"content":true,"excerpt":false},"en":{"title":false,"content":false,"excerpt":false}}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/342","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=342"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/342\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":354,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/342\/revisions\/354"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/355"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=342"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=342"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=342"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}