{"id":3081,"date":"2019-11-29T16:27:28","date_gmt":"2019-11-29T15:27:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.d-kart.de\/?p=3081"},"modified":"2019-11-29T16:30:07","modified_gmt":"2019-11-29T15:30:07","slug":"conference-debriefing-16-10-gwb-novelle-fiw","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2019\/11\/29\/conference-debriefing-16-10-gwb-novelle-fiw\/","title":{"rendered":"Conference Debriefing (16): Die 10. GWB-Novelle beim 6. Berliner Kolloquium des FIW"},"content":{"rendered":"\n<p><em>W\u00e4hrend das Team von D\u2019Kart noch P\u00e4ckchen f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/blog\/tag\/antitrust-advent-calendar\/\">die dritte Ausgabe des Antitrust Advent Calendar<\/a> packt, der am 1.12. beginnen wird, geht andernorts die Diskussion um die 10. GWB-Novelle weiter, z.B. in Berlin, wohin das FIW geladen hat, um die Pl\u00e4ne hochrangig zu diskutieren. Florian Bien war dabei.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Veranstaltung:<\/strong> <a href=\"http:\/\/www.fiw-online.de\/de\/veranstaltungen\/berliner-kolloquium\">6. Berliner Kolloquium<\/a> des FIW, des Forschungsinstituts f\u00fcr Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anlass und Thema: <\/strong>Die bevorstehende 10. GWB-Novelle. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Diskussionsgrundlage:<\/strong> Die vorl\u00e4ufige Fassung des immer noch nicht\noffiziell ver\u00f6ffentlichten <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/blog\/2019\/10\/14\/der-referentenentwurf-zum-gwb\/\">Referentenentwurfs<\/a>, den D\u2019Kart der Kartellrechtsgemeinde enth\u00fcllt\nhat und den <em>Bechtold<\/em> schon einmal ein\nwenig aufbereitet hat (NZKart 2019, 624 ff.). <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ort &amp; Zeit: <\/strong>R\u00e4umlichkeiten des BDA im Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin (nahe dem Roten\nRathaus), 27.11.2019 <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Diskutanten: <\/strong>Dr. Philipp Steinberg (BMWi), Andreas Mundt (BKartA), Prof. Achim Wambach (ZEW, Monopol\u00adkommission, Kommission 4.0), die wettbewerbspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von CDU\/CSU, Dr. Matthias Heider, und B\u00fcndnis 90\/Gr\u00fcne, Katharina Dr\u00f6ge, und ein interessiertes Publikum, das sich aus rund 70 Unternehmensvertretern, Rechtsanw\u00e4lten, \u00f6konomischen Beratern und Wissenschaftlern (m\/w\/d) zusammensetzte. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Diskussionsleitung: <\/strong>Block 1 (Digitalisierung): Dr. Joachim Lang (BDI); Block 2 (ECN+, Fusionskontrolle, Kooperationen, Schadensersatz): Dr. Angelika Westerwelle (FIW).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br><strong>Ist mit #GWB10 Deutschland nun in die H\u00e4nde der <em>Antitrust Hipster<\/em> gefallen?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>In seinem engagierten\nEingangsstatement warnte <em>Lang<\/em> vor zu\nviel Aktivismus der \u201eAntitrust Hipster\u201c, die sich nach Jahren des\nordnungspolitischen Laissez-faire nunmehr an den rabiaten Methoden der 20er\nJahre orientieren wollten. (Gemeint war vielleicht das Entflechtungsurteil des\nUS Supreme Court Urteil <em>Standard Oil\nCo. of New Jersey v. United States<\/em>, 221 U.S. 1 [1911]). <em>Lang<\/em> prognostizierte mehr Schaden als\nNutzen f\u00fcr die Wirtschaft, die von einem Overkill (den Begriff hat er nicht\nverwendet) an Regulierung ausgebremst zu werden drohe. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br><strong>Dabei gab es ja viele \u201eGesetzgeber\u201c\u2026<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><em>Steinberg<\/em> nannte nicht nur die Vorarbeiten der Kommissionen <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Publikationen\/Wirtschaft\/modernisierung-der-missbrauchsaufsicht-fuer-marktmaechtige-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=15\"><em>Schweitzer\/Haucap\/Kerber\/Welcker<\/em><\/a> oder der <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Artikel\/Wirtschaft\/kommission-wettbewerbsrecht-4-0.html\">Kommission Wettbewerbsrecht 4.0<\/a> als wichtige Inspirationsquellen des Entwurfs.\nDar\u00fcber hinaus lobte er ausdr\u00fccklich auch die gute Zusammenarbeit seiner\nAbteilung mit dem Bundes\u00adkartellamt. Tats\u00e4chlich erweckte der\nKartellamtspr\u00e4sident im Laufe der Diskussion manchmal den Eindruck, Urheber des\nEntwurfs sei seine Beh\u00f6rde. Wie sich zeigte, haben auf dieser informellen Ebene\naber u. a. auch schon die spezialisierten Abgeordneten der Regierungsparteien\nEinfluss auf den Inhalt genommen. Die verz\u00f6gerte Ver\u00f6ffentlichung des\nReferentenentwurfs schob <em>Steinberg<\/em> den\nKollegen vom BMJV in die Schuhe, die sich m\u00f6glicherweise f\u00fcr die Blockade des Entwurfs\nf\u00fcr ein Verbandssanktionengesetz (\u201eUnternehmensstrafrecht\u201c) durch das BMWi\nrevanchierten. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br><strong>Zum Inhalt: Revolution oder nur Klarstellungen?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Als Globalziel des\n\u201eDigitalisierungspakets\u201c im GWB nannte <em>Steinberg<\/em>\ndie Verbesserung des Marktzugangs f\u00fcr KMU. Bei den meisten \u00c4nderungen, etwa der\nexpliziten Aufnahme von Daten in den Tatbestand der Essential Facilities\nDoktrin (\u00a7 19 II Nr. 4 GWB), handle es sich eher um Klarstellungen als um echte\nRevolutionen. Entsprechendes gelte f\u00fcr das nunmehr ausdr\u00fccklich normierte\nKonzept der Intermediationsmacht (neben der Angebots- und Nachfragemacht) als einem\nzus\u00e4tzlichen Kriterium f\u00fcr die Feststellung von Marktmacht. Das Bundeskartellamt\nhabe viele der legislativen Neuerungen schon jetzt genutzt. Hervorzuheben sei,\ndass aufgrund der Streichung des Merkmals \u201eKMU\u201c in \u00a7 20 I GWB zuk\u00fcnftig auch\ngro\u00dfe Unternehmen gegen\u00fcber relativer Marktmacht gesch\u00fctzt seien. Gedacht ist\nhier wohl an Verhaltensweisen wie ein nachteiliges Ranking oder gar De-Listing\nvon missliebigen Anbietern durch starke Plattformen. <\/p>\n\n\n\n<p>Auch<em> Mundt<\/em> sah in den Neuregelungen weniger einen revolution\u00e4ren als\nvielmehr einen evolution\u00e4ren Schritt. In der Vergangenheit h\u00e4tten sich manche\nKlarstellungen allerdings als ausgesprochen hilfreich erwiesen. Wohl in\nAnspielung auf den Beschluss des OLG D\u00fcsseldorf in Sachen\nHotelbuchungsplattformen vom 9.1.2015 erinnerte er an die Regelung \u00a7 18 IIa GWB\n2017 und den im Vorfeld bis zum BGH gef\u00fchrten Streit \u00fcber die Frage, ob M\u00e4rkte,\nauf denen kein monet\u00e4res Entgelt flie\u00dft, in den Anwendungsbereich des\nKartellrechts fallen. <\/p>\n\n\n\n<p>Auch k\u00f6nne man kaum von\neinem nationalen Alleingang sprechen. Vielmehr handle es sich bei den deutschen\nDiskussionen um einen wichtigen Beitrag im europ\u00e4ischen und internationalen\nKonzert vergleichbarer Reformbem\u00fchungen. Ideenwettbewerb ist nach Ansicht <em>Mundts<\/em> hier besonders wichtig. So sei\ndavon auszugehen, dass sich das europ\u00e4ische Kartellrecht in der Zukunft auf der\nGrundlage verschiedener nationaler Erfahrungen und Experimente fortentwickeln\nwerde. <\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"618\" src=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-1-1024x618.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-3075\" srcset=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-1-1024x618.jpg 1024w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-1-300x181.jpg 300w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-1-768x463.jpg 768w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-1-600x362.jpg 600w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-1-440x265.jpg 440w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-1-448x270.jpg 448w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-1.jpg 1505w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><figcaption>Das hochkar\u00e4tig besetzte Podium: Philipp Steinberg, Andreas Mundt,  Joachim Lang, Achim Wambach, Katharina Dr\u00f6ge, Matthias Heider (v.l.n.r.)<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br><strong>Wir haben ja nun schon einige F\u00e4lle gesehen!<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr <em>Mundt<\/em> besteht das Kernproblem in der Frage, wie die Kartellbeh\u00f6rden\ndieser Welt einen echten Impact schaffen k\u00f6nnen. Trotz \u201esch\u00f6ner und guter\nVerfahren\u201c in Bonn, Paris und anderswo habe sich, das r\u00e4umte <em>Mundt<\/em> selbstkritisch ein, noch kein\nrechter Erfolg eingestellt. <em>Mundt<\/em>\nvermied es, m\u00f6gliche Bremser (1. Kartellsenat in einer f\u00fcr das Kartellrecht\nwichtigen deutschen Stadt am Rhein?) zu nennen. <\/p>\n\n\n\n<p>Einen wesentlichen\nVorteil des Entstehungsprozesses der 10. gegen\u00fcber der 9. GWB-Novelle sieht <em>Mundt<\/em> darin, dass der Gesetzgeber\ndiesmal auf der Erfahrung praktischer F\u00e4lle aufbauen k\u00f6nne. Hierauf bezog sich\nwohl die Warnung <em>Wambachs<\/em>, wonach\neine \u201eFallzahl 1\u201c der Empirie nicht zug\u00e4nglich sei und man sich bewusst sein\nm\u00fcsse, dass man bei der Diskussion spezifischer (abstrakt-genereller!)\nRegelungen stets den einen historischen Fall im Kopf habe. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br><strong>Revolution: GAFAM wird zu Um\u00fcmB &#8211; Alle lieben den neuen \u00a7 19a?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Einigkeit bestand auf dem\nPodium jedenfalls in diesem Punkt: Wirklich neu, ja vielleicht revolution\u00e4r\nsind die in \u00a7 19a GWB-E eingef\u00fchrte Kategorie des \u201eUnternehmens mit\n\u00fcberragender markt\u00fcbergreifender Bedeutung f\u00fcr den Wettbewerb\u201c (im Folgenden: Um\u00fcmB,\nauch wenn der Begriff in Berlin nicht gebraucht wurde) und die mit den\nentsprechenden Feststellungen (Abs. 1) und Anordnungen (Abs. 2) des Bundeskartellamts\nverbundenen besonderen Verhaltenspflichten. <em>Steinberg<\/em>\nund <em>Mundt<\/em> verwiesen auf entsprechende\n\u00dcberlegungen im <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/blog\/2019\/03\/21\/furman-report-ein-digitales-kartellrecht-ihrer-majestaet\/\">Furman-Report<\/a> und in dem von <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/competition\/publications\/reports\/kd0419345enn.pdf\">Cr\u00e9mer\/de Montjoye\/Schweitzer<\/a> im Auftrag der Wettbewerbskommissarin erstellten\nBericht. Dort wird von Unternehmen mit \u201estrategic market status\u201c bzw.\n\u201eplatforms as regulators\u201c gesprochen. <\/p>\n\n\n\n<p>Das Verfahren sei\nzweistufig ausgestaltet: In einem ersten, selbstverst\u00e4ndlich anfechtbaren Verwaltungsakt\nstellt das Amt anhand von f\u00fcnf Regelbeispielen die Anwendbarkeit der Norm auf\nein bestimmtes Unternehmen \u2013 <em>Steinberg<\/em>\ndenkt an den exklusiven GAFAM-Kreis \u2013 fest. In einem zweiten Schritt k\u00f6nnen dann\ndie besonderen Verhaltenspflichten, etwa das Verbot der Verhinderung von\nDatenportabilit\u00e4t, greifen. Daf\u00fcr muss das Bundeskartellamt in einem weiteren Verwaltungsakt\nentsprechende Untersagungen f\u00fcr die Zukunft (also \u201eex nunc\u201c) aussprechen. Eine\nr\u00fcckwirkende Kontrolle (ex tunc) scheide auf Basis von \u00a7&nbsp;19a GWB aus. Diesen\nUnterschied zur klassischen Missbrauchsaufsicht h\u00e4lt <em>Mundt<\/em> f\u00fcr besonders wichtig. <\/p>\n\n\n\n<p>Vermutlich werden die beiden\nVerf\u00fcgungen in den meisten F\u00e4llen zeitlich zusammenfallen (das gestattet \u00a7 19a\nAbs. 2 S. 4 GWB-E auch ausdr\u00fccklich). Es ist schwer vorstellbar, dass das Amt\nprophylaktisch eine \u00fcberragende markt\u00fcbergreifende Markt\u00adstellung feststellt,\nohne damit zugleich auch bestimmte Verhaltensvorgaben zu verkn\u00fcpfen. Das w\u00e4re\naus Sicht der Beh\u00f6rde wohl allenfalls dann sinnvoll, wenn man sich zun\u00e4chst vom\nOLG D\u00fcsseldorf bescheinigen lassen m\u00f6chte, dass man es wirklich mit dem\nrichtigen target zu tun hat. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br><strong>Finden <em>Heider<\/em> und <em>Wambach<\/em> diesen Eingriff eigentlich auch gut?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><em>Mundt<\/em> sprach von \u201eKartellrecht Plus\u201c oder auch \u201ekartellrechtsnaher Regulierung\u201c,\nein Begriff, der <em>Heider<\/em> gut gefiel. <em>Heider<\/em> betonte in diesem Zusammenhang,\ndass man sich bewusst f\u00fcr die kartellrechtliche Verankerung und gegen eine\nRegulierung von Plattformen durch AGB-, Datenschutz- oder\nVerbraucherschutzrecht entschieden habe. <em>Mundt<\/em>\ntreibt nat\u00fcrlich die Frage um, wie seine Beh\u00f6rde mit dieser zus\u00e4tzlichen,\nregulierungs\u00e4hnlichen Aufgabe bei unver\u00e4ndertem Personalbestand \u00fcberhaupt\nfertigwerden soll. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Auch <em>Wambach<\/em> best\u00e4tigte Handlungsbedarf angesichts der Marktmacht von\nGAFAM. Der Hinweis auf ihre Machtstellung bedrohende, jederzeit m\u00f6gliche disruptive\nInnovationen (\u201eYahoo-Effekt\u201c) k\u00f6nne heute nicht mehr \u00fcberzeugen und werde\nallenfalls noch in der Marketingabteilung von Google propagiert. <\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend <em>Heider<\/em> die den <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/blog\/2019\/10\/31\/conference-debriefing-15-forum-unternehmensrecht-zur-10-gwb-novelle\/\">Um\u00fcmB<\/a> einger\u00e4umte M\u00f6glichkeit betonte, sich mit Verweis auf einen sachlichen Rechtfertigungsgrund gegen\u00fcber bestimmten in \u00a7 19a II GWB-E aufgez\u00e4hlten Verhaltensanforderungen zu verteidigen, erinnerte <em>Mundt<\/em> an die in \u00a7 19a II 3 GWB-E geregelte Beweislastverteilung: Ein non-liquet geht hier zulasten des Um\u00fcmB. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br><strong>In \u00a7 19 I GWB soll k\u00fcnftig \u201eMissbrauch\u201c statt \u201emissbr\u00e4uchliche Ausnutzung\u201c stehen.<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Das h\u00e4lt <em>Wambach<\/em> f\u00fcr nicht unproblematisch. Den Entwurfsverfassern\ngeht es augenscheinlich darum, das Erfordernis der Kausalbeziehung zwischen\nMarktbeherrschung und Missbrauch zu entsch\u00e4rfen, vielleicht ganz entfallen zu\nlassen. In Anspielung auf die Facebook-Entscheidung des Bundes\u00adkartellamts\nerinnerte <em>Wambach<\/em> an das sog. privacy\nparadox. <em>Wambach<\/em> folgert, dass das Kartellrecht\nmanchmal gar nichts ausrichten k\u00f6nne. Gemeint ist wohl: Verbraucher, die zwar\nbeteuern, sich um den Schutz ihrer Privatsph\u00e4re zu sorgen, sich tats\u00e4chlich\naber nicht wirklich darum k\u00fcmmern (die Facebook-AGB n\u00e4mlich gar nicht zur\nKenntnis nehmen), kann auch effektiver Wettbewerb nicht vor Eingriffen in ihre\nPrivatsph\u00e4re bewahren. Das glaube ich nicht (siehe schon <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/blog\/2017\/12\/20\/das-facebook-verfahren-des-bundeskartellamts-zum-zusammenhang-zwischen-marktbeherrschung-und-missbrauch\/\">hier<\/a>). <em>Wambach<\/em>\njedenfalls pl\u00e4dierte f\u00fcr ein neu einzuf\u00fchrendes \u201eSp\u00fcrbarkeitskriterium\u201c, mit\ndem der Anwendungsbereich der Missbrauchsaufsicht eingeschr\u00e4nkt werden k\u00f6nnte. <\/p>\n\n\n\n<p>Dr.<em> Daniel F\u00fclling<\/em> vom BMWi (als Vertreter <em>Steinbergs<\/em>, der zwischendurch einen Besprechungstermin mit seinem Minister wahrnehmen musste und mit der Andeutung zur\u00fcckkam, so schnell werde es Anh\u00f6rungen zur 10. GWB-Novelle wohl nicht geben) betonte jedenfalls, die ausdr\u00fcckliche Bezugnahme auf die <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/blog\/2019\/08\/30\/en-facebook-vs-bundeskartellamt\/\">Entscheidung des OLG D\u00fcsseldorf<\/a> im Facebook-Fall in der Begr\u00fcndung d\u00fcrfe nicht missverstanden werden. Die Entwurfsverfasser h\u00e4tten sich schon vor Bekanntwerden der Entscheidung daf\u00fcr ausgesprochen, den Wortlaut zu \u00e4ndern. Ihnen sei es um eine Angleichung an das EU-Recht gegangen. Damit muss wohl die Praxis der Luxemburger Gerichte gemeint sein, weil Art. 102 AEUV genauso wie die aktuelle Fassung von \u00a7 19 I GWB von \u201emissbr\u00e4uchlicher Ausn\u00fctzung\u201c und nicht lediglich von \u201eMissbrauch\u201c spricht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br><strong>Die unerf\u00fcllten W\u00fcnsche der Antitrust Hipster <\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><em>Heider<\/em> leitete sein Statement (wohl mit dem Ziel, die anwesenden\nUnternehmensvertreter zu beruhigen) mit der vielsagenden Bemerkung ein, man\nhabe \u201eviele der Vorschl\u00e4ge, die in der Diskussion gewesen seien\u201c, aus dem\nReferentenentwurf herausgehalten, blieb hier n\u00e4here Angaben aber schuldig. Man\nkann leicht vermuten, dass sich auf der Wunschliste der von <em>Lang<\/em> eingangs zitierten Antitrust\nHipster u. a. ein Verbot sog. Killer Acquisitions und ein Enflechtungsinstrument\nbefunden hatte. <em>Mundt<\/em> gab zu\nProtokoll, dass er Sympathien f\u00fcr eine nachtr\u00e4gliche Fusionskontrolle in\nbestimmten F\u00e4llen hege, r\u00e4umte zugleich ein, mit dieser Ansicht ziemlich allein\nim Amt dazustehen. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br><strong>\u201eDigitalisiertes\u201c GWB als neuer deutscher Exportschlager? <\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Um die Notwendigkeit der\ndeutschen Kartellrechtsnovelle mit ihren Neuerungen im Bereich der digitalen\n\u00d6konomie zu unterstreichen, bem\u00fchte <em>Heider<\/em>\ndas Bild des \u201eTransrapid-Effekts\u201c: Um im Ausland Erfolg haben zu k\u00f6nnen, m\u00fcsse\nsich ein neues Produkt zun\u00e4chst einmal im Inland bew\u00e4hren. <\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus verwies <em>Heider<\/em> (wiederum f\u00e4llt mir keine bessere\nCharakterisierung ein als: vielsagend) auf die M\u00f6glichkeit zuk\u00fcnftiger\nHandelskonflikte mit den USA und bemerkte, es sei ein \u201einteressanter\nNebeneffekt\u201c, dass die neu geschaffenen Instrumente es dem Amt erm\u00f6glichten,\ngerade auch gegen US-amerikanische Unternehmen vorzugehen. <\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"576\" src=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-4-1024x576.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-3078\" srcset=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-4-1024x576.jpg 1024w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-4-300x169.jpg 300w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-4-768x432.jpg 768w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-4-600x338.jpg 600w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-4-1536x864.jpg 1536w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-4-2048x1152.jpg 2048w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-4-440x248.jpg 440w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/FIW-Kolloquium-2019-4-480x270.jpg 480w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><figcaption>Der Ort des Kolloquiums war das Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin.<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br><strong>Eijeijei, <\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>murmelt mein Kollege <em>Rupprecht Podszun <\/em>und will wissen:&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Gab es auch Kritik am Entwurf? Immerhin war doch eine Oppositionspolitikerin auf dem Podium?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><em>Katharina<\/em> <em>Dr\u00f6ge<\/em> von den Gr\u00fcnen zeigt sich angenehm\n\u00fcberrascht von dem (unver\u00f6ffentlichten) Entwurf aus dem Hause eines Ministers,\nden sie bislang nicht gerade als \u201eFreund des Kartellrechts\u201c kennengelernt habe.\nDer Text gehe in die \u201erichtige Richtung\u201c, ja sei \u201egrunds\u00e4tzlich brauchbar\u201c. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br><strong>Brauchen wir wirklich eine <em>lex GAFA<\/em>?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzliche Zweifel\n\u00e4u\u00dferte <em>Dr\u00f6ge<\/em> an der Notwendigkeit\neiner \u201elex GAFA\u201c in \u00a7 19a GWB. Aus ihrer Sicht sollten sich die in Abs. 2\ngenannten Verbote betreffend die (unerw\u00fcnschte) Verhinderung von\nInteroperabilit\u00e4t, die (ebenfalls unerw\u00fcnschte) Diskriminierung oder die (vielleicht\nweniger teuflische) Selbstbevorzugung auf s\u00e4mtliche marktbeherrschenden\nUnternehmen erstrecken und sich nicht auf die kleine Zahl von Internetgiganten\nbeschr\u00e4nken. <\/p>\n\n\n\n<p>Meine Bef\u00fcrchtung lautet:\n\u201eNormale\u201c Marktbeherrscher, die nicht in die Kategorie der Um\u00fcmB fallen oder\njedenfalls vom Amt noch nicht dazu erkl\u00e4rt wurden, k\u00f6nnten sich in Zukunft\nwom\u00f6glich f\u00fcr <em>befugt<\/em> halten,\ndiejenigen Verhaltensweisen an den Tag zu legen, die in \u00a7&nbsp;19a II GWB-E als\n(nur) durch VA und (nur) f\u00fcr die Zukunft untersagbar aufgelistet sind (\u201eIch bin\ndoch nicht GAFA, ich darf das.\u201c). Juristen sprechen in solchem Fall von einem argumentum\ne contrario. <em>F\u00fclling<\/em> wollte das nicht\ngelten lassen. Ich w\u00fcrde dem Ministerium hier mindestens eine Klarstellung in\nder Begr\u00fcndung empfehlen. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br><strong>Wettbewerbs- vs. Datenschutz? &#8211; Es gibt also noch etwas zu tun! <\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Vorbehalte \u00e4u\u00dferte <em>Dr\u00f6ge<\/em> auch im Hinblick auf eine erweiterte\nVerpflichtung zum Datenteilen: Bei aller wettbewerbspolitischen Sympathie f\u00fcr\nentsprechende Vorschl\u00e4ge sollte die Bedeutung des Datenschutzes doch noch\neinmal besonders klargestellt werden, so ihre Forderung. Zu bedenken sei\ninsbesondere, dass auch Anonymisierungen durch Kombination mit weiteren Datenbest\u00e4nden\nnicht selten r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden k\u00f6nnen. (Ich musste bei diesem Hinweis\nan das Experiment der <a href=\"https:\/\/www.nytimes.com\/2006\/08\/09\/technology\/09aol.html\">New York Times <\/a>denken, der es mit Hilfe eines Telefonbuchs\nziemlich m\u00fchelos gelungen war, aus den von AOL frei im Internet zur Verf\u00fcgung\ngestellten (anonymen) Suchanfragen die exakte Identit\u00e4t samt Anschrift der\nUserin 4417749 zu rekonstruieren.) Nach Ansicht von <em>Dr\u00f6ge<\/em> kommen unproblematisch allein Maschinendaten f\u00fcr eine\nOffenlegung gegen\u00fcber Dritten in Betracht. (Ich vermute, dass man auch hier in\nvielen F\u00e4llen R\u00fcckschl\u00fcsse auf bestimmte Eigenschaften derjenigen Person ziehen\nkann, die die Maschine bedient). <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br><strong>Man k\u00f6nnte ja auch denken, die Gr\u00fcnen d\u00e4chten an Entflechtung, zum Beispiel. <\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>In der Tat!<em> Dr\u00f6ge<\/em> k\u00fcndigte einen Antrag ihrer\nFraktion zur Einf\u00fchrung einer missbrauchs\u00adunab\u00adh\u00e4ngigen Entflechtung an und erinnerte\nan das vergleichbare (und sp\u00e4ter aufgegebene) Vorhaben unter dem <em>Rainer Br\u00fcderle<\/em> (FDP) vor etwa 10\nJahren. <em>Steinberg<\/em>, <em>Mundt<\/em> und <em>Heider<\/em> winkten (im Ton h\u00f6flich, in der Sache aber deutlich) ab oder\nhatten das schon prophylaktisch getan. <\/p>\n\n\n\n<p>Immerhin: <em>Mundt<\/em> sprach von einer ultima ratio und\nerinnerte an die Feststellung seines britischen Kollegen von der CMA, <em>Andrea Coscelli, <\/em>wonach viele unserer\nheutigen Probleme mit dem Wettbewerb auf digitalen M\u00e4rkten auf vergangene Genehmigungen\ngro\u00dfer Tech-Mergers zur\u00fcckzuf\u00fchren. Namentlich nannte er Google\/Double Click,\nFacebook\/Instagram und Facebook\/WhatsApp. Deren wettbewerbliches Potential sei\ndamals schlicht untersch\u00e4tzt worden. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br><strong>Wurde auch etwas zum Verbraucherschutz gesagt? Frage f\u00fcr einen Freund\u2026<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><em>Dr\u00f6ge<\/em> bedauerte die fehlende St\u00e4rkung der Kompetenzen des <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Publikationen\/Studien\/behoerdliche-durchsetzung-des-verbraucherrechts.html\">Bundeskartellamts zur Durchsetzung von Verbraucherrechten<\/a>. Nach ihrer Darstellung waren sich BMWi und BMJV in dieser Hinsicht bereits einig geworden, seien hier aber \u201evon CDU-Wettbewerbspolitikern\u201c ausgebremst worden. Der damit offenbar angesprochene <em>Heider<\/em> verteidigte seine \u00dcberzeugung in der Diskussion. Es sei besser, Verbraucherschutzangelegenheiten einer eigenen Beh\u00f6rde auf Bundesebene zuzuordnen anstatt neben BaFin, Bundesamt f\u00fcr Justiz etc. auch noch das Bundeskartellamt mit dieser Aufgabe zu betrauen. Es gelte, die \u201eordnungspolitische Zentrierung des Bundeskartellamts mit dem scharfen Schwert des Kartellrechts nicht anzutasten\u201c. Auch mir erscheint es schon im Hinblick auf das Ziel m\u00f6glichst weitgehender Unabh\u00e4ngigkeit des Amtes von politischen Einzelweisungen nicht ungef\u00e4hrlich, wenn ein und dieselbe Beh\u00f6rde nicht nur f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung freien Wettbewerbs, sondern zus\u00e4tzlich auch f\u00fcr Verbraucherschutz zust\u00e4ndig w\u00e4re. Im Einzelfall d\u00fcrfte es hier zu Zielkonflikten mit dem Erfordernis politischer Abw\u00e4gungs\u00adentscheidungen kommen. <\/p>\n\n\n\n<p>Auf die u. a. von <em>Dr\u00f6ge<\/em> aufgeworfene Frage, weshalb man\nsich gegen eine Regelung zu Killer Acquisitions entschieden habe, wies <em>Heider<\/em> auf das Bed\u00fcrfnis hin, die\nGr\u00fcndung von Start-ups attraktiv zu halten. <em>F\u00fclling<\/em>\nerg\u00e4nzte, es sei gerade im Fall von Start-ups leicht m\u00f6glich, anstelle des\nUnternehmens den Gr\u00fcnder \u201ezu kaufen\u201c und ein etwaiges Fusionsverbot auf diese\nWeise zu umgehen. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><br><strong>Jetzt haben wir nur \u00fcber Digitalisierung gesprochen\u2026<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Der zweite Teil des Nachmittags l\u00e4sst sich unter dem Stichwort \u201eVerschiedenes\u201c zusammenfassen. Das Spektrum der angesprochenen Themen reichte vom \u00c4nderungsbedarf aufgrund der ECN+-Richtlinie (sie ist ja der eigentliche Grund, weshalb <a href=\"https:\/\/www.competitionpolicyinternational.com\/germanys-pressing-ahead-the-proposal-for-a-reformed-competition-act\/\">die Novelle<\/a> im Laufe des n\u00e4chsten Jahres \u00fcber die B\u00fchne gehen sollte), gesetztlich normierte Bu\u00dfgeldbemessungsfaktoren in \u00a7 81 I (kartellbefangener Umsatz!), erleichterte Anforderungen an den Erlass einstweiliger Anordnungen in \u00a7 32a GWB-E f\u00fcr eine schnellere Kartellrechtsdurchsetzung und den Anspruch auf ein \u201eNegativattest\u201c durch das Amt betreffend Kooperationen zwischen Wettbewerbern in \u00a7 32c Abs. 4 GWB-E \u00fcber die Anhebung der Inlandsumsatzschwelle von 5 auf 10 Mio. \u20ac in \u00a7&nbsp;35&nbsp;I GWB-E (<em>Mundt<\/em> rechnet mit einem R\u00fcckgang der Fusionsanmeldungen um \u201egerade mal\u201c 20 %), der Anhebung der Bagatellmarktschwelle von 15 auf 20 Mio. \u20ac in einem neu gefassten \u00a7 36 I Nr. 2 GWB-E (keine echte Entlastung f\u00fcr das Amt, das dennoch pr\u00fcfen muss) und den (fehlenden) Drittschutz im Fall der Ministererlaubnis bis hin zur Einf\u00fchrung der Vermutung der Kartellbefangenheit (nicht des Eintritts eines Schadens, das haben wir schon in \u00a7 33a II 1 GWB 2017) in \u00a7 33a V GWB-E und erleichterte Einsicht in die Beh\u00f6rdenakten zugunsten von Dritten (insbes. Kartellgesch\u00e4digten) gem\u00e4\u00df \u00a7 65 V GWB-E (die dem Amt viel zus\u00e4tzliche Arbeit beschweren k\u00f6nnte, wof\u00fcr sich auf dem Podium aber niemand mehr zu interessieren schien). Die Luft schien ein wenig raus zu sein, der Diskussionseifer verflachte, obwohl hier in manchem Detail noch einiger Sprengstoff liegen d\u00fcrfte. Davon aber ein andermal. <\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"683\" src=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Bien-1024x683.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-2213\"\/><\/figure>\n\n\n\n<p><em>Prof. Dr. Florian Bien ist Inhaber des <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.jura.uni-wuerzburg.de\/lehrstuehle\/bien\/startseite\/\" target=\"_blank\">Lehrstuhls f\u00fcr globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und B\u00fcrgerliches Recht<\/a> an der Julius-Maximilians-Universit\u00e4t W\u00fcrzburg.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Die Fotos wurden dankenswerterweise von Florian Bien und der Monopolkommission bereitgestellt!<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>W\u00e4hrend das Team von D\u2019Kart noch P\u00e4ckchen f\u00fcr die dritte Ausgabe des Antitrust Advent Calendar packt, der am 1.12. beginnen wird, geht andernorts die Diskussion um die 10. GWB-Novelle weiter, z.B. in Berlin, wohin das FIW geladen hat, um die Pl\u00e4ne hochrangig zu diskutieren. Florian Bien war dabei. Veranstaltung: 6. Berliner Kolloquium des FIW, des Forschungsinstituts f\u00fcr Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb. Anlass und Thema: Die bevorstehende 10. GWB-Novelle. Diskussionsgrundlage: Die vorl\u00e4ufige Fassung des immer noch nicht offiziell ver\u00f6ffentlichten Referentenentwurfs, den D\u2019Kart&#8230;<\/p>\n<p class=\"read-more\"><a class=\"btn btn-default\" href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2019\/11\/29\/conference-debriefing-16-10-gwb-novelle-fiw\/\"> Read More<span class=\"screen-reader-text\">  Read More<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":3077,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[253],"tags":[269,290,303,225],"class_list":["post-3081","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-conference-debriefings","tag-10-gwb-novelle","tag-digital-competition-law","tag-fiw","tag-hipster-antitrust"],"translation":{"provider":"WPGlobus","version":"3.0.0","language":"en","enabled_languages":["de","en"],"languages":{"de":{"title":true,"content":true,"excerpt":false},"en":{"title":false,"content":false,"excerpt":false}}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3081","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3081"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3081\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3089,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3081\/revisions\/3089"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3077"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3081"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3081"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3081"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}