{"id":2844,"date":"2019-10-11T17:40:15","date_gmt":"2019-10-11T15:40:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.d-kart.de\/?p=2844"},"modified":"2019-10-11T19:58:47","modified_gmt":"2019-10-11T17:58:47","slug":"conference-debriefing-14-studienvereinigung-kartellbussgeldverfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2019\/10\/11\/conference-debriefing-14-studienvereinigung-kartellbussgeldverfahren\/","title":{"rendered":"Conference Debriefing (14):   Studienvereinigung zu Kartellbu\u00dfgeldverfahren"},"content":{"rendered":"\n<p><em>In der regionalen Arbeitssitzung der rheinischen\nKartellrechtler der Studienvereinigung Kartellrecht stand die neuere\nEntscheidungspraxis im Kartellordnungswidrigkeitenrecht auf der Agenda. Angesichts\nder Verwerfungen in verschiedenen Bu\u00dfgeldverfahren der vergangenen Monate war\ndas Thema bestens gesetzt. F\u00fcr D\u2019Kart gibt die D\u00fcsseldorfer Kartellrechtlerin\nLaura Delgado Pazos einen Einblick, wie es war. <\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Konferenzname:<\/strong> Arbeitssitzung der Studienvereinigung Kartellrecht im Rheinland <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Thema:<\/strong> Aktuelle Entscheidungen in Kartellbu\u00dfgeldsachen \u2013 Wechselwirkungen von Kartellrecht und Strafprozessrecht <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ort &amp; Zeit:<\/strong> Die R\u00e4umlichkeiten stellte Daniel Dohrn, Oppenhoff &amp; Partner, K\u00f6ln, f\u00fcr die Regionalgruppe der Studienvereinigung zeichnen Florian Haus und Till Steinvorth verantwortlich; 1.10.2019 <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Teilnehmer:<\/strong> Rund 40 Kartellrechtler aus dem Rheinland, darunter auch Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft D\u00fcsseldorf (Niclas B\u00f6rgers, Leiter des Teams Kartellrecht) und des Bundeskartellamtes (Markus Rauber, Leiter P2)<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wenn es in D\u00fcsseldorf bei der Studienvereinigung um Geldbu\u00dfen geht, ahnen wir schon, was Sache ist\u2026 <\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Anlass des kurzweiligen Abends bildete der seit dem Grauzement I-Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2013 (KRB 20\/12) aktuell zu verzeichnende Trend von Erh\u00f6hungen der vom Bundeskartellamt verh\u00e4ngten Geldbu\u00dfen durch das Oberlandesgericht (OLG) D\u00fcsseldorf. Die h\u00f6chste Verb\u00f6serung im Kartellbu\u00dfgeldverfahren traf Drogerieh\u00e4ndler Rossmann im Kaffeekartell. Der Senat erh\u00f6hte Anfang letzten Jahres das beh\u00f6rdlich verh\u00e4ngte Bu\u00dfgeld von 5 auf 30 Mio. Euro, damit hat es die urspr\u00fcngliche Geldbu\u00dfe nahezu versechsfacht! <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wie kann das eigentlich sein?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Hintergrund ist: Anfang 2013 hat der BGH in seinem Grauzementkartell I-Beschluss (KRB 20\/12) die 10\u00a0%-Grenze des \u00a7\u00a081 Abs.\u00a04 S.\u00a02 GWB in verfassungskonformer Auslegung als umsatzabh\u00e4ngige Bu\u00dfgeldobergrenze und nicht \u2013 wie auf europ\u00e4ischer Ebene \u2013 als Kappungsgrenze verstanden. Das Kartellamt h\u00e4lt sich seit jeher bei der Bu\u00dfgeldbemessung an den in den eigenen Leitlinien \u201eselbstgebastelten\u201c Bu\u00dfgeldrahmen (so Thorsten M\u00e4ger in WuW 2019, 68, 69), der \u2013 wie wir alle wissen \u2013 f\u00fcr die Gerichte nicht bindend ist, und geht dabei weiterhin vom tatbezogenen Umsatz aus. Das OLG hingegen orientiert sich dem BGH folgend an der Bu\u00dfgeldobergrenze und legt damit den weltweiten Konzernumsatz der Bu\u00dfgeldzumessung zugrunde, was sich insbesondere auf Mehr-Produkt-Unternehmen und Gro\u00dfkonzerne negativ auswirkt. Kollege M\u00e4ger, der AS Cr\u00e9ation im Tapetenkartell vertritt, bezeichnete dieses Ph\u00e4nomen als einen \u201eSystemwechsel\u201c, eine Regel\u00e4nderung mitten im Spiel (WuW 2018, 293 und 2019, 68). <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/blog\/2018\/06\/11\/auftakt-beim-olg-das-bierkartell\/\">Auch hier wurde ja schon \u00fcber<\/a> die Problematik berichtet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Das ist f\u00fcr Unternehmen nicht gerade einfach, oder?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Das Panel, besetzt mit J\u00fcrgen Wessing und Maximilian Janssen aus der Kanzlei Wessing sowie Christian Horstkotte und Anika Sch\u00fcrmann von Baker &amp; McKenzie, gab einen \u00dcberblick \u00fcber die Verb\u00f6serungspraxis des OLG D\u00fcsseldorf, die aus Sicht vieler Kollegen rechtsstaatlich bedenklich und verfassungsrechtlich nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt sei. Etwa die Radeberger-Gruppe hat ihren Einspruch vor dem OLG just einen Tag vor Prozessauftakt des gerichtlichen Bierkartellverfahrens aufgrund unkalkulierbarer finanzieller Risiken nicht weiter verfolgt, \u201eauch, wenn dies die Inkaufnahme der Zahlung eines hohen Geldbetrages nach sich zieht\u201c, <a href=\"https:\/\/www.radeberger-gruppe.de\/de\/presse\/pressemitteilungen\/4461\">so die Pressemitteilung vom<\/a> 12. Juni 2018.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"997\" height=\"710\" src=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Bierkartellauftakt.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-2178\" srcset=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Bierkartellauftakt.jpg 997w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Bierkartellauftakt-300x214.jpg 300w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Bierkartellauftakt-768x547.jpg 768w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Bierkartellauftakt-600x427.jpg 600w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Bierkartellauftakt-440x313.jpg 440w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Bierkartellauftakt-379x270.jpg 379w\" sizes=\"auto, (max-width: 997px) 100vw, 997px\" \/><figcaption>Blick zur\u00fcck: Die Auftaktverhandlung zum Bierkartell im OLG D\u00fcsseldorf.<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Radeberger\nsteht damit jedoch nicht allein auf weiter Flur. Aus Sorge vor einer\nBu\u00dfgelderh\u00f6hung h\u00e4ufen sich in letzter Zeit die Einspruchsr\u00fccknahmen durch die\nNebenbetroffenen. Die Unternehmen sind aufgrund dieser obergerichtlichen Verb\u00f6serungspraxis\nabgeschreckt und sehen sich gezwungen, in den sauren Apfel zu bei\u00dfen und ggf.\nauch den (aus ihrer Sicht) berechtigten Einspruch zur\u00fcckzunehmen, infolgedessen\nder Bescheid des Amtes gerichtlich nicht \u00fcberpr\u00fcft wird. Damit dr\u00e4ngt sich die\nFrage auf, ob die verfassungsrechtlich verb\u00fcrgte Rechtsweggarantie gem\u00e4\u00df Art.&nbsp;19\nAbs.&nbsp;4 S.&nbsp;1 Grundgesetz noch gewahrt ist. Nein \u2013 so die ganz klare Meinung\nder rheinischen Kartellrechtler. <\/p>\n\n\n\n<p>Dass es auch anders geht, bewiesen jedoch\ndie erfolgreichen Einspr\u00fcche\ngegen die Bu\u00dfgeldbescheide des Kartellamts vor dem OLG D\u00fcsseldorf etwa von\nGefl\u00fcgelspezialist Heidemark im\nWurstkartell und Gro\u00dfbrauerei Carlsberg\nim Bierkartell. Zum Prozessauftakt fragte Rupprecht Podszun <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/blog\/2018\/06\/11\/auftakt-beim-olg-das-bierkartell\/\">hier,\nob der Berater<\/a> dieses Prozessrisiko der Mandantin noch verkaufen kann und\nerl\u00e4uterte die Entscheidungsm\u00f6glichkeiten betroffener Unternehmen, als\nNebenbetroffene bewegt man sich \u2013 egal welchen Weg man einschl\u00e4gt \u2013 auf d\u00fcnnem\nEis. Kollege Michael Dietrich bezeichnet den Gang vor das OLG als \u201evermintes\nTerrain\u201c.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Aber ein Terrain, in dem man auch mal gewinnen kann? <\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Damit sind wir beim Bierkartell. Die vier\nReferenten, die die Nebenbetroffene Carlsberg vertreten, legten die Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Einspruchserhebung\nsowie die Bedeutung der StPO und dessen\nVerzahnung mit dem Kartellrecht dar.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Bu\u00dfgeldverfahren waren mehrj\u00e4hrige\nPreisabsprachen von elf Brauereien im deutschen Biermarkt vorausgegangen, die\n2013\/14 in Bu\u00dfgeldern von insgesamt 338 Mio. Euro m\u00fcndeten. Davon entfielen 62\nMio. Euro auf die Panel-Mandantin. Im Gegensatz zu seinen Wettbewerbern, wagte\nder Brauereikonzern den Schritt auf das d\u00fcnne Eis des gerichtlichen\nEinspruchsverfahrens \u2013 w\u00e4hrend Radeberger bekannterma\u00dfen einen R\u00fcckzieher\nmachte \u2013 und verzeichnete einen Etappensieg. Im gerichtlichen Verfahren\nforderte noch die Generalstaatsanwaltschaft die Erh\u00f6hung des Bu\u00dfgelds auf\ninsgesamt 250 Mio. Euro. Doch das OLG hob im April 2019 den beh\u00f6rdlichen\nBescheid wegen Ablauf der absoluten Verj\u00e4hrungsfrist von zehn Jahren auf (V-4\nKart 2\/16 OWi) und Carlsberg ging mit Null raus. <\/p>\n\n\n\n<p>Das Unternehmen st\u00fctzte sich in seiner\nBeschwerde jedoch nicht nur auf Verj\u00e4hrung, sondern v.a. auch auf die d\u00fcnne\nBeweisgrundlage der Vorw\u00fcrfe. Hinsichtlich der beh\u00f6rdlich unterstellten\nbilateralen Kontakte beriefen sie sich auf die Wahrheitserforschungspflicht der\nStaatsanwaltschaft und den in dubio pro reo-Grundsatz. Au\u00dferdem konnten\nCarlsbergs Vertreter mit der Stellung von Beweisantr\u00e4gen als zentralem Mittel\nder Verteidigung den Verfahrensablauf ma\u00dfgeblich beeinflussen. Schlie\u00dflich bezogen\nsie sich auf die bu\u00dfgeldmindernde Wirkung unternehmensinterner\nCompliancesysteme sowie \u00fcberlanger Verfahrensdauer und rechtsstaatswidriger\nVerfahrensverz\u00f6gerung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Generalstaatsanwaltschaft gibt sich mit\ndem obergerichtlichen Urteil nicht zufrieden und hat Rechtsbeschwerde erhoben.\nEs bleibt abzuwarten, ob der BGH auch im Carlsberg-Verfahren dem OLG die\nLeviten liest. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wenn wir es richtig in Erinnerung haben, war das ja nicht das einzige Mal, dass der BGH in letzter Zeit eingriff \u2026<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignleft is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/10\/Studienvereiningung-Sept-19-768x1024.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-2838\" width=\"384\" height=\"512\"\/><figcaption>Hier kaum zu sehen (aber auf dem gro\u00dfen Bild oben): Das Panel (v.l.n.r.) mit J\u00fcrgen Wessing, Maximilian Janssen, Christian Horstkotte und Anika Sch\u00fcrmann.<\/figcaption><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>Anschlie\u00dfend wurden die aktuellen Entscheidungen in\nKartellbu\u00dfgeldverfahren des jeweils identisch zusammengesetzten Kartellsenats\ndes BGH unter Vorsitz der\nPr\u00e4sidentin Bettina Limperg, die zum 31. August ihren Posten an den\nVorsitzenden Richter Peter Meier-Beck abgegeben hat, thematisiert. Seit August\n2018 musste der 4. Kartellsenat des OLG D\u00fcsseldorf, der den beh\u00f6rdlich\nverh\u00e4ngten Bu\u00dfgeldern einen saftigen Nachschlag verpasste, gleich mehrere\npeinliche Schlappen und scharfe Kritik der Karlsruher Richter einstecken. <\/p>\n\n\n\n<p>Vor einem Jahr hob der BGH das von 180 auf\n224 Mio. Euro verb\u00f6sernde Urteil des Senats im Fl\u00fcssiggaskartell von 2015 auf und verwies es zur neuerlichen\nVerhandlung und Entscheidung an einen anderen Kartellsenat des OLG zur\u00fcck (Fl\u00fcssiggas\nIII, KRB 60\/17). Damit war u.a. Florian &nbsp;Haus, der die Nebenbetroffene Salzgitter Gas\n(vormals Primagas) vertritt und in unseren Reihen sa\u00df, mit seiner Beschwerde\nerfolgreich. Er war mit der Verfahrensr\u00fcge durchgedrungen, mit der er die\nrechtsfehlerhafte Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines pr\u00e4senten\nEntlastungszeugen gem\u00e4\u00df \u00a7 77 Abs. 2 Nr.&nbsp;1 OWiG geltend gemacht hat. Das\noberste Gericht stellte einen \u201edurchgreifenden Rechtsfehler\u201c fest und\nbeanstandete die \u201epauschalen Ausf\u00fchrungen\u201c des OLG. Durch diese Entscheidung\nhabe der Kartellsenat seine rechtsstaatlichen Bedenken \u201egeheilt\u201c, so Haus. <\/p>\n\n\n\n<p>Gegen das Anfang 2018 verk\u00fcndete Urteil des\nSenats legte allein Rossmann im\nKaffeekartell \u2013 zu seinem Gl\u00fcck \u2013 Rechtsbeschwerde ein. Wir erinnern\nuns: Das OLG versechsfachte nahezu das urspr\u00fcnglich verh\u00e4ngte Bu\u00dfgeld des\nAmtes. Der BGH stellte Mitte des Jahres fest, dass das Urteil entgegen der strikt\neinzuhaltenden Absetzungsfrist nicht rechtzeitig zu den Akten gelangt ist und\nnahm damit einen absoluten Revisionsgrund an (KRB 37\/19). Dementsprechend hob\nder BGH auch dieses Urteil des Kartellsenats auf und verwies es wieder an das\nOLG zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Keine guten Zeiten f\u00fcr das OLG beim BGH?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Stimmt. Schlie\u00dflich heimste der 4. Kartellsenat eine weitere Niederlage im S\u00fc\u00dfwarenkartell ein. Anfang 2013 verh\u00e4ngte das Amt eine Geldbu\u00dfe in H\u00f6he von insgesamt 14 Mio. Euro gegen vier S\u00fc\u00dfwarenhersteller, die das OLG vier Jahre sp\u00e4ter auf 21 Mio. Euro verb\u00f6serte. Aufgrund der l\u00fcckenhaften Beweisw\u00fcrdigung hob der Kartellsenat unter Pr\u00e4sidentin Limperg Mitte dieses Jahres jedoch das Urteil des OLG auf und verwies es wieder zur\u00fcck (KRB 10\/18). Einlassungen der Nebenbetroffenen und m\u00f6gliche Abweichungen der Zeugenaussagen sowie Ausf\u00fchrungen zur Aussagemotivation der tatbeteiligten Zeugen fehlten im Urteil g\u00e4nzlich, im Ergebnis habe das OLG wesentliche Beweisergebnisse \u00fcbergangen, so der BGH. Das OLG h\u00e4tte sich veranlasst sehen m\u00fcssen, sich mit der Aussagemotivation der Zeugen zu befassen, zumal die M\u00f6glichkeit einer Falschbelastung der Betroffenen nicht fern lag, so die Karlsruher Richter. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was macht man damit konkret in der Verteidigung?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die aus dieser Rechtsprechung abzuleitenden Konsequenzen f\u00fcr die Verteidigungspraxis im Kartellbu\u00dfgeldverfahren wurden vom Panel dargestellt und in der Kartellrechtsrunde er\u00f6rtert. Wessing wies darauf hin, dass das Kartellbu\u00dfgeldverfahren \u201eein Sonderfall des Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit hervorgehobener Bedeutung\u201c sei. Die Verteidigung habe nicht erst in der Hauptverhandlung, sondern schon wesentlich fr\u00fcher im Ermittlungsverfahren anzusetzen. Auf Nachfrage empfahl Wessing, bereits im Ermittlungsverfahren zu kooperieren, um die Chancen auf Vermeidung eines Bu\u00dfgelds zu erh\u00f6hen, man solle die Wettbewerbsbeh\u00f6rde \u201enicht einfach machen lassen\u201c. Durch die umfassende Bezugnahme auf die Vorschriften der StPO st\u00e4rkt der BGH die Verteidigung in gerichtlichen Kartellbu\u00dfgeldverfahren. Dadurch verf\u00fcgen Verteidiger \u00fcber mehr Einflussm\u00f6glichkeiten auf den Ablauf der Beweisaufnahme, etwa durch die Stellung von Beweisantr\u00e4gen. Denn die Ablehnung von Beweisantr\u00e4gen ist \u2013 wie wir gesehen haben \u2013 fehleranf\u00e4llig, ihre richterliche Begr\u00fcndung gew\u00e4hrt einen wertvollen Einblick in die vorl\u00e4ufige Einsch\u00e4tzung des Gerichts, sodass die Verteidigungslinie dem angepasst werden kann. Dass die Hauptverhandlungen umfangreicher werden, ist f\u00fcr Verj\u00e4hrungs- und Zumessungsfragen relevant. Wie gesehen, kann eine unzureichende Beweisw\u00fcrdigung im Urteil eine Rechtsbeschwerde tragen. Das Strafprozessrecht verzahnt sich demnach immer weiter mit dem Kartellrecht und die M\u00f6glichkeiten sind noch nicht ersch\u00f6pft. Wessings Fazit: Verteidigung lohnt!<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Dann sind die Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte doch sicher zufrieden?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Kritisiert wurde, dass die Gerichte durch\nAnwendung der 10%-Bu\u00dfgeldobergrenze und nicht der Bu\u00dfgeldleitlinien des Amtes\ndie Berechnungs- und Zumessungsmethodik der Beh\u00f6rde entwerteten. Die daraus\nresultierende Forderung unserer Kollegin: eine \u201eBer\u00fccksichtigungsm\u00f6glichkeit\u201c\nim Sinne eines Begr\u00fcndungsmehraufwands durch das Gericht im Falle, dass es von\nder beh\u00f6rdlichen Bu\u00dfgeldpraxis abweichen m\u00f6chte. Auch Wessing sprach sich f\u00fcr\neine Harmonisierung der Bu\u00dfgeldzumessungspraxis aus, wobei die konkrete\nAusgestaltung letztlich in den Sternen \u2013 oder auch schon in der 10. GWB-Novelle\n\u2013 steht. Dies bef\u00fcrworten auch Podszun und M\u00e4ger, die eine gesetzgeberische\nAnlehnung an die Bu\u00dfgeldleitlinien des Kartellamts vorschlagen. Ein Kollege\nbezweifelte, dass die drei er\u00f6rterten BGH-Entscheidungen die k\u00fcnftige\nVerteidigungsstrategie in anderen Kartellbu\u00dfgeldverfahren beeinflussen, zumal\ndie erfolgreichen Beschwerden auf sehr individuellen Verfahrensfehlern\nberuhten. <\/p>\n\n\n\n<p>Doch wie hei\u00dft es in K\u00f6ln so sch\u00f6n: Et k\u00fctt\nwie et k\u00fctt, \u00e4vver et h\u00e4tt noch emmer joot jejange\u2026 Das jedenfalls war die\nStimmung bei k\u00f6stlichem Fingerfood und einem F\u00e4sschen K\u00f6lsch im Anschluss an\neinen lehrreichen und unterhaltsamen Abend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Don\u2019t miss:<\/strong> <strong>Forum Unternehmensrecht<\/strong> am <strong>29. Oktober 2019<\/strong> um <strong>16.30 Uhr<\/strong>, bei dem der W<sup>7<\/sup> \u2013 <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/blog\/2019\/09\/06\/ssnippets-33-wwwwwww\/\">danke Stefan Giesen!<\/a> \u2013 gemeinsam mit Vertretern des Bundesministeriums f\u00fcr Wirtschaft und Energie sowie des Bundeskartellamtes <a href=\"http:\/\/ikartr.hhu.de\/serviceseiten-ikartr\/service-aktuell\/aktuelles\/article\/neuer-termin-forum-unternehmensrecht-29102019-referententwurf-der-10-gwb-novelle.html?cHash=34b8984c314ab304dd44593d3cb3390a\">analysiert wird<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"690\" src=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2019\/10\/Delgado-Pazos-1024x690.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-2839\"\/><\/figure>\n\n\n\n<p><em>Laura Delgado Pazos (bei Twitter: @LDPKartellrecht) ist Rechtsanw\u00e4ltin. Sie startete nach Stationen in Kanzleien in Deutschland und Spanien Anfang des Jahres ihre eigene Kartellrechtskanzlei in Meerbusch bei D\u00fcsseldorf.<\/em><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p>Dank an Till Steinvorth und Petra Brinkmann f\u00fcr die Fotos!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der regionalen Arbeitssitzung der rheinischen Kartellrechtler der Studienvereinigung Kartellrecht stand die neuere Entscheidungspraxis im Kartellordnungswidrigkeitenrecht auf der Agenda. Angesichts der Verwerfungen in verschiedenen Bu\u00dfgeldverfahren der vergangenen Monate war das Thema bestens gesetzt. F\u00fcr D\u2019Kart gibt die D\u00fcsseldorfer Kartellrechtlerin Laura Delgado Pazos einen Einblick, wie es war. Konferenzname: Arbeitssitzung der Studienvereinigung Kartellrecht im Rheinland Thema: Aktuelle Entscheidungen in Kartellbu\u00dfgeldsachen \u2013 Wechselwirkungen von Kartellrecht und Strafprozessrecht Ort &amp; Zeit: Die R\u00e4umlichkeiten stellte Daniel Dohrn, Oppenhoff &amp; Partner, K\u00f6ln, f\u00fcr die Regionalgruppe&#8230;<\/p>\n<p class=\"read-more\"><a class=\"btn btn-default\" href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2019\/10\/11\/conference-debriefing-14-studienvereinigung-kartellbussgeldverfahren\/\"> Read More<span class=\"screen-reader-text\">  Read More<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":2837,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[253],"tags":[],"class_list":["post-2844","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-conference-debriefings"],"translation":{"provider":"WPGlobus","version":"3.0.0","language":"en","enabled_languages":["de","en"],"languages":{"de":{"title":true,"content":true,"excerpt":false},"en":{"title":false,"content":false,"excerpt":false}}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2844","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2844"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2844\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2852,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2844\/revisions\/2852"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2837"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2844"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2844"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2844"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}