{"id":268,"date":"2017-07-12T12:05:50","date_gmt":"2017-07-12T10:05:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.d-kart.de\/?p=268"},"modified":"2018-02-22T20:22:05","modified_gmt":"2018-02-22T19:22:05","slug":"was-google-jetzt-zu-tun-hat-wir-wissen-etwas-mehr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2017\/07\/12\/was-google-jetzt-zu-tun-hat-wir-wissen-etwas-mehr\/","title":{"rendered":"Was Google jetzt zu tun hat &#8211; wir wissen (etwas) mehr"},"content":{"rendered":"<p>Manchmal finden sich die besten Ergebnisse an den unwahrscheinlichsten Stellen. So wie sich bei genauer Untersuchung der Sofaritze Erstaunliches finden l\u00e4sst, ist uns ein\u00a0Zufallsfund in Sachen Google-Fall gelungen. Bitte kurz durchatmen &#8211; die Entscheidung ist noch nicht im Volltext auffindbar, Sie haben also nicht mehrere Monate geschlafen. Nein, die Quelle ist deutlich unscheinbarer: Die Kommission ver\u00f6ffentlichte kurz nach der Entscheidungsverk\u00fcndung Ende Juni eine Ausschreibung, in der sie technische Unterst\u00fctzung f\u00fcr einen &#8220;<a href=\"https:\/\/etendering.ted.europa.eu\/cft\/cft-documents.html?cftId=2629\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">antitrust case in the IT sector<\/a>&#8221; sucht.<\/p>\n<h2>Technische Expertise dringend gesucht<\/h2>\n<p>In dieser Ausschreibung findet sich auch eine Beschreibung des zu betreuenden Cases &#8211; des Google-Falls, wie sich herausstellt. Hier erkl\u00e4rt die Kommission die Hintergr\u00fcnde des Falls, auf die wir bereits am Tag der Pressemitteilung und an anderer Stelle <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/der-grosse-donner-hat-sich-alphabet-vergoogelt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">eingegangen sind<\/a>. Auf Grundlage dieser Pressemitteilung haben die Professoren Haucap, Kersting und Podszun zeitnah\u00a0<a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/the-google-case-first-comments\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ersteinsch\u00e4tzungen<\/a>\u00a0abgegeben, bei der die Anforderungen an Google f\u00fcr eine rechtm\u00e4\u00dfige Umsetzung aber noch nicht bekannt waren. In ihrer Ausschreibung bel\u00e4sst es die Kommission nicht bei den Hintergrundinformationen, sondern erg\u00e4nzt sie um konkrete Anforderungen, die Google zu erledigen hat. Sch\u00f6n \u00fcbersichtlich strukturiert sie diese Anforderungen in vier Punkten. Bevor auf sie gleich einzugehen ist, bereits vorab die Erinnerung: Die Kommission hatte in der Pressemitteilung noch so getan, als bleibe es komplett Google \u00fcberlassen, was zu tun sei. Zugleich hatte sie aber empfindliche Bu\u00dfgelder bei Nichtumsetzung der Entscheidung angedroht. Rupprecht Podszun hatte der Verzicht auf konkrete remedies samt harter Umsetzungspflicht &#8220;<a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/the-google-case-first-comments\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">stunned<\/a>&#8221; zur\u00fcckgelassen.<\/p>\n<p>Gesucht werden jetzt Tech-Experten (eine Bitte, die uns an die Forderung erinnert, die Kommission m\u00f6ge doch bitte einen Chief Technologist ernennen).\u00a0 Sie sollen sich sehr genau die &#8220;processes and methods&#8221; anschauen, inklusive Algorithmen, die Google nun einsetzt. Die Laufzeit des Mandats wird \u00fcbrigens auch angegeben: Acht Jahre. F\u00fcnf Jahre lang muss Google an DG COMP berichten, drei weitere Jahre kalkuliert man bis zum Abschluss gerichtlicher Streitigkeiten ein. Wir sind dann im Jahr 2025.<\/p>\n<h2>Die Anforderungen im Google-Fall<\/h2>\n<p>Aber zur\u00fcck zu den vier Anforderungen im Google-Fall.<\/p>\n<p>Der erste Punkt ist wenig \u00fcberraschend: Alle Ma\u00dfnahmen, die Google in die Wege leitet, sind auf allen Ger\u00e4ten unabh\u00e4ngig vom Ger\u00e4tetyp umzusetzen. Das liegt nahe, denn andernfalls w\u00fcrde die Entscheidung leicht umgangen werden k\u00f6nnen. Beispielsweise wenn Google zu dem Schluss kommt, die Suchergebnisse nur dann kartellrechtlich zul\u00e4ssig darzustellen, sofern sie auf einem R\u00f6hrenmonitor aus 1997 mit einer Aufl\u00f6sung von 640*480 Pixel angezeigt werden. Das kann nicht gewollt sein.<\/p>\n<p>Auch in r\u00e4umlicher Hinsicht gibt es keine Ausnahmen, denn alle Google-Nutzer der betroffenen 13 EWR-L\u00e4nder sind zu sch\u00fctzen &#8211; unabh\u00e4ngig von der Domain, die sie nutzen. Das schlie\u00dft explizit google.com mit ein.<\/p>\n<p>Spannender sind die beiden folgenden Anforderungen: Google hat sicherzustellen, dass eigene und fremde Shoppingvergleichsportale gleich behandelt werden. Hier wird die Kommission ungew\u00f6hnlich konkret und pr\u00e4zisiert in gleich sechs Unterpunkten, welche Faktoren alle mindestens f\u00fcr die Gleichbehandlung zu ber\u00fccksichtigen sind. Beispielsweise sollen hier die optische Aufmachung und die M\u00f6glichkeit, mit Nutzern zu kooperieren, genannt werden. Die genauen Ma\u00dfnahmen legt die Kommission jedoch nicht fest.<\/p>\n<p>Schlussendlich darf Google konkurrierende Shoppingvergleichsportale keine Geb\u00fchr oder dergleichen bezahlen lassen, die dieselbe oder eine vergleichbare Wirkung wie die untersagte Handlung hat. Unklar bleibt, was genau damit gemeint ist. Untersagt die Kommission damit jedwede Bevorzugung irgendeines Shoppingvergleichsportals gegen Geld? Darf also Google &#8220;in Zukunft niemanden gegen Bezahlung weiter oben in seinen Suchergebnissen f\u00fchren&#8221;, wie die Wirtschaftswoche meint? Und wenn das so sein sollte &#8211; wieso eigentlich nicht, zumindest bei entsprechender Kennzeichnung? Ist das vielleicht das Ende des gesamten Gesch\u00e4ftsmodells? Wie Google mit seinen Leistungen noch Geld verdienen soll (und Geldverdienen als solches ist ja noch nicht missbr\u00e4uchlich), bleibt unklar. Daran k\u00f6nnte einiges h\u00e4ngen, immerhin hat die Kommission Google Shopping als Pr\u00e4zedenzfall f\u00fcr andere Google-Dienste gef\u00fchrt.<\/p>\n<h2>Und nun?<\/h2>\n<p>Die technischen Experten, die sich die n\u00e4chsten acht Jahre mit Google Suchergebnissen befassen m\u00f6chten, m\u00fcssen sich rasch entscheiden: bis zum 21.7.2017 sollen sie ihren request to participate abgeben.<\/p>\n<p>Bereits aus der Pressemitteilung wissen wir: Die Umsetzungsfrist f\u00fcr den Suchmaschinenbetreiber betr\u00e4gt 90 Tage. Allzu viel Zeit bleibt Google also nicht, um den Vestager-Katalog fristgerecht umzusetzen. Bei Nichtbeachtung drohen Google und Alphabet erhebliche Strafzahlungen: Jeder Tag, der die Frist \u00fcberschreitet, kann mit bis zu 5% des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von der Google-Mutter Alphabet bebu\u00dft werden. Bei l\u00e4ngerer Verz\u00f6gerung kann dann eine Summe zusammenkommen, die &#8211; wie der Microsoft-Fall von 2004 zeigt &#8211; die immense Geldbu\u00dfe von 2,42 Mrd. US-Dollar sogar \u00fcbertreffen kann. Eine fristgerechte L\u00f6sung scheint daher angeraten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Manchmal finden sich die besten Ergebnisse an den unwahrscheinlichsten Stellen. So wie sich bei genauer Untersuchung der Sofaritze Erstaunliches finden l\u00e4sst, ist uns ein\u00a0Zufallsfund in Sachen Google-Fall gelungen. 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