{"id":207,"date":"2017-06-27T20:30:47","date_gmt":"2017-06-27T18:30:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.d-kart.de\/?p=207"},"modified":"2017-06-29T11:51:35","modified_gmt":"2017-06-29T09:51:35","slug":"der-grosse-donner-hat-sich-alphabet-vergoogelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2017\/06\/27\/der-grosse-donner-hat-sich-alphabet-vergoogelt\/","title":{"rendered":"Der gro\u00dfe Donner &#8211; hat sich Alphabet vergoogelt?"},"content":{"rendered":"<p>Boom. Da hat sich \u00fcber knapp 7 Jahre was zusammengebraut. Passend zum st\u00fcrmischen Wetter hat sich nun die jahrelang angestaute Energie \u00fcber Google entladen. Das im November 2010 begonnene Google-Missbrauchsverfahren der Europ\u00e4ischen Kommission (Case 39740) fand heute (27.6.2017) einen spektakul\u00e4ren (vorl\u00e4ufigen) Abschluss. Laut <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-17-1784_de.htm\">Pressemitteilung<\/a> und <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_MEMO-17-1785_de.htm\">Factsheet<\/a> der Kommission beinhaltet der gegen die Google Inc. und ihre Muttergesellschaft Alphabet Inc. gerichtete Beschluss eine Rekordbebu\u00dfung von knapp 2,42\u00a0Mrd.\u00a0EUR (genaue Summe: 2.424.495.000 EUR) wegen der missbr\u00e4uchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung nach Art. 102 AEUV. Das ist mal ein Wort.<\/p>\n<h2>Der Hintergrund<\/h2>\n<p>Es geht um Produkte. Es geht um Preise. Und es geht um den Verbraucher, der informiert sein m\u00f6chte. Wie? Vergleichen, vergleichen, vergleichen! Und so war am Anfang \u201eFroogle\u201c. Als Google-Preisvergleichsdienst der ersten Stunde war ihm ein eher m\u00e4\u00dfiger Erfolg verg\u00f6nnt (in einem internen Dokument von Google im Jahre 2006 soll es gehei\u00dfen haben: \u201e<em>Froogle simply doesn\u2019t work<\/em>\u201c). Wohl wahr. Vielleicht lag es am Namen, der an einen quakenden Frosch erinnert? \u201eFroogle\u201c war jedenfalls schnell Geschichte. Der funktionelle Nachfolger war sodann \u201eGoogle Product Search\u201c, welcher wiederum durch den aktuellen Dienst \u201eGoogle Shopping\u201c ersetzt worden ist.<\/p>\n<h2>Der Vorwurf<\/h2>\n<p>Google soll seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt f\u00fcr <strong>allgemeine Suchdienste<\/strong> (sog. \u201ehorizontale\u201c Suche \/ allgemeine Suchdienste) missbr\u00e4uchlich dazu genutzt haben, seine Konkurrenten auf dem Markt f\u00fcr <strong>Preisvergleichsdienste<\/strong> (sog. \u201evertikale\u201c Suche \/ spezialisierte Suchdienste) zu benachteiligen. Google habe damit das Ziel verfolgt, seinem eigenen Dienst in wettbewerbsrechtlich unzul\u00e4ssiger Weise einen unrechtm\u00e4\u00dfigen Vorteil zu verschaffen. Konkret platziere Google in seinem allgemeinen Suchdienst, losgel\u00f6st von seinen generischen Algorithmen, welche Sanktionen f\u00fcr Irrelevanz vorhalten und die Platzierung in der allgemeinen organischen Ergebnisliste determinieren, seinen eigenen Dienst \u201eGoogle Shopping\u201c immer prominent \u00fcber diese allgemeine Ergebnisliste oder rechts daneben, unabh\u00e4ngig davon, ob die angezeigten Informationen die relevantesten Ergebnisse f\u00fcr die Nutzer liefern. Dadurch habe Google einen erheblichen Einbruch an Internetverkehr bei seinen Konkurrenten verursacht und diesen Verkehr zu seinem eigenen Dienst umgeleitet. Gesch\u00e4digt w\u00fcrden dadurch die Wettbewerber (Aufrufr\u00fcckg\u00e4nge von deren Websites um mehr als 85% im Vereinigten K\u00f6nigreich, 92% in Deutschland und 80% in Frankreich) und auch die europ\u00e4ischen Verbraucher.<\/p>\n<h2>Die Einordnung<\/h2>\n<p>Leider sind die Entscheidungsgr\u00fcnde zum Google-Missbrauchsverfahren (wegen des Schutzes von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen) noch nicht ver\u00f6ffentlicht worden. Daher nur ein paar Anmerkungen.<\/p>\n<h2>Der Markt und die beherrschende Stellung<\/h2>\n<p>Spannend wird es sein, wie die Europ\u00e4ische Kommission in diesem volatilen, sich schnell entwickelnden und innovativen Gebiet der digitalen \u00d6konomie die sachliche Marktabgrenzung vorgenommen hat. Ersichtlich ist bisweilen einzig, dass die Kommission angenommen hat, Google habe mehr als 90% der Marktanteile auf dem Markt der <strong>allgemeinen Suchdienste<\/strong> inne. Aufgrund des Charakters der allgemeinen Suche als mindestens zweiseitiger Markt (auf der einen Seite die Nutzer, die <strong>unentgeltlich<\/strong> die Suchfunktion nutzen k\u00f6nnen und auf der anderen Seite die Werbekunden, die <strong>entgeltlich<\/strong> Werbungen auf der Google-Seite platzieren) ist davon auszugehen, dass diese Annahme am Kriterium der <strong>Nutzung<\/strong> aus der Perspektive der Suchfunktionen-Nutzer festgemacht worden ist, nicht dagegen am Kriterium des <strong>Umsatzes. <\/strong>Schlie\u00dflich ist die Suchfunktion unentgeltlich nutzbar. Ob hier angesichts der Unentgeltlichkeit des Suchdienstes \u00fcberhaupt ein kartellrechtlich beherrschbarer <em>Markt<\/em> vorhanden ist, war bisher mehr als fraglich (vgl. hierzu <em>Kersting\/Dworschak<\/em>, <a href=\"https:\/\/papers.ssrn.com\/sol3\/papers.cfm?abstract_id=2495303\">Google als Marktbeherrscher?<\/a>), ist jedoch nun auch in Anbetracht der 9.\u00a0GWB-Novelle mit der Einf\u00fchrung des \u00a7 18 Abs. 2a GWB f\u00fcr das deutsche Recht gekl\u00e4rt. F\u00fcr das Europarecht l\u00e4sst sich wohl sagen, dass die Kommission augenscheinlich wenig Schwierigkeiten damit hatte, vorliegend einen <em>Markt<\/em> anzunehmen. Dazu schreibt die Kommission ohne gro\u00dfe Umst\u00e4nde: \u201eDie Nutzer zahlen f\u00fcr die Suchergebnisse mit ihren Daten.\u201c Problem gel\u00f6st.<\/p>\n<p>Abzugrenzen von diesem Markt der allgemeinen Suchdienste ist der hier relevante Markt der <strong>Preisvergleichsdienste<\/strong> (<em>idealo.de<\/em> f\u00fcr die allgemeine Produktsuche \/ hrs.com, booking.com, trivago f\u00fcr Hotels \/ fluege.de f\u00fcr Fl\u00fcge etc.). \u201eGoogle Shopping\u201c tritt hier als deren Wettbewerber auf. Googles Versuch, die Kommission davon zu \u00fcberzeugen, dass auch <strong>H\u00e4ndlerplattformen<\/strong> wie <em>Amazon<\/em> oder <em>eBay<\/em> als Teil des relevanten Markts anzusehen sind, ging augenscheinlich fehl. Argumentativ am \u00fcberzeugendsten l\u00e4sst sich wohl noch anf\u00fchren, dass H\u00e4ndlerplattformen \u00fcber die reine Vergleichsfunktion hinaus auch eine Verkaufsfunktion innehaben, Nutzer also direkt bei <em>Amazon<\/em> einkaufen k\u00f6nnen. Ob dies schon zu weniger Wettbewerb f\u00fchrt in dem Sinne, dass dadurch <em>Amazon<\/em> nicht auf dem gleichen sachlichen Markt konkurriert (also kein Wettbewerber ist) oder eher umgekehrt die <em>zus\u00e4tzliche<\/em> Funktion zu <em>mehr<\/em> Wettbewerb mit \u201eGoogle Shopping\u201c f\u00fchrt, l\u00e4sst sich hier nicht abschlie\u00dfend sagen.<\/p>\n<h2>Das missbr\u00e4uchliche Verhalten<\/h2>\n<p>Die Kommission wirft Google vor, die prominente vorteilhafte Platzierung von \u201eGoogle Shopping\u201c und die wenig schmeichelhafte nachteilige Platzierung von Konkurrenzdiensten auf (im Durchschnitt) der vierten Seite der Ergebnisliste sei Ausdruck missbr\u00e4uchlichen Verhaltens und kein Ergebnis funktionierenden Wettbewerbs. Hier behandle Google seine eigenen Dienste und Drittdienste <strong>ungleich<\/strong>. \u00dcberzeugt dies? Hinsichtlich der positiven Platzierung l\u00e4sst sich n\u00e4mlich gut behaupten, dass \u201eGoogle Shopping\u201c als eigenst\u00e4ndiger Werbedienst logisch betrachtet eine prominente Platzierung erfordert, um \u00fcberhaupt seinen eigentlichen Zweck, n\u00e4mlich die Produkte derjenigen H\u00e4ndler, die f\u00fcr die Werbung bezahlen, auch aufmerksamkeitserhaschend zu bewerben. Es erscheint wenig sinnvoll, dass Google im Rahmen seines allgemeinen Suchdienstes <strong>alle<\/strong> erdenklichen Preisvergleichsdienste, sei es nacheinander oder nebeneinander, vor der organischen Ergebnisliste platziert, damit alle gleich behandelt w\u00fcrden. Was hierbei passieren w\u00fcrde, kann sich der geneigte Google-Nutzer gut vorstellen: Eine Myriade an Werbeeinblendungen losgel\u00f6st von jeglicher Relevanz.<\/p>\n<p>\u00dcberhaupt erschlie\u00dft sich nicht, warum Google seine eigenen Dienste <strong>nicht <\/strong>anders behandeln sollen d\u00fcrfe als andere Dienste. Schlie\u00dflich ist Google nicht der Anbieter des <strong>gesamten Internets<\/strong>, sondern eines allgemeinen Suchdienstes und eines Preisvergleichsdienstes. Google gew\u00e4hrt keinen Zugang zu den Preisvergleichsdiensten. Die Forderung w\u00e4re mithin, dass Google auf seinem allgemeinen Suchdienst fremde Preisvergleichsdienste prominent platzieren soll. Falls sich Google nicht als <strong>essential facility<\/strong> klassifizieren l\u00e4sst, wof\u00fcr doch recht wenig spricht, w\u00fcrde das aber dem allgemeinen Grundsatz widersprechen, dass ein Unternehmen, sei dieses auch noch so stark, nicht fremde Unternehmen wirtschaftlich f\u00f6rdern muss.<\/p>\n<h2>Die Aussichten<\/h2>\n<p>Die Geldbu\u00dfe ist nur eines von drei Problemen f\u00fcr Alphabet: Ist der Versto\u00df erst einmal festgestellt, drohen zudem heftige Schadensersatzforderungen aus follow-on-Klagen. Aktuell muss das Unternehmen innerhalb von 90 Tagen das Gleichbehandlungsgebot umsetzen \u2013 sonst drohen weitere empfindliche Zahlungen. Wie Google die Ungleichbehandlung abstellen soll, hat die Kommission \u2013 anders als sonst oft \u2013 nicht vorgegeben. Bezeichnenderweise lie\u00df <em>Margrethe Vestager<\/em> in der Pressekonferenz auf Nachfrage offen, ob denn die Platzierung von der Zahlung eines Entgelts abh\u00e4ngen darf.<\/p>\n<p>Wehrlos wird sich Google wohl nicht seinem Schicksal ergeben. In einem kurzen <a href=\"https:\/\/www.blog.google\/topics\/google-europe\/european-commission-decision-shopping-google-story\/\">Blogpost<\/a> hat <em>Kent Walker<\/em> schon Googles Sicht der Dinge dargelegt. Bedenkt man, dass das bisherige Rekordbu\u00dfgeld von 1,06 Mrd. EUR wegen Marktmissbrauchs gegen <a href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/eugh-schlussantraege-generalanwalt-intel-missbrauch-marktmacht-rabatte-bussgeld\/\"><em>Intel<\/em><\/a> aus dem Jahre 2009 noch gerichtlich verhandelt wird, steht wohl der wirtschaftlichen Beziehung zwischen der Europ\u00e4ischen Union und den USA eine ungem\u00fctliche Wetterperiode bevor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Photo: \u00a9 European Union , 2017 \/ Source: EC &#8211; Audiovisual Service \/ Georges Boulougouris<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Boom. Da hat sich \u00fcber knapp 7 Jahre was zusammengebraut. Passend zum st\u00fcrmischen Wetter hat sich nun die jahrelang angestaute Energie \u00fcber Google entladen. Das im November 2010 begonnene Google-Missbrauchsverfahren der Europ\u00e4ischen Kommission (Case 39740) fand heute (27.6.2017) einen spektakul\u00e4ren (vorl\u00e4ufigen) Abschluss. Laut Pressemitteilung und Factsheet der Kommission beinhaltet der gegen die Google Inc. und ihre Muttergesellschaft Alphabet Inc. gerichtete Beschluss eine Rekordbebu\u00dfung von knapp 2,42\u00a0Mrd.\u00a0EUR (genaue Summe: 2.424.495.000 EUR) wegen der missbr\u00e4uchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung nach Art. 102&#8230;<\/p>\n<p class=\"read-more\"><a class=\"btn btn-default\" href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2017\/06\/27\/der-grosse-donner-hat-sich-alphabet-vergoogelt\/\"> Read More<span class=\"screen-reader-text\">  Read More<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":208,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[18,22,20],"class_list":["post-207","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-google","tag-missbrauch-von-marktmacht","tag-vestager"],"translation":{"provider":"WPGlobus","version":"3.0.0","language":"en","enabled_languages":["de","en"],"languages":{"de":{"title":true,"content":true,"excerpt":false},"en":{"title":false,"content":false,"excerpt":false}}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/207","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=207"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/207\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":213,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/207\/revisions\/213"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/208"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=207"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=207"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=207"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}