{"id":181,"date":"2017-06-26T14:35:40","date_gmt":"2017-06-26T12:35:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.d-kart.de\/?p=181"},"modified":"2017-06-26T16:56:06","modified_gmt":"2017-06-26T14:56:06","slug":"rpm-hat-das-bundeskartellamt-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2017\/06\/26\/rpm-hat-das-bundeskartellamt-recht\/","title":{"rendered":"RPM: Hat das Bundeskartellamt Recht?"},"content":{"rendered":"<p>Die Preisbindung der zweiten Hand, oder \u2013 um es etwas internationaler zu formulieren \u2013 <a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=hObZs6m2jhw\">\u201eresale price maintenance\u201c (RPM)<\/a> ist wieder auf der Agenda. Das Bundeskartellamt hat dieses Jahr eine \u00fcberarbeitete Fassung der ber\u00fchmten <a href=\"http:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Publikation\/DE\/Diskussions_Hintergrundpapier\/Konsultation_Hinweispapier%20Preisbindung%20im%20Lebensmitteleinzelhandel.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=6\">Handreichung<\/a> ver\u00f6ffentlicht, die Europ\u00e4ische Kommission hat in der <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/competition\/antitrust\/sector_inquiry_final_report_de.pdf\">Sektoruntersuchung e-commerce<\/a> den Fokus darauf gelegt und Verfahren eingeleitet, die britische Competition &amp; Markets Authority hat 2016 <a href=\"https:\/\/www.gov.uk\/government\/collections\/resale-price-maintenance-information-for-businesses\">Guidance<\/a> gegeben. Die Frage, was Hersteller und H\u00e4ndler in Sachen Preise gemeinsam machen d\u00fcrfen, wird dabei recht einheitlich beantwortet: nicht viel. Streitig ist vor allem, wann die Preisbindung beginnt. Dass sie verboten ist, daran gibt es keinen Zweifel.<\/p>\n<h2>Zweifel am Verbot der Preisbindung<\/h2>\n<p>Mit ansteigendem Verfolgungsdruck und immer einfacheren Preisma\u00dfnahmen im Internet wird aber langsam auch ein Grummeln vernehmlich: Manche Anw\u00e4lte und Unternehmensvertreter verstehen die harte Linie von Amt und Kommission, die auf eine Gleichstellung des Onlinehandels gerichtet ist, nicht mehr. Tats\u00e4chlich kann man sich ja gelegentlich mal fragen, ob es wirtschaftspolitisch eigentlich so erstrebenswert ist, den brick-and-mortar-Gesch\u00e4ften das Leben im Preiskampf mit Interneth\u00e4ndlern schwer zu machen.<\/p>\n<p>Im Forum Unternehmensrecht an der Heinrich-Heine-Universit\u00e4t haben wir die Frage Thomas Cheng vorgelegt: Muss RPM eigentlich ein Hardcore-Versto\u00df sein? Thomas ist Kartellrechtsprofessor an der University of Hong Kong und Mitglied der Hong Kong Competition Commission. Er pr\u00e4sentierte in der von Rupprecht Podszun moderierten Veranstaltung sein Paper \u201eA Consumer Behaviour Approach to Resale Price Maintenance\u201c.<\/p>\n<h2>Chicago und Bonn<\/h2>\n<p>Bewegt man sich vom Bundeskartellamt immer weiter in \u00f6stliche Richtung liegt Hong Kong ungef\u00e4hr auf der H\u00e4lfte des Weges in die Vereinigten Staaten. Diese geographische Allegorie passt zu Chengs Position zur kartellrechtlichen Einsch\u00e4tzung des RPM. W\u00e4hrend das Bundeskartellamt \u00f6konomischen Rechtfertigungsversuchen des RPM kaum einen Zentimeter entgegen kommt \u2013 es handelt sich um eine Preisabsprache und damit um eine Kernbeschr\u00e4nkung \u2013, wird in den USA unter Einfluss der Chicago-School ein liberalerer Ansatz gelebt. RPM ist dort nach der <a href=\"https:\/\/www.justice.gov\/atr\/case-document\/file\/501231\/download\">2007-Entscheidung <em>Leegin<\/em><\/a> des Supreme Court nicht mehr per se kartellrechtswidrig (wie seit der Dr. Miles-Rechtsprechung von 1911).<\/p>\n<p>In einigen Konstellationen wird RPM \u00f6konomisch vor allem mit der Vermeidung von Trittbrettfahrerverhalten gerechtfertigt. Der Klassiker: Im Ladengesch\u00e4ft wird aufw\u00e4ndig pr\u00e4sentiert, probiert, beraten \u2013 geshoppt wird dann online zu einem g\u00fcnstigeren Preis. RPM w\u00fcrde das Ausnutzen solcher Preisvorteile unm\u00f6glich machen. Cheng \u2013 von einem angels\u00e4chsischen Verst\u00e4ndnis gepr\u00e4gt, er studierte in Harvard, Yale und Oxford \u2013 hat sich in seiner Forschung kritisch mit dieser Argumentationslinie auseinandergesetzt. Im Ergebnis steht er dem restriktiven Ansatz des Bundeskartellamts wesentlich n\u00e4her als zu erwarten war. Der Unterschied: er l\u00e4sst die \u00f6konomischen Argumente zu. Aber die \u00fcberzeugen ihn eben nicht (\u00e4hnlich wie auch die <a href=\"http:\/\/onlinelibrary.wiley.com\/doi\/10.1111\/1756-2171.12165\/full\">Kollegen vom DICE<\/a>).<\/p>\n<h2>Chengs Kernthese<\/h2>\n<p>Ein \u201eone size fits all\u201c-approach bei RPM ist zu simpel. Daf\u00fcr sind Handelsunternehmen wie K\u00e4ufergruppen zu divers. K\u00e4ufer entscheiden sich beispielsweise zuerst, was f\u00fcr ein Produkt sie von welcher Marke kaufen wollen, und suchen dann einen geeigneten Verk\u00e4ufer. Oder sie suchen sich zuerst einen Verk\u00e4ufer aus und entscheiden sich dann vor Ort zwischen unterschiedlichen Marken. Dabei spielen in der Regel generelle Preiserwartungen eine gr\u00f6\u00dfere Rolle als konkrete Preise. Bei manchen Produkten, so Cheng, spielen zudem Impulsk\u00e4ufe eine \u00fcberragende Rolle: Wird etwa, um ein dem Vortragstag angemessenes Beispiel zu w\u00e4hlen, ein Verbraucher angesichts dr\u00fcckender Hitze beim Anblick eines K\u00fchlregals voller Erfrischungsgetr\u00e4nke von der spontanen Erkenntnis \u00fcbermannt, dass er jetzt \u2013 und zwar genau jetzt \u2013 eine Cola trinken m\u00f6chte, bleibt f\u00fcr Preisvergleiche keine Zeit.<\/p>\n<p>Auf der Marktgegenseite entspricht der Diversit\u00e4t des Konsumentenverhaltens die Diversit\u00e4t der Verkaufsmodelle. Es gibt spezialisierte Gesch\u00e4fte, die nur Produkte einer Marke vertreiben, oder solche mit breit angelegter Produktpalette verschiedener Marken. Vor dem Hintergrund einer differenzierten Betrachtung des Kundenverhaltens k\u00f6nne die Vermeidung von Trittbrettfahrerverhalten RPM kaum je rechtfertigen, das gelte insbesondere f\u00fcr allgemeine Verkaufsanstrengungen.<\/p>\n<h2>Weiterdenken<\/h2>\n<p>Jurist Cheng hatte f\u00fcr seine Thesen das \u00f6konomische Material ausgewertet. Zum Gl\u00fcck waren unsere Kollegen vom DICE da, sodass in der Diskussion noch einmal nachgelegt wurde.<\/p>\n<p>Drei \u00dcberlegungen: Erstens spielt es f\u00fcr die Beurteilung von RPM m\u00f6glicherweise eine st\u00e4rkere Rolle als bislang erforscht, wie unterschiedlich Verbraucher reagieren. Studien zum Verbraucherverhalten, die Cheng zitierte, bezogen sich vor allem auf die USA, und damit auf ein Land, das den Handel <span style=\"text-decoration: line-through;\">kaum<\/span> anders reguliert (immer wieder erbaulich zu sehen, wie G\u00e4ste aus dem Ausland schauen, wenn sie feststellen, dass es in Deutschland strenge Regeln zu Laden\u00f6ffnungszeiten gibt).<\/p>\n<p>Zweitens:\u00a0 Was macht die Digitalisierung aus unserer klassischen Preisfixierung? Was \u00e4ndert sich, wenn Preisvergleiche im Internet einfach und dauerhaft verf\u00fcgbar sind? Wenn Preise personalisiert oder dynamisiert werden?<\/p>\n<p>Drittens: Gibt es nicht zumindest bei Luxusprodukten eine Rechtfertigung f\u00fcr RPM? Die Frage <a href=\"https:\/\/www.telemedicus.info\/article\/3083-Selektivvertrieb-und-Luxusimage-Vorlage-an-EuGH.html\">liegt beim EuGH<\/a>. Cheng neigte zu einem Ja. Das w\u00e4re also ein Anwendungsfall, in dem nach Art. 101 Abs. 3 AEUV \u2013 entgegen <em>Pierre Fabre<\/em> \u2013 wohl eine Preisbindung einmal gerechtfertigt sein k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Es war aber auch sehr hei\u00df an diesem Abend, und Deutschland hat, wie der Gast aus Hongkong ermattet feststellte, keine Klimaanlagen. Vielleicht war die Konzession also auch der Aussicht geschuldet, bei raschem Bejahen bald ein eisgek\u00fchltes Getr\u00e4nk trinken zu k\u00f6nnen \u2013 koste es, was es wolle.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Preisbindung der zweiten Hand, oder \u2013 um es etwas internationaler zu formulieren \u2013 \u201eresale price maintenance\u201c (RPM) ist wieder auf der Agenda. 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