{"id":1225,"date":"2018-09-10T14:37:40","date_gmt":"2018-09-10T12:37:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.d-kart.de\/?p=1225"},"modified":"2018-09-10T20:43:55","modified_gmt":"2018-09-10T18:43:55","slug":"wettbewerb-verbraucherschutz-und-eine-kommission","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2018\/09\/10\/wettbewerb-verbraucherschutz-und-eine-kommission\/","title":{"rendered":"Wettbewerb, Verbraucherschutz und eine Kommission"},"content":{"rendered":"<p><em>Im Bundeswirtschaftsministerium erh\u00f6ht sich die Schlagzahl f\u00fcrs Kartellrecht: Nach der Vorstellung von ersten \u00dcberlegungen zum Missbrauchsrecht in der vergangenen Woche wurde nun eine Kommission eingesetzt, die das Wettbewerbsrecht 4.0 er\u00f6rtern soll. Und: Es gibt eine neue Studie, zur Rolle des Bundeskartellamts im Verbraucherrecht. Daran ist Rupprecht Podszun nicht ganz unschuldig \u2013 er berichtet hier.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein ehrgeiziges Ziel: \u201eWettbewerbsrecht f\u00fcr die digitale \u00d6konomie fit machen\u201c, so prangt es heute von der Ministeriums-Website, und bekanntlich nehmen solche ehrgeizigen Ziele am besten ihren Ausgangspunkt in der Einsetzung einer Kommission. So geschieht es. Die \u201e<a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Artikel\/Wirtschaft\/kommission-wettbewerbsrecht-4-0.html\">Kommission Wettbewerbsrecht 4.0<\/a>\u201c wurde heute eingesetzt.<\/p>\n<h2><strong>Personalien<\/strong><\/h2>\n<p>Die Kommission hat drei Vorsitzende, warum auch nicht \u2013 bei einer Gesamtzahl von neun Mitgliedern und drei Personen mit Rede-, aber ohne Stimmrecht. Sie hat auch neun Fragen erhalten, und eine soll uns in diesem Beitrag noch ein bisschen besch\u00e4ftigen. Aber zun\u00e4chst zu der Frage, auf die geneigte Leserinnen und Leser unserer kleinen Kartellrechts-Gala schon warten: Wer ist denn nun in der Kommission? Ein, zwei \u00dcberraschungen, aber lauter bekannte, honorige Pers\u00f6nlichkeiten. Den Vorsitz f\u00fchren Heike Schweitzer, die ja schon an der <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/next-level-competition-law-the-study-that-will-serve-as-a-basis-for-the-reform-of-abusive-practices-in-germany-and-europe\/\">Studie zum Missbrauchsrecht<\/a>, die wir hier besprochen haben, beteiligt war, Achim Wambach, der ja auch der Monopolkommission vorsitzt, und Martin Schallbruch. Martin \u2013 who? Schallbruch ist der IT-Beauftragte der Bundesregierung. Auf jeden Fall eine spannende Wahl \u2013 <a href=\"https:\/\/www.perlentaucher.de\/buch\/martin-schallbruch\/schwacher-staat-im-netz.html\">sein letztes Buch<\/a> hat den Titel \u201eSchwacher Staat im Netz\u201c, was hoffentlich nicht auf eine zu gro\u00dfe Staatsgl\u00e4ubigkeit schlie\u00dfen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Weitere Mitglieder sind die drei versierten Kartellrechtler <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/advent-calendar\/17-december-2017\/\">Daniela Seeliger<\/a> von Linklaters, Bernd Langeheine (einst Kommission, jetzt Cleary Gottlieb) und <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/advent-calendar\/15-december-2017\/\">Wolfgang Kirchhoff<\/a> (einst Freshfields, jetzt BGH). Hinzu kommen Monika Schnitzer, \u00d6konomieprofessorin aus M\u00fcnchen, der Informationsrechtler Jens-Peter Schneider, Professor in Freiburg, und Gerhard Wagner von der Humboldt-Uni in Berlin, der ja so eine Art Vater des \u201emore economic approach\u201c im Zivilrecht ist. Das wird spannend. Aus den Regierungsfraktionen im Bundestag kommen \u2013 ohne Stimmrecht \u2013 Matthias Heider, Hansj\u00f6rg Durz und Falko Mohrs hinzu, die sp\u00e4ter wohl die Vorschl\u00e4ge, die erarbeitet werden, durchs Parlament bringen sollen.<\/p>\n<h2><strong>Fragen<\/strong><\/h2>\n<p>Die neun Fragen haben es durchaus in sich, sie laden zum Verfassen von Dissertationen ein \u2013 vielleicht aber reicht es ja auch f\u00fcr einige gute Gesetzes\u00e4nderungsvorschl\u00e4ge. Frage 9 zieht den Kreis vom Kartellrecht zum Lauterkeits-, Verbraucherschutz- und Datenschutzrecht und fragt, wie diese Bereiche miteinander verzahnt werden k\u00f6nnen. Da h\u00e4tten wir etwas.<\/p>\n<h2><strong>Bundeskartellamt und Verbraucherschutz<\/strong><\/h2>\n<p>Just letzte Woche ist n\u00e4mlich ein Gutachten ver\u00f6ffentlicht worden, das ich mit den Kollegen Christoph Busch (Uni Osnabr\u00fcck) und Frauke Henning-Bodewig (MPI f\u00fcr Innovation und Wettbewerb, M\u00fcnchen) verfasst habe. Das <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Publikationen\/Studien\/behoerdliche-durchsetzung-des-verbraucherrechts.html\">Gutachten ist hier ver\u00f6ffentlicht<\/a>. Das BMWi hatte uns gebeten, zwei Fragen zu kl\u00e4ren: Erstens: Bestehen Defizite in der Durchsetzung des wirtschaftlichen Verbraucherrechts in Deutschland? Zweitens: K\u00f6nnte das Bundeskartellamt als Verbraucherschutzbeh\u00f6rde Defizite \u2013 falls vorhanden \u2013 auffangen?<\/p>\n<p>Die Frage wird ja seit einiger Zeit unter Kartellrechtlern hei\u00df diskutiert, nicht zuletzt wegen des Facebook-Falls, den viele lieber im UWG als im GWB ansiedeln w\u00fcrden. Eine Professorentagung des Bundeskartellamts hatte den Grenzbereich schon ausgelotet. Zur Erinnerung f\u00fcr diejenigen, die noch Examen gemacht haben, als Verbraucherrecht noch nicht das gro\u00dfe Ding der EU war: Das Zivilrecht ist heute im BGB stark verbraucherrechtlich aufgeladen. Das gilt aber auch f\u00fcr das UWG, jenes Schwesterherz des GWB, das seit <span style=\"text-decoration: line-through;\">ewigen Zeiten<\/span> 1909 in Deutschland mit einer Generalklausel zum Einfallstor f\u00fcr Fairness-Schutz, manchmal auch f\u00fcr Mittelstandsschutz wurde. Inzwischen ist es nicht mehr nur das B2B-Gesetz, das das \u201eWie\u201c der ehrbaren Kaufleute untereinander regelt, sondern ist in gro\u00dfem Ma\u00dfe durch die UGP-Richtlinie \u00fcberformt. Sie regelt den Verbraucherschutz, sodass das UWG inzwischen zum ordnungspolitischen Herzst\u00fcck des wirtschaftlichen Verbraucherrechts in Deutschland geworden ist \u2013 gemeinsam mit dem AGB-Recht.<\/p>\n<h2><strong>Private vs public<\/strong><\/h2>\n<p>Die Durchsetzung von AGB-Kontrolle und UWG-Anforderungen liegt in Deutschland (und das ist eine Seltenheit in Europa) fast ausschlie\u00dflich bei privaten Akteuren: Mitbewerbern, Verbraucherzentralen, Wirtschaftsverb\u00e4nden, Kammern (\u00a7 8 Abs. 3 UWG). Nur in einzelnen wenigen Bereichen, z.B. beim \u201eCold Calling\u201c, gibt es Bu\u00dfgelder oder gar Strafen (\u00a7\u00a7 16-20 UWG). So dr\u00e4ngt sich die Frage auf: Reicht denn das System von Abmahnungen und Unterlassungsverf\u00fcgungen heutzutage noch, um die Vorschriften durchzusetzen? Druck kommt aus der EU: Die k\u00fcrzlich <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/info\/law\/law-topic\/consumers\/consumer-protection-cooperation-regulation_en\">neugefasste CPC-Verordnung<\/a>, die die Kooperation der Mitgliedsstaaten bei grenz\u00fcberschreitenden Verst\u00f6\u00dfen gegen bestimmte Richtlinien regelt (z.B. die UGP-Richtlinie), ruft eigentlich nach einer Durchsetzungsbeh\u00f6rde in allen Mitgliedsstaaten. Sie sieht vor, dass demn\u00e4chst auch \u201eSanktionen wie Bu\u00dfgelder\u201c und Netzsperren verh\u00e4ngt werden k\u00f6nnen sollen. Sollte eine Anfrage aus einem anderen Mitgliedsstaat kommen, wird man bei solchen Anforderungen kaum darauf verweisen k\u00f6nnen, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband ja vor einem Landgericht auf Unterlassung klagen kann.<\/p>\n<h2><strong>Durchsetzungsdefizite\u2026<\/strong><\/h2>\n<p>Was wir in der Studie gemacht haben: Wir haben versucht, uns systematisch der Frage zu n\u00e4hern, in welchen Bereichen Durchsetzungsdefizite bestehen. Erste Erkenntnis: Das private enforcement im UWG funktioniert schnell und effizient. Aber es erfasst wohl nicht alle F\u00e4lle und die Sanktionen bleiben d\u00fcrftig. Bei Ermittlungsschwierigkeiten f\u00fcr Private, die gerade bei digitalen Gesch\u00e4ftsmodellen eher zunehmen d\u00fcrften, ist der Klageanreiz gering. Schadensersatz und Gewinnabsch\u00f6pfung gibt es so gut wie nicht, auch die Folgenbeseitigung lahmt. Man kann also durchaus punktuellen Erg\u00e4nzungsbedarf erkennen.<\/p>\n<h2><strong>\u2026und eine m\u00f6gliche Beh\u00f6rde?<\/strong><\/h2>\n<p>Wer soll\u2019s dann machen? Der Auftrag f\u00fcr uns Gutachter war, das Bundeskartellamt als m\u00f6gliche UWG- und AGB-Durchsetzungsbeh\u00f6rde anzuschauen. Damit kn\u00fcpft man an die 9. GWB-Novelle an, seither arbeitet im Kartellamt ja bereits <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/neu-im-kartellamts-abc-v\/\">eine Beschlussabteilung unter Leitung von Carsten Becker<\/a> an verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen. Wir haben im zweiten Teil des Gutachtens daher ausbuchstabiert, wie eine Beauftragung des BKartA mit Verbraucherrecht aussehen k\u00f6nnte. Da gibt es durchaus Fallstricke: es wird nicht damit getan sein, den Befugnisapparat des GWB eins zu eins aufs UWG auszudehnen. Daf\u00fcr sind Verst\u00f6\u00dfe gegen UWG und AGB-Recht doch ganz anders gelagert als kartellrechtliche Verst\u00f6\u00dfe.<\/p>\n<p>Von einer Empfehlung haben wir ausdr\u00fccklich abgesehen. Es ist eben eine politische Frage, welches Verbraucherschutzniveau man anstrebt, welche Belastung man Unternehmen aufb\u00fcrden will, und wer daf\u00fcr zust\u00e4ndig sein soll.<\/p>\n<p>Ich pers\u00f6nlich habe in der monatelangen Besch\u00e4ftigung mit der Thematik durchaus einiges gelernt, aber wenn ich das hier ausbreite, habe ich habe Sorge, dass der Kartellrechtsblog zu einem Verbraucherrechtsblog mutiert. Oder wachsen diese Themen ohnehin zusammen, wie in Frage 9 f\u00fcr die Wettbewerbskommission angedeutet? Lesen Sie doch zum Auftakt mal die Executive Summary <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Publikationen\/Studien\/behoerdliche-durchsetzung-des-verbraucherrechts.html\">hier<\/a>. Nur so viel: Fr\u00fcher hatte ich auch ein ganz ungutes Gef\u00fchl, wenn ich den Begriff Verbraucherschutz (wir sagen lieber neutral: Verbraucherrecht) h\u00f6rte. Gleichzeitig habe ich aber auch viel nachgedacht \u00fcber das Zitat des gro\u00dfen West-Erkl\u00e4rers <a href=\"https:\/\/www.ted.com\/talks\/niall_ferguson_the_6_killer_apps_of_prosperity\/transcript\">Niall Ferguson<\/a>, der die Verbraucherorientierung f\u00fcr eine der gro\u00dfen Errungenschaften der westlichen Zivilisation h\u00e4lt (und das braucht wohl auch ein gewisses Ma\u00df an Verbraucherschutz). Und so w\u00fcrde ich sagen: Wenn es eine Verbraucherrechtsbeh\u00f6rde in Deutschland geben soll, sei es aus europarechtlichem Druck oder aus politischer \u00dcberzeugung, dann f\u00e4nde ich es gut, diese Aufgabe beim Bundeskartellamt anzusiedeln. Aber das k\u00f6nnen Sie nat\u00fcrlich ganz anders sehen. Mit der Wettbewerbskommission hat das Bundeswirtschaftsministerium ja vor allem den Startschuss gegeben, diese und viele andere Fragen zu diskutieren. <em>GWB10: Los geht\u2019s!<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Bundeswirtschaftsministerium erh\u00f6ht sich die Schlagzahl f\u00fcrs Kartellrecht: Nach der Vorstellung von ersten \u00dcberlegungen zum Missbrauchsrecht in der vergangenen Woche wurde nun eine Kommission eingesetzt, die das Wettbewerbsrecht 4.0 er\u00f6rtern soll. Und: Es gibt eine neue Studie, zur Rolle des Bundeskartellamts im Verbraucherrecht. Daran ist Rupprecht Podszun nicht ganz unschuldig \u2013 er berichtet hier. &nbsp; Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein ehrgeiziges Ziel: \u201eWettbewerbsrecht f\u00fcr die digitale \u00d6konomie fit machen\u201c, so prangt es heute von der Ministeriums-Website, und bekanntlich nehmen solche ehrgeizigen&#8230;<\/p>\n<p class=\"read-more\"><a class=\"btn btn-default\" href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2018\/09\/10\/wettbewerb-verbraucherschutz-und-eine-kommission\/\"> Read More<span class=\"screen-reader-text\">  Read More<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":1233,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[9,203,202,201,200],"class_list":["post-1225","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-bundeskartellamt","tag-gutachten","tag-uwg","tag-verbraucherschutz","tag-wettbewerbskommission"],"translation":{"provider":"WPGlobus","version":"3.0.0","language":"en","enabled_languages":["de","en"],"languages":{"de":{"title":true,"content":true,"excerpt":false},"en":{"title":false,"content":false,"excerpt":false}}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1225","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1225"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1225\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1236,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1225\/revisions\/1236"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1233"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1225"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1225"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1225"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}