{"id":1146,"date":"2018-08-03T10:11:36","date_gmt":"2018-08-03T08:11:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.d-kart.de\/?p=1146"},"modified":"2019-10-16T14:59:47","modified_gmt":"2019-10-16T12:59:47","slug":"ssnippets-17-olaf-christiansen-ueber-hitze-und-wettbewerb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2018\/08\/03\/ssnippets-17-olaf-christiansen-ueber-hitze-und-wettbewerb\/","title":{"rendered":"SSNIPpets (17) &#8211; Olaf Christiansen \u00fcber Hitze und Wettbewerb"},"content":{"rendered":"<p><em>In ganz Nordeuropa schl\u00e4gt die Hitze aufs Gem\u00fct, in Anwaltskanzleien ohne Klimaanlagen k\u00fcndigen die Associates und am Institut f\u00fcr Kartellrecht der Heinrich-Heine-Universit\u00e4t D\u00fcsseldorf haben sich die Mitarbeiter in den Keller verzogen, um l\u00e4ngst f\u00e4llige Kommentierungen abzuarbeiten.\u00a0 Zum Gl\u00fcck hat Olaf Christiansen einen k\u00fchlen Kopf behalten. Er ist Kartellrechtschef bei Bertelsmann und \u00fcbernimmt in dieser Woche als Gastautor die SSNIPpets. Hier sind seine <\/em><em>small, but significant news, information and pleasantries \u2013 our pet project!<\/em><\/p>\n<p>Was f\u00fcr ein Sommer! Grandioses Wetter, aus deutscher Sicht eine katastrophale Fu\u00dfballweltmeisterschaft mit sich anschlie\u00dfender Integrationsdebatte, eine gerichtliche Freigabe f\u00fcr den Zusammenschluss von AT&amp;T und Time Warner sowie ein weiteres <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/google-android-a-first-read-of-the-commissions-second-hit-against-google\/\">Rekordbu\u00dfgeld von \u20ac 4,3 Mrd. f\u00fcr Google<\/a>.<\/p>\n<p>Insbesondere letzteres gefiel <a href=\"https:\/\/twitter.com\/realDonaldTrump\/status\/1019932691339399168\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">dem amerikanischen Pr\u00e4sidenten<\/a> gar nicht: <em>&#8220;I told you so! <\/em><em>The European Union just slapped a Five Billion Dollar fine on one of our great companies, Google. They truly have taken advantage of the U.S., but not for long!&#8221;<\/em> Die EU-Wettbewerbskommissarin mag er ohnehin nicht sonderlich, schon wegen Ihres Kampfes gegen Steuer-Deals: <em>&#8220;Your tax lady, she really hates the US,&#8221;<\/em> soll er gegen\u00fcber Kommissionspr\u00e4sident Juncker <a href=\"https:\/\/twitter.com\/miotei\/status\/1005745280929722368\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">ge\u00e4u\u00dfert haben<\/a>. Liegt es an der Hitze?<\/p>\n<p>Alles ein bisschen durcheinander im Moment, wir befinden uns in Zeiten des Umbruchs mit immer st\u00e4rker aufkommendem Populismus. Worte wie <em>fake news<\/em> sind in aller Munde, wenn auch unterschiedlich verstanden, je nachdem, wer sie benutzt. Es wird immer deutlicher, dass Vielfalt essentiell f\u00fcr ein Zusammenleben ist. Das beinhaltet neben der Diversit\u00e4t von Menschen und gegenseitigem Respekt auch Meinungs-, Kunst-, Presse- und Medienfreiheit, f\u00fcr deren Erhalt unabh\u00e4ngiger und anspruchsvoller Journalismus zwingend notwendig ist. Das funktioniert allerdings nur, wenn die Rahmenbedingungen auch eine wirtschaftliche Existenz erm\u00f6glichen. Und damit kommen auch das Wettbewerbsrecht und dessen Anwendung ins Spiel.<\/p>\n<h2><strong>Macht der Plattformen<\/strong><\/h2>\n<p>Aus den beiden Bu\u00dfgeldentscheidungen gegen Google wird deutlich, dass Ma\u00dfnahmen ergriffen werden m\u00fcssen, um auch in digitalen M\u00e4rkten fairen Wettbewerb herzustellen. Hohe, trotzdem aus der Portokasse bezahlbare Bu\u00dfgelder alleine reichen nicht aus, um der Vermachtung der M\u00e4rkte entgegen zu wirken. Allein die <a href=\"https:\/\/www.stern.de\/wirtschaft\/news\/wettbewerb-verzerrt--eu-leitet-missbrauchsverfahren-gegen-google-ein-3036718.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Dauer der beiden Missbrauchsverfahren gegen Google<\/a> macht deutlich, dass effektive Missbrauchskontrolle so nicht m\u00f6glich ist, sondern eine Verfestigung der Zust\u00e4nde erst erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p>Digitale Plattformen, wie Google, Facebook, Amazon etc., sind schon lange mehr als nur Anbieter von technologischer Infrastruktur. Einerseits erm\u00f6glichen sie Medienunternehmen zwar die Verbreitung ihrer Inhalte zum Konsumenten. Sie beeinflussen andererseits mit ihren Algorithmen aber auch Inhalte \u00fcber ihre Newsfeeds und sind oft auf radikale Inhalte und Effekthascherei angelegt. Ereignisse in der j\u00fcngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/digital-single-market\/en\/news\/final-report-high-level-expert-group-fake-news-and-online-disinformation\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">von Algorithmen betriebene Plattformen sehr anf\u00e4llig sind f\u00fcr Desinformation<\/a>. Wir brauchen ein neues abgestuftes Haftungsregime, das den enormen Einfluss der digitalen Plattformen auf Verbraucher, Gesellschaft und die gesamte Wertsch\u00f6pfungskette reflektiert. Dabei muss sichergestellt werden, dass digitale Plattformen beim Kuratieren von Inhalten denselben Haftungsregeln unterliegen wie Medienunternehmen.<\/p>\n<p>Das aktuelle Wettbewerbs- und Kartellrecht in Europa und den USA reflektiert nicht die Marktrealit\u00e4ten der digitalen Transformation. Die Mechanismen der \u00a0Plattform\u00f6konomie \u2013 insbesondere der <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Netzwerkeffekt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Netzwerkeffekt<\/a> \u2013 f\u00fchren zu enorm schnellem Wachstum der digitalen Plattformen und damit bei ihnen zu unvergleichbarer Gr\u00f6\u00dfe, Markt- und Meinungsmacht. Bei der Durchsetzung des Kartellrechts m\u00fcssen diese Umst\u00e4nde in die Betrachtung mit einbezogen werden \u2013 und zwar bevor der \u201eTipping Point\u201c erreicht ist. Wenn dies nicht oder zu sp\u00e4t erfolgt, m\u00fcssen z\u00fcgig angemessene Ma\u00dfnahmen ergriffen werden, um den Missbrauch der Marktmacht und anderes wettbewerbswidriges Verhalten durch die Plattformen zu verhindern. F\u00fcr Medienunternehmen sollten Fusionen und neue Formen der Kooperation einfacher m\u00f6glich sein, kleinteilige Marktabgrenzungen im Medienbereich m\u00fcssen der Vergangenheit angeh\u00f6ren, sonst bleibt der Wettbewerb mit den gro\u00dfen Plattformen unm\u00f6glich.<\/p>\n<p>Wir brauchen nicht nur eine dynamische Durchsetzung des bestehenden materiellen Rechts sondern auch flexible Verfahrensregeln, um den sich schnell \u00e4ndernden Marktgegebenheiten und deren Auswirkungen auf Wettbewerb und Verbraucher gerecht zu werden.<\/p>\n<h2><strong>AT&amp;T \/ Time Warner<\/strong><\/h2>\n<p>Nachdem es in den USA l\u00e4nger keine vertikalen Untersagungen gegeben hatte, hat das Department of Justice (DoJ) versucht, den Zusammenschluss von AT&amp;T und Time Warner zu untersagen und am 20. November 2017 einen entsprechenden <a href=\"https:\/\/www.justice.gov\/opa\/press-release\/file\/1012896\/download\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Antrag<\/a> beim US District Court for the District of Columbia gestellt.<\/p>\n<p>In der <a href=\"https:\/\/www.justice.gov\/opa\/pr\/justice-department-challenges-attdirectv-s-acquisition-time-warner\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">zugeh\u00f6rigen Pressemitteilung<\/a> f\u00fchrt das DOJ aus: <em>\u201eThe combination of AT&amp;T\/DirecTV\u2019s vast video distribution infrastructure and Time Warner\u2019s popular television programming would be one of the largest mergers in American history. Time Warner\u2019s network offerings include TBS, TNT, CNN, Cartoon Network, HBO and Cinemax, and its programming includes Game of Thrones, NCAA\u2019s March Madness, and substantial numbers of MLB and NBA regular season and playoff games.\u00a0 According to the complaint [\u2026], the combined company would use its control over Time Warner\u2019s valuable and highly popular networks to hinder its rivals by forcing them to pay hundreds of millions of dollars more per year for the right to distribute those networks. The combined company would also use its increased power to slow the industry\u2019s transition to new and exciting video distribution models that provide greater choice for consumers, resulting in fewer innovative offerings and higher bills for American families.\u201d <\/em><\/p>\n<p>Das vom DOJ bef\u00fcrchtete Abschottungsverhalten war Gegenstand umfangreicher Beweisaufnahmen. Am 12. Juni 2018 hat das Gericht eine <a href=\"https:\/\/ecf.dcd.uscourts.gov\/cgi-bin\/show_public_doc?2017cv2511-146\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Entscheidung<\/a> getroffen und eine Untersagung des Zusammenschlusses von AT&amp;T und Time Warner <a href=\"https:\/\/www.capital.de\/wirtschaft-politik\/ring-frei-fuer-eine-fusionswelle-in-der-medienbranche\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">abgelehnt<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.stern.de\/news\/at-t-und-time-warner-schliessen-ihre-milliardenfusion-ab-8126488.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Der Vollzug ist bereits zwei Tage sp\u00e4ter erfolgt<\/a>. AT&amp;T wird insbesondere die Turner-Gesch\u00e4fte (inkl.\u00a0 CNN) separat vom Communications-Gesch\u00e4ft f\u00fchren. Das DOJ hat Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt.<\/p>\n<p>Der Richter \u00e4u\u00dfert eingangs der Entscheidung, dass es noch keinen Fall gegeben habe, in dem die Auffassungen von Zusammenschlussbeteiligten und DOJ \u00fcber die bestehenden Marktverh\u00e4ltnisse und die Erwartungen an die zuk\u00fcnftigen Verh\u00e4ltnisse so dramatisch auseinander gelegen h\u00e4tten, wie im vorliegenden Fall. Es verwundere daher nicht, dass der Fall vor Gericht gelandet sei.<\/p>\n<p>Das Gericht analysiert im Einzelnen die Theories of Harm, die das DOJ aufgestellt hat. Das DOJ vertritt die Auffassung, dass der Must-have Content von Time Warner (insbesondere der Turner-Content) dazu genutzt werden k\u00f6nnte, die Preise f\u00fcr andere Distributoren zu erh\u00f6hen oder \u00fcber einen Blackout der Wettbewerber deren Kunden zur AT&amp;T-Tochter Direct TV zu lotsen.<\/p>\n<p>Das Gericht hielt die Beweislage nicht f\u00fcr die Annahme ausreichend, dass insbesondere Turner-Content wirtschaftlich sinnvoll anderen Distributoren \u00fcber einen Black-out vorenthalten werden k\u00f6nne. Es sei zudem weder ausreichend dargelegt worden, das die Popularit\u00e4t des Turner-Contents zu Leverage und Bargaining Power f\u00fchrten und auch die Statements der Parteien, dritter Beteiligter und Sachverst\u00e4ndiger h\u00e4tten hierf\u00fcr keine Tatsachengrundlage ergeben.<\/p>\n<p>Die Entscheidung macht deutlich, dass Abschottungseffekte keineswegs zwingend angenommen werden k\u00f6nnen und dass Inhalteanbieter geradezu agnostisch f\u00fcr die Refinanzierung ihrer Angebote darauf angewiesen sind, auf allen relevanten Plattformen vorzukommen. Warten wir mal auf die n\u00e4chste Instanz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>911er Urteil<\/strong><\/h2>\n<figure id=\"attachment_1158\" aria-describedby=\"caption-attachment-1158\" style=\"width: 300px\" class=\"wp-caption alignright\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-1158\" src=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Porsche-im-Schnee-300x200.jpg\" alt=\"Porsche im Schnee\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Porsche-im-Schnee-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Porsche-im-Schnee-768x511.jpg 768w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Porsche-im-Schnee-1024x682.jpg 1024w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Porsche-im-Schnee-600x399.jpg 600w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Porsche-im-Schnee-440x293.jpg 440w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Porsche-im-Schnee-406x270.jpg 406w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Porsche-im-Schnee.jpg 1179w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-1158\" class=\"wp-caption-text\">Oh, eine Kaltfront.<\/figcaption><\/figure>\n<p>Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass das Urheberrecht am Design des Porsche 911 den Nachfahren des Firmengr\u00fcnders <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/thema\/ferdinand_porsche\/\">Ferdinand Porsche<\/a> und nicht den Nachfahren eines fr\u00fcheren Mitarbeiters zustehe. Hier ist die Welt noch in Ordnung\u2026<\/p>\n<h2><strong>Transaktionswertschwelle<\/strong><\/h2>\n<p>Es ist viel Geld im Markt unterwegs, insbesondere gro\u00dfe US-Konzerne oder chinesische Unternehmen (<a href=\"https:\/\/www.capital.de\/wirtschaft-politik\/neue-seidenstrasse-chinas-grosser-plan\/2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Plan \u201eNeue Seidenstra\u00dfe\u201c<\/a>) verf\u00fcgen \u00fcber schier unendliche Mengen und setzen diese f\u00fcr Unternehmensk\u00e4ufe ein. Es muss verhindert werden, dass gerade digitale M\u00e4rkte bereits im fr\u00fchen Stadium \u00fcber Transaktionen weiter vermachtet und abgeschottet werden. Es gab zu viele pr\u00fcfungsfreie Unternehmenserwerbe, in denen die Zielunternehmen noch \u00fcber keine relevanten Ums\u00e4tze verf\u00fcgten und die Innovationen des Zielunternehmens aus dem Markt herausgekauft wurden, bevor sie den Platzhirschen gef\u00e4hrlich werden konnten.<\/p>\n<p>Zu diesem Zweck hat der deutsche Gesetzgeber mit der <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/in-eigener-sache-kersting-podszun-die-9-gwb-novelle-ist-erschienen\/\">letzten GWB-Novelle<\/a> in <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gwb\/__35.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 35 Abs. 1a GWB<\/a> die Transaktionswertschwelle eingef\u00fchrt. Wenn der \u201eWert der Gegenleistung\u201c f\u00fcr den Zusammenschluss mehr als \u20ac 400 Mio. betr\u00e4gt und das Zielunternehmen \u201ein erheblichem Umfang\u201c in Deutschland t\u00e4tig ist, wird eine Anmeldung des Vorhabens notwendig. Nun hat das Bundeskartellamt gemeinsam mit der \u00f6sterreichischen Bundeswettbewerbsbeh\u00f6rde in einem <a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Publikation\/DE\/Leitfaden\/Leitfaden_Transaktionsschwelle.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Leitfaden<\/a> mit dem knackigen Titel \u201eTransaktionswert-Schwellen f\u00fcr die Anmeldepflicht von Zusammenschlussvorhaben\u201c auf 34 Seiten dargelegt, wie der Wert der Gegenleistung zu ermitteln ist und wann eine Inlandst\u00e4tigkeit \u00fcber erheblichen Umfang verf\u00fcgt.<\/p>\n<p>Unternehmenswert und Kaufpreis seien unterschiedlich zu betrachten und die Gegenleistung umfasse s\u00e4mtliche Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde und sonstigen geldwerten Leistungen, die dem Verk\u00e4ufer zuflie\u00dfen sollen. Auch zuk\u00fcnftige und variable Kaufpreisbestandteile sowie \u00fcbernommene Verbindlichkeiten geh\u00f6rten zur Gegenleistung.<\/p>\n<p>Die Wettbewerbsbeh\u00f6rden erwarten Plausibilisierungen des Wertes der Gegenleistung. Grunds\u00e4tzlich sei f\u00fcr die Wertermittlung der Zeitpunkt des Vollzugs des Zusammenschlusses relevant. Sofern der Wert zum Zeitpunkt der Anmeldung wegen Wertschwankungen aber noch nicht feststehe, k\u00f6nne auf den Zeitpunkt der Pr\u00fcfung der Anmeldepflicht abgestellt werden. Es sei allerdings denkbar, dass Wertschwankungen vor dem Vollzug doch noch zu einem Unterschreiten des Schwellenwertes f\u00fchrten, dann k\u00f6nne die Anmeldung zur\u00fcckgenommen werden. Im umgekehrten Fall, dass sich vor dem Vollzug des Vorhabens abzeichne, dass die Schwellenwerte doch \u00fcberschritten w\u00fcrden, empfiehlt das Amt eine Anmeldung.<\/p>\n<p>Eine erheblicher Umfang der Inlandst\u00e4tigkeit liege vor, sofern die Angebote in Inland in Anspruch genommen w\u00fcrden (Inlandsbezug) und ein Marktbezug der Angebote vorliege (\u00fcber Geldzahlungen, Monetarisierungen auf andere Weise oder \u00fcber die Entwicklung zuk\u00fcnftiger Produkte). F\u00fcr die Erheblichkeit kommt es weniger auf die Ums\u00e4tze des Zielunternehmens an als vielmehr auf Userzahlen o.\u00e4.<\/p>\n<p>Im Ergebnis sind die Hinweise der Wettbewerbsbeh\u00f6rden f\u00fcr die Unternehmen hilfreich. Es bleibt zu hoffen, dass das gew\u00fcnschte Regelungsziel erreicht und der Aufwand zur Feststellung einer Anmeldepflicht sich in Grenzen halten wird.<\/p>\n<h2><strong>Telemedienauftrag<\/strong><\/h2>\n<p>Am\u00a0 14. Juni 2018 haben die Ministerpr\u00e4sidenten der L\u00e4nder die <a href=\"https:\/\/www.vau.net\/system\/files\/documents\/2018_06_14_rundfunkommission_one_pager_zum_telemedienauftrag.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Erweiterung des Telemedienauftrages<\/a> f\u00fcr die \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beschlossen.<\/p>\n<p>Durch den Wegfall der sog. 7-Tage-Regel sollen \u2013 zumindest der Zielsetzung nach &#8211; k\u00fcnftig auch Ankaufproduktionen europ\u00e4ischer Filme und Serien in die Mediatheken der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingestellt und auch eigenst\u00e4ndige Online-Inhalte produziert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die \u00f6ffentlich-rechtlichen Online-Angebote sollen zudem k\u00fcnftig ihren Schwerpunkt in Bewegtbild und Ton haben. So soll eine Unterscheidbarkeit von den Angeboten der Presseverlage hergestellt werden, um das Verbot der Presse\u00e4hnlichkeit endlich mit Leben zu f\u00fcllen. F\u00fcr Streitf\u00e4lle wird eine gemeinsame Schlichtungsstelle eingerichtet.<\/p>\n<p>\u00dcberf\u00e4llig und gut f\u00fcr die Presseverlage, die Anbieter audiovisueller Medien wurden in die Neuregelungen nicht einbezogen. Duales System \u2026<\/p>\n<h2><strong>Schutz von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen<\/strong><\/h2>\n<p>Am 18. Juni 2018 hat die Bundesregierung den <a href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Gesetzgebungsverfahren\/Dokumente\/RegE_GeschGehG.pdf;jsessionid=AE001DFFA68827B1A0D4B609AE142811.2_cid297?__blob=publicationFile&amp;v=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen<\/a> beschlossen. Mit leichter Versp\u00e4tung soll eine <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:32016L0943&amp;from=DE\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">europ\u00e4ische Richtlinie<\/a> umgesetzt werden. Die Inhaber von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen sollen konsequent vor rechtswidriger Erlangung, rechtswidriger Nutzung und rechtswidriger Offenlegung von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen gesch\u00fctzt werden. Den Verletzten werden Anspr\u00fcche auf Beseitigung und Unterlassung sowie auf Auskunft gew\u00e4hrt, weiterhin k\u00f6nnen Vernichtung, Herausgabe, R\u00fcckruf, Entfernung und R\u00fccknahme vom Markt verlangt werden. Au\u00dferdem haftet der Verletzer auf Schadenersatz.<\/p>\n<p>Klingt erst mal schl\u00fcssig, doch wie sieht es mit der Sicherung der Rechte von Journalisten und dem Schutz von Whistleblowern aus? Hierzu sieht der Entwurf in \u00a7 5 Rechtfertigungsgr\u00fcnde f\u00fcr die Erlangung, die Nutzung oder die Offenlegung eines Gesch\u00e4ftsgeheimnisses vor, sofern denn ein berechtigtes Interesse gegeben ist.\u00a0 Als Fallgruppen werden Handlungen zur Aus\u00fcbung der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung, zur Sicherung der Informationsfreiheit und der Freiheit und der Pluralit\u00e4t der Medien genannt. Whistleblower sind gerechtfertigt, soweit sie im allgemeinen \u00f6ffentlichen Interesse handeln und ihr Handeln zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens erfolgt.<\/p>\n<p>Die Gefahr ist noch nicht gebannt. Ein effektiver Schutz der Pressefreiheit erfordert das R\u00fcckgrat der Gerichte. Wehret den Anf\u00e4ngen!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<figure id=\"attachment_1155\" aria-describedby=\"caption-attachment-1155\" style=\"width: 640px\" class=\"wp-caption alignnone\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-1155 size-large\" src=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Christiansen-Olaf-Bertelsmann-1024x683.jpg\" alt=\"Olaf Christiansen\" width=\"640\" height=\"427\" srcset=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Christiansen-Olaf-Bertelsmann-1024x683.jpg 1024w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Christiansen-Olaf-Bertelsmann-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Christiansen-Olaf-Bertelsmann-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Christiansen-Olaf-Bertelsmann-600x400.jpg 600w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Christiansen-Olaf-Bertelsmann-440x293.jpg 440w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/08\/Christiansen-Olaf-Bertelsmann-405x270.jpg 405w\" sizes=\"auto, (max-width: 640px) 100vw, 640px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-1155\" class=\"wp-caption-text\">Dr. Olaf Christiansen, Bertelsmann SE<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Dr. Olaf Christiansen arbeitet als Senior Vice President in der Konzernrechtsabteilung der Bertelsmann SE &amp; Co. KGaA. Er verantwortet den Bereich Integrity &amp; Compliance, zu dem auch die kartellrechtliche Betreuung des Konzerns geh\u00f6rt.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In ganz Nordeuropa schl\u00e4gt die Hitze aufs Gem\u00fct, in Anwaltskanzleien ohne Klimaanlagen k\u00fcndigen die Associates und am Institut f\u00fcr Kartellrecht der Heinrich-Heine-Universit\u00e4t D\u00fcsseldorf haben sich die Mitarbeiter in den Keller verzogen, um l\u00e4ngst f\u00e4llige Kommentierungen abzuarbeiten.\u00a0 Zum Gl\u00fcck hat Olaf Christiansen einen k\u00fchlen Kopf behalten. Er ist Kartellrechtschef bei Bertelsmann und \u00fcbernimmt in dieser Woche als Gastautor die SSNIPpets. Hier sind seine small, but significant news, information and pleasantries \u2013 our pet project! Was f\u00fcr ein Sommer! Grandioses Wetter, aus&#8230;<\/p>\n<p class=\"read-more\"><a class=\"btn btn-default\" href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2018\/08\/03\/ssnippets-17-olaf-christiansen-ueber-hitze-und-wettbewerb\/\"> Read More<span class=\"screen-reader-text\">  Read More<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":1161,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[240],"tags":[185,184,18,183,187,33,186],"class_list":["post-1146","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-ssnippets","tag-att","tag-doj","tag-google","tag-medienkartellrecht","tag-neue-seidenstrasse","tag-ssnippets","tag-time-warner"],"translation":{"provider":"WPGlobus","version":"3.0.0","language":"en","enabled_languages":["de","en"],"languages":{"de":{"title":true,"content":true,"excerpt":false},"en":{"title":false,"content":false,"excerpt":false}}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1146","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1146"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1146\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2874,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1146\/revisions\/2874"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1161"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1146"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1146"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1146"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}