{"id":10456,"date":"2025-05-21T18:43:43","date_gmt":"2025-05-21T16:43:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.d-kart.de\/?p=10456"},"modified":"2025-05-21T18:43:45","modified_gmt":"2025-05-21T16:43:45","slug":"zwischen-freiheit-und-macht-daniel-zimmer-ueber-die-zukunft-des-wettbewerbsrechts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2025\/05\/21\/zwischen-freiheit-und-macht-daniel-zimmer-ueber-die-zukunft-des-wettbewerbsrechts\/","title":{"rendered":"Zwischen Freiheit und Macht: Daniel Zimmer \u00fcber die Zukunft des Wettbewerbsrechts"},"content":{"rendered":"\n<p>Der blaue Saal im \u201eHaus zur lieben Hand\u201c ist gut gef\u00fcllt, als Lars P. Feld, Direktor des Walter Eucken Instituts, das Publikum begr\u00fc\u00dft. Es ist ein besonderer Abend: Die sechste Franz-B\u00f6hm-Vorlesung steht an \u2013 eine Veranstaltung, die sich innerhalb weniger Jahre einen festen Platz im Kalender jener gesichert hat, die an der Schnittstelle von \u00d6konomie und Recht denken. Denn diese Interdisziplinarit\u00e4t ist das Herzst\u00fcck der Franz-B\u00f6hm-Vorlesung: Sie bringt wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Perspektiven ins Gespr\u00e4ch \u2013 mit einem Fokus auf das Thema Wettbewerb. Ein Thema, so leitet Feld ein, das auch die Freiburger Schule besonders umtrieb: Die Begrenzung privater Macht durch Wettbewerb war f\u00fcr sie ein konstitutives Anliegen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"681\" src=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-003-1024x681.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-10468\" srcset=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-003-1024x681.jpg 1024w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-003-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-003-768x511.jpg 768w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-003-1536x1022.jpg 1536w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-003-2048x1363.jpg 2048w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-003-440x293.jpg 440w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-003-406x270.jpg 406w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-003-1320x878.jpg 1320w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\">Lars P. Feld, Direktor des Walter Eucken Instituts, erinnert zur Begr\u00fc\u00dfung an die Freiburger Schule.<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Die Idee auf die Vorlesungsreihe, so Feld, gehe auf das ehemalige Institutsmitglied Wernhard M\u00f6schel zur\u00fcck. Im Geiste von Walter Eucken, Hans Grossmann-Doerth und Franz B\u00f6hm solle sie das interdisziplin\u00e4re Erbe fortschreiben. Themen wie die Begrenzung privater Macht und die St\u00e4rkung des Wettbewerbs bildeten den inhaltlichen Kern dieser Tradition \u2013 ein Anliegen, das in Zeiten globaler Unsicherheiten kaum aktueller sein k\u00f6nnte. Dass diese Themen im Zentrum stehen, ist kein Zufall: Das Walter Eucken Institut versteht sich als unabh\u00e4ngiges wirtschaftswissenschaftliches Forschungsinstitut, das wissenschaftliche Exzellenz und klares ordnungspolitisches Profil mit wirtschaftspolitischer Relevanz verbinden will.<\/p>\n\n\n\n<p>Feld z\u00e4hlt die prominenten Redner der vergangenen Franz-B\u00f6hm Vorlesungen auf, von Ernst-Joachim Mestm\u00e4cker, \u00fcber Christoph Engel, Heike Schweitzer, J\u00fcrgen K\u00fchling und Tom Ginsburg, Schwergewichte auf dem Gebiet der Wettbewerbs\u00f6konomie und des Wettbewerbsrechts also. In diese Reihe darf sich dieses Jahr <strong>Professor Daniel Zimmer <\/strong>einreihen. Dar\u00fcber sichtlich erfreut, begr\u00fc\u00dft Zimmer die G\u00e4ste: Es sei ihm eine besondere Freude, hier in Freiburg seine Vorlesung halten zu d\u00fcrfen. Er betont, <em>in Freiburg, <\/em>denn er d\u00fcrfe \u00fcber ein Thema sprechen, das besondere Bez\u00fcge hat zu der idyllischen Stadt im deutschen S\u00fcdwesten. Nicht nur, weil hier seine akademischen Ahnen Walter Eucken und Franz B\u00f6hm wirkten, sondern weil von Freiburg aus der Gedanke einer freiheitlichen Ordnung durch Wettbewerb in die Welt getragen wurde. Aber dazu sp\u00e4ter mehr.<\/p>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst gibt Feld einen Blick auf Zimmers beeindruckende Karriere: Studium in Mainz, Lausanne, G\u00f6ttingen, LL.M. in Los Angeles, Promotion, Habilitation, Professuren in Bochum und Bonn, Vorsitz der Monopolkommission. Feld stellt Zimmer aber nicht nur als einen angesehenen Wettbewerbsrechtler vor, sondern als pointierten Denker, der in der akademischen Welt ebenso zuhause ist wie im \u00f6ffentlichen Diskurs. Wer erinnere sich nicht, so Feld, an \u201e<a href=\"https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wirtschaft\/wirtschaftspolitik\/monopolkommissions-chef-daniel-zimmer-tritt-zurueck-14131301.html\">Zimmers Paukenschlag<\/a>\u201c, wie die FAZ 2016 titelte, nachdem Zimmer seinen R\u00fccktritt als Vorsitzender der Monopolkommission bekannt gab. Der Ausl\u00f6ser: Der damalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erteilte die Ministererlaubnis f\u00fcr die umstrittene Edeka-Tengelmann-Fusion und ignorierte damit Bundeskartellamt und Monopolkommission. Ein Paukenschlag, der eben nicht nur juristische Kreise aufhorchen lie\u00df. Und dann sei da noch Zimmers ganz eigene intellektuelle Handschrift, etwa zu finden in seinem Buch \u201e<em>Weniger Politik! Pl\u00e4doyer f\u00fcr eine freiheitsorientierte Konzeption von Staat und Recht\u201c. <\/em>Daran, so Feld schmunzelnd, erkenne man den liberalen Juristen, der die liberale Gesellschaftsordnung in den Vordergrund r\u00fcckt. Gro\u00dfe Leseempfehlung also!<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"681\" src=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-050-1024x681.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-10470\" srcset=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-050-1024x681.jpg 1024w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-050-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-050-768x511.jpg 768w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-050-1536x1022.jpg 1536w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-050-2048x1363.jpg 2048w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-050-440x293.jpg 440w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-050-406x270.jpg 406w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-050-1320x878.jpg 1320w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\">Unter Applaus \u00fcberl\u00e4sst Feld nun Zimmer die B\u00fchne.<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wer war dieser Franz B\u00f6hm?<\/h2>\n\n\n\n<p>Zimmer beginnt mit einer W\u00fcrdigung Franz B\u00f6hms, dessen erster Aufsatz \u201e<em>Das Problem der privaten Macht<\/em>\u201c aus dem Jahr 1927 heute aktueller denn je erscheint. Schon damals formulierte B\u00f6hm, so Zimmer, welche Aufgabe der staatlichen Wirtschaftspolitik zukommen sollte. B\u00f6hm zufolge m\u00fcsse eine Privatrechtsordnung geschaffen werden, in der weder \u00fcberm\u00e4chtige Unternehmen noch Verb\u00e4nde oder Arbeitnehmervertretungen das freie Spiel der Kr\u00e4fte unterdr\u00fccken k\u00f6nnen. Zimmer schildert B\u00f6hms Biografie mit Verve: ein Sohn des badischen Kultusministers, der im ersten Weltkrieg diente, ein Jurist, der fr\u00fch und stetig dem Nationalsozialismus widerstand \u2013 und nach dem Krieg ein zentraler Architekt des deutschen Kartellrechts wurde. Ja mehr noch (Zimmer zitiert den Rechtshistoriker Michael Stolleis), B\u00f6hm sei eine der markantesten Gestalten der fr\u00fchen Bundesrepublik gewesen. Sein Lebensthema \u2013 so Stolleis \u2013 war die rechtsstaatliche Begrenzung wirtschaftlicher Macht bei gleichzeitiger Wahrung des freien Wettbewerbs. Gemeinsam mit Walter Eucken und Hans Grossmann-Doerth habe B\u00f6hm dieses Leitmotiv in die Praxis umgesetzt \u2013 im Rahmen dessen, was sp\u00e4ter als Freiburger Ordoliberalismus bekannt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei war B\u00f6hm nicht nur akademisch t\u00e4tig, sondern auch politisch hochwirksam. Von 1953 bis 1965 geh\u00f6rte er dem Bundestag als direkt gew\u00e4hlter CDU-Abgeordneter an und pr\u00e4gte in dieser Funktion ma\u00dfgeblich die Entwicklung des deutschen Kartellrechts. Sein wohl gr\u00f6\u00dfter politischer Erfolg, so Zimmer, war die Durchsetzung des <strong>Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen<\/strong> <strong>(GWB)<\/strong> von 1957. Das Gesetz markiert \u2013 trotz politischer Kompromisse \u2013 einen ordnungspolitischen Erfolg, der eng mit den Ideen der Freiburger Schule verkn\u00fcpft ist. B\u00f6hm gilt daher bis heute als eine Schl\u00fcsselfigur der wirtschaftsverfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik und (Zimmer zitiert noch immer Stolleis) als eine der wenigen Personen, die Wissenschaft und Politik in Personalunion so \u00fcberzeugend verbunden haben \u2013 und auf diese Weise vielleicht den gr\u00f6\u00dften Beitrag zur Etablierung eines modernen Kartellrechts im Nachkriegsdeutschland geleistet haben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Franz B\u00f6hm und das Kartellrecht<\/h2>\n\n\n\n<p>Das GWB wurde in einer Zeit eingef\u00fchrt, so Zimmer, in welcher sich zwei konkurrierende Ans\u00e4tze, wie Wettbewerb gedacht werden kann, gegen\u00fcberstanden: <strong>ergebnisoffen <\/strong>oder <strong>ergebnisorientiert<\/strong>. In der ergebnisoffenen Sichtweise \u2013 der klassisch ordoliberalen Perspektive \u2013 sei Wettbewerb ein Prozess, dessen Ausgang offen ist. Wichtig sei allein, dass er frei und fair abl\u00e4uft.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese prozessorientierte Sicht auf Wettbewerb \u2013 dass es nicht auf ein bestimmtes Ergebnis ankommt, sondern auf faire Spielregeln \u2013 sei tief im Denken der ordoliberalen Schule verwurzelt. Zimmer erinnert daran, wie stark dieser Gedanke das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen beeinflusst hat. Aus ordoliberaler Perspektive, so Zimmer weiter, bedarf die individuelle Handlungsfreiheit \u2013 ein zentrales Element jeder funktionierenden Wettbewerbsordnung \u2013 eines doppelten Schutzes: sowohl gegen\u00fcber staatlicher Einflussnahme als auch gegen\u00fcber \u00fcberm\u00e4\u00dfiger wirtschaftlicher Macht privater Akteure. Manche spr\u00e4chen deshalb zuweilen von der \u201e<strong>Doppelgesichtigkeit\u201c des Ordoliberalismus<\/strong>. Dabei gehe es jedoch nicht darum, mit dem Kartellrecht gezielt M\u00e4rkte zu steuern oder bestimmte Ergebnisse zu erzwingen. Vielmehr sei es das Ziel, durch den Schutz der individuellen Freiheit den Wettbewerb als offenen, dynamischen Prozess \u00fcberhaupt erst zu erm\u00f6glichen. Gerade dieser Gedanke sei, wie Zimmer betont, nicht nur in das GWB eingeflossen, sondern habe auch in der parallelen St\u00e4rkung der europ\u00e4ischen Wettbewerbsregeln in den 1950er-Jahren eine zentrale Rolle gespielt.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Gegensatz dazu steht die ergebnisorientierte Sicht: Wettbewerb soll bestimmte, politisch erw\u00fcnschte Resultate erzielen \u2013 etwa niedrige Preise, technische Innovation oder soziale Gerechtigkeit. In diesem Zusammenhang verweist Zimmer auf den US-amerikanischen \u00d6konom John Maurice Clark, auf welchen das Konzept der <em>Workable Competition<\/em> zur\u00fcckgeht. Dem<strong><em> Workable Competition-<\/em>Ansatz <\/strong>liege die Vorstellungzugrunde, dass sich bestimmte wirtschaftspolitisch gew\u00fcnschte Resultate gezielt herbeif\u00fchren lie\u00dfen \u2013 vorausgesetzt, man greift an der richtigen Stelle an: bei den Marktstrukturen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Zimmer bildet die theoretische Basis dieses Ansatzes das sogenannte Struktur-Verhalten-Ergebnis-Paradigma (Structure-Conduct-Performance), das in den 1950er- und 60er-Jahren die wettbewerbspolitische Debatte dominierte. Die Pr\u00e4misse: Wer bestimmte Marktergebnisse erzielen will, muss an den Marktstrukturen ansetzen. Zimmer erinnert die Zuh\u00f6renden daran, dass sich auch die <strong>Chicago School of Antitrust Analysis<\/strong> dieser Ergebnisorientierung verschrieben hat. Dort gelte wirtschaftliche Effizienz als oberstes Ziel, insbesondere die Maximierung der Verbraucherwohlfahrt. Und: Viele Ph\u00e4nomene, die anderswo als problematisch gelten \u2013 etwa steigende Marktkonzentration \u2013 erscheinen hier als Ausdruck \u00f6konomischer Rationalit\u00e4t. Mehr Konzentration k\u00f6nnte also lediglich ein Ausdruck von Effizienz durch Skalenertr\u00e4ge sein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wettbewerb zwischen Recht und Politik<\/h2>\n\n\n\n<p>Dann kommt Zimmer zu dem, was den Saal besonders zum Nachdenken bringt: die Frage nach der normativen Grundlegung des Wettbewerbsrechts. Und diese ist, wie Zimmer zeigt, keineswegs eine rein technische. Dass das GWB etwa \u2013 wie wir gelernt haben ein Kind des ordoliberalen Nachkriegskonsenses \u2013 in \u00a71 wettbewerbsbeschr\u00e4nkende Vereinbarungen untersage (wie auch das europ\u00e4ische Recht), mache deutlich, dass Wettbewerb hier nicht Mittel zum Zweck ist, sondern als Wert an sich zu sch\u00fctzen sei: als Prozess mit gewissen strukturellen Voraussetzungen. Auch die EU-Kommission sei lange von einem solchen ergebnisoffenen Wettbewerbsverst\u00e4ndnis ausgegangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Doch bleibt das auch so? Zimmer verweist auf die Z\u00e4sur Ende der 1990er-Jahre, als die Europ\u00e4ische Kommission ihre Wettbewerbspolitik neu justiert habe. Wettbewerb sei nun nicht mehr Selbstzweck, sondern auch Instrument zur F\u00f6rderung der Konsumentenwohlfahrt, so der neue Kurs aus der Generaldirektion Wettbewerb. F\u00fcr Zimmer ist das eine klare Zielverschiebung: weg von Struktur, hin zu Wirkung.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber durfte die Kommission das \u00fcberhaupt? Diese Frage stellt Zimmer nicht nur rhetorisch, sondern mit juristischer Sch\u00e4rfe. Die Auslegung des Unionsrechts obliege nicht der Kommission, sondern dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof. Und tats\u00e4chlich: In der Rechtsprechung des EuGH, so Zimmer, lasse sich eine gewisse Beharrung auf dem strukturorientierten Wettbewerbsverst\u00e4ndnis erkennen \u2013 so etwa im <em>British Airways<\/em>-Urteil von 2007. Der Gerichtshof bekr\u00e4ftigte dort, dass nicht nur konkrete Verbrauchersch\u00e4den, sondern auch Eingriffe in die Wettbewerbsstruktur untersagt sein k\u00f6nnen. Dennoch sei laut Zimmer inzwischen eine \u00d6ffnung f\u00fcr \u00f6konomische Argumentation erkennbar: Die Kommission m\u00fcsse sich zunehmend mit Beweisen und Theorien der Unternehmen selbst auseinandersetzen.<s><\/s><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Von Nachhaltigkeit bis \u201eexcessive bigness\u201c: Das Wettbewerbsrecht im Spiegel der Zeit<\/h2>\n\n\n\n<p>Als aktuelle Trends identifiziert Daniel Zimmer Nachhaltigkeit, Plattformen und Fairness.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1. Nachhaltigkeit und Kartellrecht \u2013 passt das zusammen?<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Klimawandel, so Zimmer, sei die Herausforderung der Menschheit im 21. Jahrhundert. Das allein rechtfertige schon die Frage, ob das Kartellrecht k\u00fcnftig nicht aktiver zur L\u00f6sung beitragen sollte. Doch hier wird es kompliziert: Was tun, wenn Unternehmen sich zusammentun, um z.\u202fB. umweltfreundlichere Produkte zu bauen \u2013 die dadurch teurer werden \u2013 ohne dass der individuelle Verbraucher direkt profitiert?<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"681\" src=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-019-1024x681.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-10475\" srcset=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-019-1024x681.jpg 1024w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-019-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-019-768x511.jpg 768w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-019-1536x1022.jpg 1536w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-019-2048x1363.jpg 2048w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-019-440x293.jpg 440w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-019-406x270.jpg 406w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/B\u251cAhm-Vorlesung_2025-019-1320x878.jpg 1320w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\">Zimmer legt den Finger in die Wunde: <em>Wer <\/em>ist eigentlich der am Gewinn beteiligte Verbraucher?<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Zimmer bringt ein hypothetisches Beispiel: Autohersteller beschlie\u00dfen gemeinsam, Filter einzubauen, die Stickstoffemissionen senken. Eine klassische Beschr\u00e4nkung des Wettbewerbs, die f\u00fcr die Nachfrager wenig \u201eklassischen\u201c Nutzen ergibt \u2013 au\u00dfer f\u00fcrs Klima.<\/p>\n\n\n\n<p>In den herk\u00f6mmlichen Denkkategorien, so Zimmer, komme man damit nicht weiter. Er verweist auf die niederl\u00e4ndische Wettbewerbsbeh\u00f6rde ACM, die mit traditionellen Dogmen breche: Sie argumentiere, dass das eigentliche Problem wom\u00f6glich beim Konsumenten liegt, dessen Nachfrage umweltsch\u00e4dliches Verhalten f\u00f6rdere. Die Folge ist ein Perspektivwechsel \u2013 weg vom individuellen Preisvorteil, hin zum kollektiven Nutzen. Zimmer ist der Meinung, dass die EU-Kommission mit den Horizontalleitlinien 2023 nachgezogen hat, in denen \u201ekollektive Vorteile\u201c zumindest in engen Grenzen anerkannt werden k\u00f6nnen. Nachhaltigkeit wird kartellrechtsf\u00e4hig, so Zimmer. Vielleicht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2. Die \u00dcbermacht der digitalen Plattformunternehmen<\/h3>\n\n\n\n<p>Die zweite Entwicklung betrifft Amazon, Google, Meta &amp; Co. \u2013 also die \u00fcblichen Verd\u00e4chtigen mit den tiefen Taschen und weiten Netzen. Auch hier habe sich eine neue Denkrichtung im Kartellrecht etabliert, welche die Netzwerkeffekte des plattformbasierten Monopolkapitalismus in den Fokus nimmt. Der vielzitierte Aufsatz <a href=\"https:\/\/www.yalelawjournal.org\/note\/amazons-antitrust-paradox\"><em>Amazon\u2019s Antitrust Paradox <\/em>von Lina Khan<\/a> habe einen Stein ins Rollen gebracht. Amazon \u2013 so Khans These \u2013 habe ganze M\u00e4rkte monopolisiert, <em>gerade<\/em> durch niedrige Preise. Ein Kartellrecht, das auf niedrige Verbraucherpreise setze, habe hier den Blick f\u00fcr die Monopolbildung verloren. Die Klagen in den USA gegen Big Tech und der Digital Markets Act (DMA) in der EU seien die Antworten darauf. Der DMA habe dahingehend einen Paradigmenwechsel im Kartellrecht eingeleitet, dass die in den 1990er Jahren etablierte Fixierung auf ein einziges Ziel \u2013 das Verbraucherwohl im Sinne m\u00f6glichst niedriger Verbraucherpreise \u2013 als nicht mehr tragf\u00e4hig angesehen werde. Sp\u00e4testens mit dem Aufkommen gro\u00dfer marktbeherrschender Plattformen sto\u00dfe dieses Preisparadigma an seine Grenzen. Denn was, wenn der Dienst bei Google oder Instagram nur scheinbar \u201ekostenlos\u201c ist? Die wahren Kosten \u2013 etwa in Form der Preisgabe personenbezogener Daten \u2013 sind oft unsichtbar, schwer quantifizierbar und f\u00fcr Nutzer kaum nachvollziehbar. Und w\u00e4hrend Endnutzer ihre Daten bereitwillig abtreten, geraten gewerbliche Anbieter \u2013 etwa Online-H\u00e4ndler \u2013 auf der anderen Seite der Plattform zunehmend unter Druck. Sie sind abh\u00e4ngig von der Plattform und zahlen teils \u00fcberzogene Werbegeb\u00fchren, um \u00fcberhaupt sichtbar zu bleiben. Und die Rechnung? Die lande am Ende doch wieder beim Verbraucher. Nur eben durch die Hintert\u00fcr.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">3. Fairness reloaded \u2013 mehr als eine Floskel?<\/h3>\n\n\n\n<p>Zimmer bringt schlie\u00dflich einen dritten, fast altmodisch klingenden Begriff ins Spiel: Fairness. Ganz neu ist die Idee nicht. Schon Art. 102 AEUV spricht von der Verhinderung \u201eunfairer\u201c Preise und die kartellrechtliche Freistellung verlangt, dass Verbraucher einen \u201efair share\u201c, wie es im Englischen hei\u00dft, am Effizienzgewinn erhalten sollen. Das ist die klassische <strong>Verteilungsfairness<\/strong> \u2013 wer bekommt wie viel? Doch Zimmer erinnert: Fairness meint nicht nur das Ergebnis, sondern auch das Verhalten. <strong>Verhaltensfairness<\/strong> also. Wenn sich Plattformen unfair gegen\u00fcber ihren Nutzern oder Gesch\u00e4ftspartnern verhalten, k\u00f6nne auch das ein Fall f\u00fcrs Kartellrecht sein. Genau hier setze der DMA an, so Zimmer. Er verpflichte gro\u00dfe Plattformbetreiber zu fairem Verhalten. Nicht nur gegen\u00fcber Verbrauchern, sondern auch gegen\u00fcber gewerblichen Nutzern. Und damit wird klar: In digitalen \u00d6kosystemen sind alle Marktseiten schutzbed\u00fcrftig. Der DMA breche also mit der Preisfixierung fr\u00fcherer Jahrzehnte \u2013 und r\u00fccke das Prinzip Fairness wieder ins Zentrum der Wettbewerbspolitik.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Und wie geht\u2019s weiter mit der Wettbewerbspolitik, Herr Zimmer?<\/h2>\n\n\n\n<p>Um die Zukunft des Kartellrechts zu beleuchten, wagt Zimmer einen Blick \u00fcber den Atlantik. Dort stehen sich heute zwei Denkschulen gegen\u00fcber: <strong>Post-Chicago<\/strong> und das <strong>New Brandeis Movement<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Post-Chicago-Schule baut auf der traditionellen Chicago School auf, nimmt aber Abschied von manchen \u00fcberholten \u00f6konomischen Annahmen. Sie r\u00e4umt etwa ein, dass Marktversagen auch bei vermeintlich effizienten Strukturen auftreten kann \u2013 und, dass reine Preisanalysen oft zu kurz greifen. Kurzum: Mehr \u00f6konomische Realit\u00e4t, weniger Theorie-Dogmatismus.<\/p>\n\n\n\n<p>Ganz anders das <strong>New Brandeis Movement.<\/strong> Es ist benannt nach US-Richter Louis Brandeis, der schon Anfang des 20. Jahrhunderts vor den Gefahren \u00fcbergro\u00dfer Unternehmensmacht warnte. F\u00fcr Brandeis war <strong>\u201eexcessive bigness\u201c<\/strong> nicht nur ein wirtschaftliches Problem, sondern auch ein politisches. Gro\u00dfkonzerne, so das Argument, k\u00f6nnten demokratische Prozesse unterwandern, Regulierung aushebeln und sich \u00fcber Staaten hinwegsetzen. Ein Szenario, das in der \u00c4ra globaler Tech-Giganten erschreckend aktuell wirkt. Zimmer sieht hier Parallelen zur ordoliberalen Schule \u2013 auch sie warnt traditionell vor dem politischen Einfluss marktbeherrschender Unternehmen. Dass der Brandeis-Gedanke inzwischen Einfluss auf zentrale Positionen in der US-Wettbewerbsbeh\u00f6rden genommen hat, ist mehr als nur eine akademische Fu\u00dfnote: Es k\u00f6nnte, so Zimmer, ein Fingerzeig f\u00fcr eine umfassendere Neuausrichtung der Wettbewerbspolitik sein \u2013 auch in Europa.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wettbewerb als das \u201egenialste Entmachtungsinstrument der Geschichte\u201c<\/h2>\n\n\n\n<p>Zum Ende seiner Vorlesung zitiert Zimmer \u2013 noch einmal \u2013B\u00f6hms Erstlingswerk \u201eDas Problem der privaten Macht\u201c von 1927. Freiheit kann auf M\u00e4rkten nur existieren, wenn Macht gebrochen wird. B\u00f6hms Formel: <em>Freiheitssicherung durch Freiheitsbeschr\u00e4nkung <\/em>sei die Devise.Ein scheinbarer Widerspruch \u2013 der aber laut Zimmer bei B\u00f6hm keiner ist; schon bei Kant ende die Freiheit des Einzelnen dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Das ist die Legitimation des Kartellrechts.<\/p>\n\n\n\n<p>Der \u201eGeniestreich\u201c B\u00f6hms, so Zimmer, liege darin, wie diese Macht gebrochen werden soll: nicht prim\u00e4r durch zentrale Planungsbeh\u00f6rden, nicht durch Preiskontrollen, sondern durch das <em>\u201e<strong>genialste Entmachtungsinstrument der Geschichte<\/strong>\u201c,<\/em> wie B\u00f6hm es einst formulierte, \u2013 den Wettbewerb. Dazu brauche es starke staatliche Rechtsvorschriften, die Unternehmen dazu zw\u00e4ngen, sich so zu verhalten als h\u00e4tten sie keine Macht.<\/p>\n\n\n\n<p>Was h\u00e4tte B\u00f6hm wohl zu aktuellen Entwicklungen auf der anderen Seite des Atlantiks gesagt? Etwa zur Szene, in der ein Elon Musk, der reichste Unternehmer der Welt, vom derzeit m\u00e4chtigsten Politiker der Welt \u201e<em>in sein Schloss, pardon, in sein Wei\u00dfes Haus<\/em>\u201c (Zitat Zimmer) eingeladen wird und gro\u00dfz\u00fcgige Vollmachten erh\u00e4lt? B\u00f6hm hat f\u00fcr eine Trennung zwischen Staat und Wirtschaft pl\u00e4diert, die im 19. Jahrhundert, mit der Einf\u00fchrung der allgemeinen Gewerbefreiheit, begonnen habe. Unternehmer mussten sich seither nicht mehr beim Staat legitimieren, sondern am Markt behaupten. Doch was, fragt Zimmer, wenn diese Trennung heute wieder aufgeweicht wird? Wenn es zur Allianz zwischen wirtschaftlicher und politischer Macht kommt? Franz B\u00f6hm, so meint er, h\u00e4tte darin wohl eine R\u00fcckkehr zu vorkonstitutionellen Verh\u00e4ltnissen gesehen \u2013 eine Zeit, in der die Trennung von Staat und Wirtschaft noch gar nicht durchgesetzt war. Der Wettbewerb \u2013 als Ordnungselement, als Korrektiv, als Freiheitsgarant \u2013 droht, unter die R\u00e4der zu geraten. Zimmer schlie\u00dft mit einem Zitat von Bundespr\u00e4sident Frank-Walter Steinmeier, der auf der M\u00fcnchner Sicherheitskonferenz warnte: <em>\u201e<\/em><a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/service\/newsletter-und-abos\/bulletin\/rede-von-bundespraesident-dr-frank-walter-steinmeier-2335440\"><em>Als Demokrat macht es mir gr\u00f6\u00dfte Sorge, wenn eine kleine unternehmerische Elite die Macht, die Mittel und den Willen hat, einen wesentlichen Teil der Spielregeln liberaler Demokratien neu zu bestimmen<\/em><\/a><em>.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Daniel Zimmer hat nicht nur ein anspruchsvolles Thema souver\u00e4n entfaltet, sondern deutlich gemacht, wie Wettbewerbsrecht in Zeiten politischer Unruhe als verl\u00e4sslicher Kompass dienen kann. Langer Applaus.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"752\" height=\"1024\" src=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/Julia-Braun-photo-752x1024.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-10458\" style=\"width:286px;height:auto\" srcset=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/Julia-Braun-photo-752x1024.jpg 752w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/Julia-Braun-photo-220x300.jpg 220w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/Julia-Braun-photo-768x1045.jpg 768w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/Julia-Braun-photo-1129x1536.jpg 1129w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/Julia-Braun-photo-1505x2048.jpg 1505w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/Julia-Braun-photo-440x599.jpg 440w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/Julia-Braun-photo-198x270.jpg 198w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/Julia-Braun-photo-1320x1797.jpg 1320w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/Julia-Braun-photo-scaled.jpg 1881w\" sizes=\"auto, (max-width: 752px) 100vw, 752px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p><em><em><em>Julia Braun, M.Sc., ist Forschungsreferentin am Walter Eucken Institut und Doktorandin an der Universit\u00e4t Freiburg. Ihre Dissertation wird von Prof. Dr. Lars P. Feld betreut.<\/em><\/em><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der blaue Saal im \u201eHaus zur lieben Hand\u201c ist gut gef\u00fcllt, als Lars P. Feld, Direktor des Walter Eucken Instituts, das Publikum begr\u00fc\u00dft. Es ist ein besonderer Abend: Die sechste Franz-B\u00f6hm-Vorlesung steht an \u2013 eine Veranstaltung, die sich innerhalb weniger Jahre einen festen Platz im Kalender jener gesichert hat, die an der Schnittstelle von \u00d6konomie und Recht denken. 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