{"id":1045,"date":"2018-06-11T19:17:38","date_gmt":"2018-06-11T17:17:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.d-kart.de\/?p=1045"},"modified":"2018-06-11T19:17:38","modified_gmt":"2018-06-11T17:17:38","slug":"auftakt-beim-olg-das-bierkartell","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.d-kart.de\/en\/blog\/2018\/06\/11\/auftakt-beim-olg-das-bierkartell\/","title":{"rendered":"Auftakt beim OLG: Das Bierkartell"},"content":{"rendered":"<p><em>Am Mittwoch, 10:00 Uhr, geht es in Saal BZ 5 an der Cecilienallee 3 in D\u00fcsseldorf wieder los: Ein neues, gro\u00dfes Kartellbu\u00dfgeldverfahren wird vor dem Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf verhandelt. Hinter dem Aktenzeichen V-4 Kart 2\/16 OWi verbirgt sich das Bierkartell. Der 4. Kartellsenat unter Vorsitz von Manfred Winterscheidt hat 20 Verhandlungstermine bis September festgesetzt. Nicht ausgeschlossen ist allerdings, dass diese Meldung zum Prozessauftakt sich als g\u00e4nzlich gegenstandslos herausstellt \u2013 m\u00f6glicherweise werden die Einspr\u00fcche noch zur\u00fcckgezogen. Und das hat Gr\u00fcnde, wie Rupprecht Podszun feststellt.<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Bundeskartellamt hatte am 27.12.2013 und am 31.3.2014 Bu\u00dfgelder gegen Brauereien, deren Verantwortliche und den Brauereiverband NRW in H\u00f6he von 338 Millionen Euro verh\u00e4ngt. Anheuser-Busch InBev blieb als Kronzeuge verschont. Im <a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Entscheidung\/DE\/Fallberichte\/Kartellverbot\/2014\/B10-105-11.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fallbericht<\/a> des Amtes werden einzelne Preiserh\u00f6hungen dargestellt, die abgesprochen gewesen seien. Zudem sei man zu der Auffassung gekommen, dass es \u201eunter den Premium-Brauereien ein Grundverst\u00e4ndnis in dem Sinne gab, dass allgemeine Preiserh\u00f6hungen (d.h. solche, die sich nicht auf bestimmte Marken oder Gebinde beschr\u00e4nken) zumindest zwischen den gro\u00dfen Premium-Brauereien vorab abgesprochen und entsprechend umgesetzt wurden.\u201c<\/p>\n<p>Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und Barre schlossen Settlement-Vereinbarungen mit dem Amt. Das regionale NRW-Geschehen um die Brauereien Erzquell, C\u00f6lner und Gaffel ist abgetrennt. Vor dem OLG verteidigen sich nun noch Carlsberg (Marken u.a. Astra und Holsten) und Radeberger (Marken u.a. Jever, Union und Berliner Kindl) sowie einzelne nat\u00fcrliche Personen; diese Parteien k\u00e4mpfen gegen eine Bu\u00dfgeldsumme von 222 Mio. Euro.<\/p>\n<p>Das OLG-Verfahren zum Bierkartell steht unter besonderer Beobachtung: Es ist das erste gro\u00dfe Verfahren, seit es un\u00fcberh\u00f6rbar knarzt und knackt im Bu\u00dfgeldrecht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Einspruch einlegen oder nicht?<br \/>\n<\/strong><\/h2>\n<p>Das Grundthema ist leicht beschrieben: Unternehmen, die wegen wettbewerbsbeschr\u00e4nkender Absprachen bebu\u00dft werden, m\u00fcssen sich entscheiden, ob sie gegen den Bu\u00dfgeldbescheid des Amtes vorgehen. Tun sie es nicht, erw\u00e4chst der Bu\u00dfgeldbescheid in Rechtskraft, follow-on-Schadensersatzklagen werden m\u00f6glich. Entscheiden sie sich f\u00fcr den Einspruch, kann das zur Aufhebung der Geldbu\u00dfe f\u00fchren. Aber der Rechtsbehelf kostet Zeit und Geld: In aufw\u00e4ndigen Sitzungen wird unter pers\u00f6nlicher Anwesenheit der Betroffenen und ihrer Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte (die daf\u00fcr ggf. Woche f\u00fcr Woche aus der ganzen Republik einfliegen) nach \u00a7 77 OWiG Beweis aufgenommen und verhandelt. Dass solche Gerichtsverfahren aus vielen verschiedenen Gr\u00fcnden nicht immer hypereffizient sind, ist ebenfalls bekannt.<\/p>\n<p>Ein kleines, aber vielleicht charakteristisches Detail: Die Richterinnen und Richter machen in der Regel ihre eigenen Notizen w\u00e4hrend des langen Verfahrens. Das f\u00fchrt zum einen dazu, dass sie sich nicht richtig auf die Vernehmungen konzentrieren k\u00f6nnen, weil sie ja mitschreiben m\u00fcssen. Zum anderen geht aber manches auch verloren, da die Senatsmitglieder keine Profi-Stenographen sind. Die von den Unternehmen mit eigenen Schreibern zum Teil professionell erstellten Protokolle werden nicht Teil der Gerichtsakte, auf sie kann man sich beispielsweise f\u00fcr die Rechtsbeschwerde nicht st\u00fctzen. Fazit eines Anwalts: \u201eDie gerichtliche Beweisaufnahme nimmt zwar viele Tage in Anspruch, aber die Feinheiten gehen verloren. Am Ende entscheidet dann ein diffuser Gesamteindruck.\u201c<\/p>\n<p><em>Theoretisch<\/em> aber bietet, wenn alles gut geht, das OLG-Verfahren die Chance, die Bu\u00dfgeldsumme erheblich zu reduzieren oder ganz wegzuschlagen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Catch-22 versus Artikel 19 Grundgesetz?<\/strong><\/h2>\n<p>Es kann aber auch ganz anders kommen. Zur Erinnerung: Beim OLG wird der Fall komplett neu aufgerollt, es findet nicht blo\u00df eine \u00dcberpr\u00fcfung der Kartellamtsentscheidung statt. Da das OLG \u2013 anders als das Bundeskartellamt (siehe Ziff. 10 der Bu\u00dfgeldleitlinien) \u2013 bei der Bu\u00dfgeldberechnung nicht prim\u00e4r den tatbezogenen Umsatz als Bezugspunkt der Bu\u00dfgeldberechnung zugrunde legt, kann die Bu\u00dfgeldh\u00f6he bei Mehr-Produkt-Unternehmen und Gro\u00dfkonzernen erheblich in die H\u00f6he schie\u00dfen. Rossmann hat das im Kaffeekartell erfahren, als das Bu\u00dfgeld von 5,5 Mio. Euro beim Amt auf 30 Mio. Euro nach dem OLG-Spruch eskalierte \u2013 im Wesentlichen aufgrund der Berechnung. Thorsten M\u00e4ger hat dies in der aktuellen WuW als eine <a href=\"https:\/\/wuw-online.owlit.de\/document.aspx?docid=WUW1269806&amp;authentication=none\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Regel\u00e4nderung mitten im Spiel<\/a> bezeichnet: \u201eDie L\u00f6sung kann nicht sein\u201c, so M\u00e4ger, \u201edass die Kartellbeamten das Bu\u00dfgeld \u201efreih\u00e4ndig\u201c mit Blick auf die 10 %-Obergrenze zu bestimmen haben. Umgekehrt wird das OLG D\u00fcsseldorf das Berechnungsschema der Bu\u00dfgeldleitlinien nicht zugrunde legen k\u00f6nnen.\u201c M\u00e4ger schl\u00e4gt eine Gesetzesreform vor, bei der an die Kriterien der Bu\u00dfgeldleitlinien des Amtes angekn\u00fcpft wird.<\/p>\n<figure id=\"attachment_1055\" aria-describedby=\"caption-attachment-1055\" style=\"width: 640px\" class=\"wp-caption alignnone\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-1055 size-large\" src=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Screenshot-OLG-Sitzungstermine-Bierkartell-1024x333.jpg\" alt=\"\" width=\"640\" height=\"208\" srcset=\"https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Screenshot-OLG-Sitzungstermine-Bierkartell-1024x333.jpg 1024w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Screenshot-OLG-Sitzungstermine-Bierkartell-300x97.jpg 300w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Screenshot-OLG-Sitzungstermine-Bierkartell-768x249.jpg 768w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Screenshot-OLG-Sitzungstermine-Bierkartell-600x195.jpg 600w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Screenshot-OLG-Sitzungstermine-Bierkartell-440x143.jpg 440w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Screenshot-OLG-Sitzungstermine-Bierkartell-604x196.jpg 604w, https:\/\/www.d-kart.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Screenshot-OLG-Sitzungstermine-Bierkartell.jpg 1170w\" sizes=\"auto, (max-width: 640px) 100vw, 640px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-1055\" class=\"wp-caption-text\">V-4 Kart 2\/16 OWi ist noch drin: Screenshot von den OLG-Sitzungsterminen, Stand: 11.6.2018, 19:15 Uhr.<\/figcaption><\/figure>\n<p>Kann ein\/e Berater\/in dieses <a href=\"https:\/\/www.frankfurt-main.ihk.de\/imperia\/md\/content\/pdf\/recht\/Prozessrisikoanalyse.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Prozessrisiko<\/a> der Mandantin noch verkaufen? Das Management wird dann konfrontiert mit der Entscheidung: \u201eWir gehen zum OLG, es kann auch sein, dass wir dort Recht kriegen, aber wenn irgendetwas \u00fcbrig bleibt vom Tatvorwurf, f\u00e4llt die Geldbu\u00dfe vielleicht viel h\u00f6her aus als jetzt.\u201c Zumindest f\u00fcr Unternehmen, die keine Ein-Produkt-Unternehmen sind, hei\u00dft das: Das Beschreiten des Rechtswegs wird aus \u00f6konomischen Gr\u00fcnden so unattraktiv, dass \u00a0die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 S. 1 Grundgesetz faktisch leer l\u00e4uft.<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eWird jemand durch die \u00f6ffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.\u201c<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>F\u00fcr die Unternehmen ist es ein Catch-22: Settlen sie schnell oder lassen sie den Bu\u00dfgeldbescheid in Rechtskraft erwachsen, zahlen sie ein Bu\u00dfgeld und sind Schadensersatzanspr\u00fcchen ausgesetzt. Legen sie Einspruch ein, m\u00fcssen sie sich in einen \u00e4u\u00dferst m\u00fchsamen Prozess begeben, dessen Ende nicht nur nicht zwingend eine Verbesserung erbringt, sondern sogar zu einer erheblichen Erh\u00f6hung des Bu\u00dfgelds f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Verfahrene Verfahren?<\/strong><\/h2>\n<p>\u00dcbertriebenes Mitleid mit Unternehmen, die sich rechtswidrig verhalten haben, ist zwar nicht von N\u00f6ten \u2013 aber ob sie sich rechtswidrig verhalten haben und, wenn ja, ob die Bu\u00dfe in angemessenem Verh\u00e4ltnis zur Tat steht, das ist ja gerade erst zu kl\u00e4ren. Bei allem Respekt vor der Arbeit des Bundeskartellamts: Es kann selbst dort vorkommen, dass Fehler passieren. Die \u00dcberpr\u00fcfung des Handelns einer Beh\u00f6rde, die ermittelt und entscheidet, ist im Rechtsstaat essentiell.<\/p>\n<p>Das OLG hatte zuletzt dieser \u00dcberzeugung Nahrung gegeben: Im Wurstkartell (wegen der \u201eWurstl\u00fccke\u201c ohnehin das Aufregerverfahren schlechthin) blieb das Unternehmen Heidemark nach der Beweisaufnahme beim OLG <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/ssnippets-11-heute-mit-steigenden-temperaturen-und-vorfreude-aufs-grillen\/\">bu\u00dfgeldfrei<\/a>.<\/p>\n<p>In die Defensive geriet das Bundeskartellamt dar\u00fcber hinaus wegen der Aktenf\u00fchrung. Die Vorgeschichte der Durchsuchung samt Kronzeugenantrag (\u201eAkte Null\u201c) war offenbar nicht dokumentiert, m\u00f6glicherweise wurden dem Amtsgericht beim Antrag auf den Durchsuchungsbeschluss nicht alle Informationen offengelegt. Dieses Malheur sollte zwar nicht \u00fcberbewertet werden, aber es wirft eben ein Schlaglicht darauf, dass <em>checks and balances<\/em> auch dem Amt gut tun. Im eigenen Interesse: Vom Zusammenspiel mit der Justiz h\u00e4ngt nicht nur die Wirksamkeit des einzelnen Bu\u00dfgeldbescheids ab, sondern auch die Akzeptanz bei den Stakeholdern.<\/p>\n<p>Manche Anw\u00e4lte berichten, dass immer wieder Fragen der Verfahrensf\u00fchrung bei Bu\u00dfgeldverfahren ger\u00fcgt wurden, ohne dass dies bisher beim OLG \u2013 von der Ausnahme in der Wurst-Angelegenheit abgesehen \u2013 oder beim Amt viel in Bewegung gesetzt h\u00e4tte. Immerhin hatte das Amt allerdings einige F\u00e4lle in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Verhandlung vor dem 6. Kartellsenat geschlossen. Das seit drei Jahren beim Amt gef\u00fchrte Verfahren wegen Metall-Verpackungen wurde an die Kommission nach Br\u00fcssel <a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Meldung\/DE\/Pressemitteilungen\/2018\/27_04_2018_Dose_Abgabe_EU.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">abgegeben<\/a>. Die Pressemitteilung deutet an, dass dabei die Wurstl\u00fccke eine Rolle gespielt hat (die eine Bebu\u00dfung nach altem Recht in Deutschland erschwert, in Br\u00fcssel aber keine Rolle spielt.)<\/p>\n<p>Noch nicht einmal gestreift ist damit die substantielle Frage, welche Vorf\u00e4lle wie gravierend sind und welcher Sanktion sie bed\u00fcrfen. Was ist eigentlich ein schlimmes Kartell, wo wird es auf der Bu\u00dfgeldfaktorenskala einsortiert? \u201eOptimal <a href=\"https:\/\/assets.publishing.service.gov.uk\/government\/uploads\/system\/uploads\/attachment_data\/file\/642801\/deterrent-effect-of-competition-authorities-work-lit-review.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">deterrence<\/a>\u201c ist immer wieder ein Thema in der Wissenschaft, vor allem seit Schadensersatzforderungen im Raum stehen und Kronzeugen ihr schillerndes Spiel des Verrats spielen. Dabei wird regelm\u00e4\u00dfig auch die Kriminalisierung der Kartellbildung ins Spiel gebracht, etwa 2015 <a href=\"http:\/\/www.monopolkommission.de\/index.php\/de\/gutachten\/sondergutachten\/sondergutachten-72\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">von der Monopolkommission<\/a>. Das w\u00fcrde aber erst recht voraussetzen, dass man sich \u00fcber den Unrechtsgehalt und die Differenzierung verschiedener Taten Gedanken macht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>N\u00e4chste Chance auf Erleuchtung?<\/strong><\/h2>\n<p>Ob die Anw\u00e4lte mit ihrer noch sehr sanft vorgebrachten Kritik richtig liegen, l\u00e4sst sich kaum einsch\u00e4tzen: Einerseits ist die Wahrung rechtsstaatlicher Grunds\u00e4tze nat\u00fcrlich ein absolutes Muss, einschlie\u00dflich der Verfahrensrechte der Betroffenen. Andererseits l\u00e4sst sich durch das Hochschrauben der Anforderungen ans Verfahren wahrscheinlich jede Ermittlung torpedieren. Mindestens w\u00fcrden die Verfahren noch l\u00e4nger, teurer, b\u00fcrokratischer. Insofern kann auch das Strafverfahren (im Vergleich zum OWiG-Verfahren) <a href=\"https:\/\/www.d-kart.de\/koalitionsvertrag-und-kartellverfolgung\/\" rel=\"noopener\">nicht wirklich ein Vorbild<\/a> sein. Das Kartellrecht gilt im Bereich der Unternehmenssanktionierung ja gerade als besonders effizient und erfolgreich, ohne dass von einer systematischen Aushebelung von Verfahrensrechten die Rede sein kann.<\/p>\n<p>Wenn aber die gerichtliche Kontrolle des Bundeskartellamts durch das Oberlandesgericht entf\u00e4llt, ist Alarm geboten. Die Verlockung zum Deal einerseits und die Furcht vor verb\u00f6serten Geldbu\u00dfen andererseits halten Unternehmen vom Rechtsweg fern.\u00a0Sofortma\u00dfnahme 1: Das Auseinanderdriften von OLG und Amt bei der Bu\u00dfgeldberechnung muss gestoppt werden. Beide Seiten haben verst\u00e4ndliche Auffassungen, notfalls muss das der Gesetzgeber mit der Einf\u00fcgung eines Satzes zum tatbezogenen Umsatz im Gesetz richten. Was der richtige Ansatz ist, l\u00e4sst sich lange diskutieren, es bedarf aber vor allem einer Entscheidung.<\/p>\n<p>Sofortma\u00dfnahme 2: Gibt es nicht. Das Unbehagen mit den Verfahren sowohl beim OLG als auch beim Amt ist nicht Sache einer gro\u00dfen Grundsatzentscheidung und bedarf vorerst keiner gesetzgeberischen Intervention. Vielmehr steht die Kl\u00e4rung komplizierter Einzelfragen an. Im Suchprozess der Justiz sind millimeterweise Ma\u00dfst\u00e4be zu verr\u00fccken, um Effizienz und Rechtsstaatlichkeit der Verfahren immer wieder, von Fall zu Fall, neu auszutarieren. Nat\u00fcrlich, <a href=\"http:\/\/www.jura.hhu.de\/fileadmin\/redaktion\/Fakultaeten\/Juristische_Fakultaet\/Podszun\/Podszun_Rohner_Paper_Staatliche_Gerichte_staerken.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ceterum censeo<\/a>, sollte in die Modernisierung der Justiz investiert werden.<\/p>\n<p>Indem Staatsanwaltschaft und OLG ein neues, eigenes Verfahren samt eigener Beweisaufnahme durchf\u00fchren, wird \u00fcber die Verfahrensf\u00fchrung des BKartA nur mittelbar entschieden. Bei Entscheidungen der EU-Kommission ist das wegen Art. 31 VO 1\/2003 bekanntlich anders: Hier \u00fcberpr\u00fcft auch die erste Instanz, also das EuG, im Prinzip <em>nur<\/em> das Vorgehen der Beh\u00f6rde. Auch das ist keine Musterl\u00f6sung.<\/p>\n<p>Es ist vertrackt. Wenn man sich zur\u00fccklehnt und betrachtet, was passiert, sieht man: So nicht. Aber wie es richtig ginge? Mit dem Bierkartell \u2013 so denn nicht noch die Betroffenen ihre Einspr\u00fcche zur\u00fccknehmen \u2013 erh\u00e4lt der 4. Kartellsenat die Chance, Ma\u00dfst\u00e4be zu setzen. Vorhang auf! Wir schauen zu und w\u00fcnschen allen Beteiligten den Erfolg, <em>den sie verdienen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Mittwoch, 10:00 Uhr, geht es in Saal BZ 5 an der Cecilienallee 3 in D\u00fcsseldorf wieder los: Ein neues, gro\u00dfes Kartellbu\u00dfgeldverfahren wird vor dem Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf verhandelt. Hinter dem Aktenzeichen V-4 Kart 2\/16 OWi verbirgt sich das Bierkartell. Der 4. Kartellsenat unter Vorsitz von Manfred Winterscheidt hat 20 Verhandlungstermine bis September festgesetzt. Nicht ausgeschlossen ist allerdings, dass diese Meldung zum Prozessauftakt sich als g\u00e4nzlich gegenstandslos herausstellt \u2013 m\u00f6glicherweise werden die Einspr\u00fcche noch zur\u00fcckgezogen. 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