SSNIPpets (8) – heute mit Ressortverteilung

SSNIPpets (8) – heute mit Ressortverteilung

Das Wochenende kommt. Und also haben wir wieder in den Nachrichten der letzten Zeit gestöbert, um unseren geneigten Leserinnen und Lesern den Übergang ins Wochenende zu erleichtern. Dabei wurde von Gerichten und Behörden ein Januar-Aktivismus entwickelt, der es schwierig macht, noch hinterherzukommen. Den Ausschnitt auffälliger Meldungen hat Rupprecht Podszun zusammengestellt. Diese Woche borgt er sich die Überschriften aus den Ressortspekulationen der GroKo (Sie erinnern sich: Deutschland sucht eine Regierung). Hier sind unsere SSNIPpets – small, but significant news, information and pleasantries – our pet project.

Bundesministerium der Verteidigung

Wenn Sie Behördenvertreter einmal an die Decke gehen sehen wollen, dann sprechen Sie sie doch mal auf das Informationsfreiheitsgesetz an. Menschen, die wissen wollen, was in Behörden mit ihren Steuergeldern so angestellt wird, sind offenbar der Voldemort von Bürokratien. Das hat auch seine Gründe, denn viele IFG-Anfragen, so hört man immer wieder, sind eher in das Fach „querulatorisch“ einzusortieren. Zudem macht es ungemein viel Arbeit, Akten zu schwärzen, herauszugeben usw. – Zeit, die man ja lieber investieren würde in sinnvollere Aktivitäten, z.B. Kartellbekämpfung. Das Thema hat auch das Bundeskartellamt voll erwischt, und laut Juve artet ein Verfahren um ec-Cash geradezu zum „Albtraum des Kartellamts“ aus. Hintergrund: Schadensersatzkläger wollen die Akten des BKartA einsehen, um ihre Prozesse führen zu können. Eine Follow-on-Klage können sie nicht geltend machen, da es keinen Beschluss des Amtes gibt, der in Bindungswirkung erwachsen könnte. Bankenverbände und Amt hatten nämlich das Verfahren um ec-Kartengebühren mit Verpflichtungszusagen beendet. Im entsprechenden Beschluss nach § 32b GWB trifft das Amt nur eine vorläufige Feststellung hinsichtlich der Kartellrechtswidrigkeit. Das genügt für die Bindungswirkung nach § 33b GWB nicht.

Das OVG NRW hat immerhin bereits entschieden, dass das Votum des Berichterstatters nicht herausgegeben werden muss. Denn neben den möglichen Geschäftsgeheimnissen muss auch die vertrauliche Beratung geheim bleiben. Das leuchtet ein.

Auf die Auseinandersetzung um die Banken-Akten blicke ich mit einer Mischung aus staatsbürgerlichem Wohlwollen, wissenschaftlicher Freude und echtem Mitleid: Erstens ist festzuhalten, dass das IFG eine grundsätzlich sinnvolle Angelegenheit ist. Die Transparenz des Verwaltungshandelns, die gesteigerte Kontrolle, mag unangenehm sein, aber sie erinnert daran, in wessen Dienst die Verwaltung steht (und das schreibe ich als Beamter). Zweitens sehe ich als Wissenschaftler Verfahrensbeendigungen mit Verpflichtungszusagen ohnehin kritisch. Für mich haben solche Deals, die ja in aller Regel nicht gerichtlich geprüft werden, immer noch etwas Anrüchiges. Da wünscht man sich offene Fenster. Drittens weiß ich aber natürlich auch, dass es nichts Grausameres gibt, als Kartellbeamte dazu zu verpflichten, Akten zu schwärzen und die Einsicht zu organisieren. Dass dieses Klein-Klein in „albtraumartige“ Auseinandersetzungen ausartet, kann ich mir vorstellen.

Pragmatisch rufe ich jetzt nach den Legal-Tech-Aktivisten: Habt Ihr nicht eine einfache Lösung dafür?

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Aus der Entscheidungspraxis der letzten Wochen sei an dieser Stelle nur darauf hingewiesen, dass

  • der EuGH mal wieder eine Entscheidung Hoffmann-LaRoche gefällt hat (was ja eigentlich immer für legendäre Zitate gut ist),
  • der BGH in Sachen Asics und Hochzeitsrabatte geurteilt hat,
  • die Kommission Qualcomm eine Geldbuße aufgebrummt hat,
  • das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung zur Online-Werbung angekündigt hat.

Wissen Sie alles längst, aber wenn ich es hier niederschreibe, erinnere ich mich wenigstens selbst daran, was ich noch alles nachzulesen habe.

Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit

In diesen Tagen erreicht mich wieder von hier und da die Bitte, für einen Artikel im Rahmen der Antitrust Writing Awards von Concurrences abzustimmen. Preise sind halt immer was Schönes, mit solchen lässt man sich gern behängen, warum auch nicht! Nun ist das natürlich wie bei den Oscars, zu wenig Frauen, zu viele weiße Männer, überhaupt sehr ungerecht, dass… usw. Was aber wirklich fehlt: Ze Dschörmans. Aufgerufen werden naturgemäß nur Texte in der lingua franca der Antitrust Community, also englischsprachige Texte. Und da ist die Zahl deutscher Autorinnen und Autoren doch recht schmal – ich habe im akademischen Milieu nur die Beiträge von Eckart Bueren & Florian Smuda, Wolfgang Kerber und Florian Wagner-von Papp entdeckt (wobei FWVP von den Briten sicher stolz als Brite gezählt würde). In der Business Section werden Beiträge von Jens-Olrik Murach & Balthasar Strunz, Philipp Werner (gleich zwei Mal), Jürgen Schindler und Wolrad Prinz zu Waldeck geführt. (Ich hoffe, ich habe niemanden übersehen, der hier gern als Deutscher geführt würde!) Den Genannten viel Glück. Allen anderen (einschl. mir) die Mahnung: wir müssen die deutsche Sicht auf Kartellrecht öfter in der internationalen Szene zu Gehör bringen. Nicht aus Nationalstolz, of couuuurse, sondern weil der europäische Kartellrechtsdiskurs Diversität braucht und den Input aus verschiedenen Rechts- und Ökonomiktraditionen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Symposium im Oberlandesgericht Düsseldorf
Abschied von einer leidenschaftlichen Präsidentin

An unserem jeliebten Oberlandesgericht Düsseldorf geht eine Ära zu Ende, die der Gerichtspräsidentin Anne-José Paulsen. Wer die Bekanntschaft mit dieser außergewöhnlichen Richterin noch nicht machte, sei hier versichert: Da haben Sie eine leidenschaftliche, starke, sympathische Frau verpasst. Carl Baudenbacher, der ja in unseren Kreisen ebenfalls sehr bekannte Richter, und der Schiedsrichter Siegfried Elsing haben zu Ehren von Frau Paulsen ein Abschiedssymposium veranstaltet. Aus der Wettbewerbscommunity sprach der Berliner Emeritus Franz Jürgen Säcker. Paulsen und ihn verbindet ein kleiner Coup, denn die beiden haben 2005 die Energiekartellrechtssenate ans OLG Düsseldorf geholt. Deshalb gibt es bei Beschwerden gegen die Bundesnetzagentur eine gespaltene Zuständigkeit: Fälle aus den Bereichen Post und Telekommunikation – damit startete die Netzagentur als RegTP ja 1998 – gehen ans Verwaltungsgericht Köln. Für die Energiefälle ist hingegen das OLG Düsseldorf zuständig, was ja angesichts der Verwaltungsverfügungen der BNetzA eigentlich ungewöhnlich (aber sehr richtig) ist.

Dass eine Gerichtspräsidentin derart für spannende Verfahren an ihrem Haus kämpft, ist wahrscheinlich keine Selbstverständlichkeit. Und so hoffen wir, dass uns die kämpferische Frau Paulsen (die mit ihren Abschlussworten beim Symposium knackig kurz, aber mit Verve für das Rechtsstaatsprinzip warb) als Unterstützerin erhalten bleibt. Wir wollen ja, wie schon einmal kurz berichtet, den Gerichtsstandort Düsseldorf weiter stärken. Nun hat selbst die EU-Kommission davor gewarnt, künftig London als Gerichtsstandort zu wählen. Wenn Sie das nächste Mal bei der Vertragsgestaltung vor der Frage stehen, welchen Gerichtsstand Sie eintragen: Düsseldorf.

Bundeskanzleramt (geschäftsführend)

Margrethe Vestager macht einen guten Job. (So sagt man das heute, das Fußballervokabular hat ja allgemein um sich gegriffen.) Wenn es einmal fähige Persönlichkeiten gibt, stellt sich natürlich die Frage, wie die Reise weitergeht. Nun hat sich die Kommissarin geäußert. In einer zweiten Amtszeit als Wettbewerbskommissarin könne man „fantastische Dinge“ erreichen! Nicht bekannt ist die Reaktion im Silicon Valley auf diese Nachricht hin. Fantastische Dinge = Fantastilliarden-Geldbußen?

Aber Vestager hat vielleicht die Qual der Wahl: Président Macron, der ja der heimliche Chef Europas ist, will Frau Vestager als Kommissionspräsidentin. Und in Dänemark wird 2019 wieder gewählt. (Wenn man die Social Media Aktivitäten von Margrethe Vestager verfolgt, weiß man, dass ihr ihr Heimatland noch immer eine Menge bedeutet.)

Vielleicht könnte sie einstweilen Bundeskanzlerin in Deutschland werden, geboren sein müsste sie dafür nicht in Deutschland (wir denken an die unseligen Debatten um den Geburtsort von Barack Obama). In der Verfassung stehen keine Angaben zur Wählbarkeit des Bundeskanzlers. Wenn in der Kommentarliteratur vertreten wird, der Bundeskanzler die Bundeskanzlerin müsse deutscher Staatsbürgerin sein, so ist das jedenfalls durch das Grundgesetz nicht vorgegeben. Vielleicht sollte man den Bundespräsidenten mal auf diese Politikerin aufmerksam machen? Sie kennt ihn schon. Und jetzt schließe ich einfach in der Hoffnung, dass die AfD diesen Post nicht liest, damit nicht morgen auf Twitter skandalisiert wird: „Juraprofessor will Ausländerin als Bundeskanzlerin!“

 

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