Neu im Kartellamts-ABC: V!

Neu im Kartellamts-ABC: V!

Auf V folgt im Alphabet W, aber davon soll hier heute nicht die Rede sein, denn zu vermelden ist etwas zum Thema Verbraucherschutz (also V), und das hat ja in Deutschland bekanntlich nichts mit V und W zu tun (anders als etwa hier oder hier oder hier).

V ist der neue Buchstabe im Kartellamts-ABC. Dort gibt es ja L für Leitung und G für Grundsatz und P für Prozessführung und Z für Zentrale und B für Beschlussabteilung und VK für Vergabekammer und, was mir bislang entgangen war, auch IR für Interne Revision und WSM für Wissensmanagement. (Bevor unsere Freunde vom DICE wieder selber nachsehen müssen: Es gibt wirklich keine Abteilung Ö im Kartellamt!)

Das Amt macht ernst

Jetzt gibt es im Kartellamt V wie Verbraucherschutz. Eine neue Abteilung. Was wir bislang darüber wissen, deutet darauf hin, dass man es erstens ernst meint und zweitens zunächst digitale Themen aufgreifen wird. Zur Erinnerung: Das Bundeskartellamt hat seit Freitag die Befugnis, Sektoruntersuchungen wegen Verbraucherrechtsverstößen durchzuführen (§ 32e Abs. 5 und 6 GWB-neu) und sich als amicus curiae in zivilrechtliche Verbraucherschutz-Verfahren einzuschalten (§ 90 Abs. 6 GWB-neu).

Indiz für die Ernsthaftigkeit, mit der man diese Kompromiss-Befugnisse zum Verbraucherrecht angehen will, ist die personelle Besetzung der Beschlussabteilung V: Carsten Becker wird ihr Vorsitzender. Becker, der auch Honorarprofessor an der Uni Mainz ist, ist einer der erfahrensten Köpfe des Amtes, eine Eminenz (wenn auch keine graue). Er leitete bislang die 8. Beschlussabteilung, die für Energie, Mineralöl und Wasser zuständig ist – also Themen, in denen das Amt ohnehin schon nah am Konsumenten ist. (Die 8. übernimmt jetzt Christian Ewald, bislang B1, die B1 wiederum übernimmt Markus Wagemann, parallel zur B7). Becker kann bahnbrechende Verfahren durchfechten. So war er Vorsitzender bei den Fällen Langfristige Gaslieferverträge, bei den Gaspreisverfahren, bei der Fusions-Untersagung Total/OMV oder jüngst bei den Missbrauchsverfahren im Fernwärme-Sektor. Zuletzt hat seine B8 den Bericht zur Sektoruntersuchung Submetering vorgelegt.

Das neue Team

Für V wurde geklotzt, nicht gekleckert: Obwohl es mit der GWB-Novelle keine neuen Stellen gab, hat Kartellamtspräsident Mundt der Abteilung mehrere Berichterstatter/innen zugewiesen. Dem Vernehmen nach handelt es sich um eine ziemlich stark besetzte Truppe engagierter Leute. (Nicht, dass es im Kartellamt unengagierte Leute gäbe, aber die Namen, die durchgesickert sind, verbindet man sofort mit Qualitäten, die – gerade auch in diesem Mix – diese Abteilung sicher schlagkräftig werden lassen.) Wenn man branchentechnisch spekulieren darf, so wird der Fokus angesichts der Expertise des Teams aufs Digitale gerichtet.

Fünf Fragen

In der Kartellrechtsszene gibt es Vorbehalte gegen verbraucherrechtliche Kompetenzen für das Kartellamt. Das hat sich etwa bei kritischen Fragen gezeigt, die bei der Professorentagung 2016 gestellt wurden.

Ich meine: V hat eine Chance verdient. Es hilft ja nichts, auf der Insel der Seligen die reine Lehre zu predigen, wenn wir mit unserem Markenprodukt Kartellrecht pur nicht das erfassen, was als regelungsbedürftig angesehen wird.

  • Entwickelt man im UWG und im sonstigen Verbraucherrecht hohe Expertise?
  • Ist es aus wettbewerblicher Sicht nachvollziehbar, welche Fälle aufgegriffen werden?
  • Werden ökonomische Erkenntnisse einbezogen?
  • Passen die Empfehlungen zu den festgestellten Rechtsverstößen?
  • Wird der Dialog mit den Stakeholdern gesucht, die durch das Auftreten eines neuen, mächtigen Akteurs irritiert werden?

Das könnten die Fragen eines Kartellrechtlers an V sein.

Apropos Alphabet, antitrust und Verbraucher: Man hört, dass die Kommission sehr bald Post an den Google-Mutterkonzern Alphabet schicken will. Absender: V wie Vestager. Stay tuned!