Greetings from Markus Wirtz!

Greetings from Markus Wirtz!

Viele Grüße vom heimischen Schreibtisch! Der einzige Vorteil dieser Covidays ist ja, dass weniger Gewusel herrscht und ich mich ungestörter mit den wahren Fragen des Kartellrechts befassen kann, z.B.: Wann ist Art. 101 AEUV im Verhältnis von Minderheitsgesellschafter und Beteiligungsunternehmen anwendbar? Einfach zu beantworten? Eher nicht.

Da hilft es natürlich, wenn man nicht allein ist. Und so haben wir nach getaner Arbeit unsere Friday Drinks letzte Woche erstmals im Rahmen einer Videokonferenz genossen. Denn auch in Zeiten des Social Distancing pflegen wir gemeinsam Traditionen und läuten das Wochenende ein. Virtuell, aber zusammen! #glademichelwirtz #flattenthecurve

Alles Liebe und bleiben Sie gesund!

Markus Wirtz

Dr. Markus Wirtz, LL.M. (Nottingham) ist Partner bei Glade Michel Wirtz. Er ist Vorsitzender des Kartellrechts-Ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer.

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